Aus "Palandt" wird "Grüneberg" So soll der bekannte BGB-Kommentar "Palandt" bald nicht mehr den Namen von Otto Palandt tragen. Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und soll am 1. Mai 1933 der NSDAP beigetreten sein. Günter Dürig – Wikipedia. Bereits die nächste Auflage soll ab kommenden November den Namen des aktuellen Koordinators der Autor:innen, des Richters am BGH, Christian Grüneberg, tragen. Den historischen Namen habe man deshalb zunächst beibehalten, weil man "Geschichte nicht ungeschehen machen" könne und "der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben" sollte. Ein Denkmal habe man ihm damit aber nicht setzen wollen. Auf die Problematik sei im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen worden. Aus "Schönfelder" wird "Habersack" Außerdem wird der "rote Backstein", der "Ziegelstein", der "Schöni" nach Mitteilung des Verlages umbenannt. So unterhaltsam die Kosenamen für die Gesetzessammlung auch sind – auch ihr Namensgeber Heinrich Schönfelder hat eine NS-Vergangenheit.
- Standardwerk: Beck erwägt Umbenennung des Maunz/Dürig
- Günter Dürig – Wikipedia
Standardwerk: Beck Erwägt Umbenennung Des Maunz/Dürig
« (aus: Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen: Die Briefe- Dialog zwischen Passionara und ihrem Patenonkel). Umso unverständlicher ist es deshalb, dass die Methodik bei vielen Juristen, angefangen schon bei den Erstsemestern, ein absolutes Schattendasein fristet. Unbeachtet, ja geradezu »verachtet«, scheint es, als sei die Beherrschung der Methodenlehre gegenüber dem
Deutsches Verwaltungsblatt
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70 - Art. 82)
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83 - Art. 91)
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a - Art. 91e)
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 - Art. 104)
X. Das Finanzwesen (Art. 104a - Art. 115)
Xa. Verteidigungsfall (Art. 115a - Art. 115l)
XI. Abschnitt. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - Art. 146)
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Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren, werden auf den Titeln nicht beibehalten In der Bibliothek kurz etwas im "Grüneberg" nachschlagen, zu Hause den "Habersack" nachsortieren. So wird es in Zukunft heißen, wenn es um den "Palandt" oder den "Schönfelder" geht. Wichtige juristische Standardwerke, die Namen von Juristen tragen, die in der NS-Zeit aktiv waren, sollen umbenannt werden. Worum geht es? Seit mehreren Jahren stand der C. H. Beck Verlag zunehmend in der Kritik, weil vielfach darauf hingewiesen wurde, dass einige wichtige juristische Standardwerke die Namen von NS-Juristen tragen. Die Kritik kam zunehmend auch aus dem Hochschulbereich und der Politik. Es sind vor allem Werke betroffen, an denen Student:innen und Jurist:innen in ihrem Alltag nicht vorbeikommen, wie etwa der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch "Palandt", die wichtigste Gesetzessammlung "Schönfelder" oder die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von "Maunz/Dürig". Die Werke sollen jetzt umbenannt werden, um Missverständnisse auszuschließen und ein Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen.