Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". Für den gleichen Zeitraum, also 16. Dezember bis 10. Januar, empfiehlt der Beschluss deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. " In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können. Für die Weihnachtstage vom 24. Schließungen und Neuzugänge: Rehbrückes Geschäftsstraße zwei Jahre nach Ausbruch der Corona-Krise. bis 26. Dezember gilt, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 4 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können.
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Und zwar so lange, bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Schwelle unterschreitet. Vorgesehen ist Folgendes: Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal fünf Menschen. Kinder bis 14 zählen extra. Zu Beerdigungen dürfen sich 15 Personen treffen. Ausgangsbeschränkungen: Von 21 bis 5 Uhr darf man seine Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen. Ausnahme von diesem Corona-Lockdown: Notfälle bei Mensch und Tier. Freizeiteinrichtungen: Schwimmbäder, Saunen, Diskos, Bordelle, Wellnesszentren oder Ausflugsschiffe müssen schließen. Aktuelle Infos zur Situation durch den Coronavirus | Reitberger Optik. Läden: Geschäfte mit Kundenkontakt müssen schließen. Beim Notbremse-Lockdown ist auch Click and Meet nicht erlaubt. Ob Click-&-Collect-Modelle möglich sind, war am Dienstag (13. April) noch unklar. Ausnahmen (u. a. ): Lebensmittelhandel, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tier- und Gartenmärkte – unter Einhaltung der Hygieneregeln.
Startseite > Ratgeber > Coronavirus-Lockdown: Was, wenn ich jetzt einen Optiker brauche? Wir sind für Sie da Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen – dazu zählen auch Augenoptiker und Optometristen – dürfen nach Bundes- und Kantonsrecht ihren Betrieb weiterführen. 23. Januar 2021 Das Wichtigste in Kürze
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Grundversorgung ist sichergesellt
Wer eine Sehschwäche hat, muss sich auch in der gegenwärtigen Situation nicht sorgen. Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen – dazu zählen auch Augenoptiker und Optometristen – dürfen nach Bundes- und Kantonsrecht ihren Betrieb weiterführen. Optiker corona lockdown data. Allerdings nicht so umfänglich wie gewohnt und nur unter strikter Einhaltung der Weisungen und Empfehlungen des Bundesrates und des BAG sowie entsprechender Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln. Nur so kann der Auftrag, die wichtige Grundversorgung mit Sehhilfen, sichergestellt werden.