Laut Verband der Privaten Krankenkassen sind die Beiträge seit 2012 durchschnittlich um 2, 6 Prozent jährlich gestiegen – und damit etwas weniger als in der GKV. Einzelne Tarife hätten sich in der Vergangenheit durchaus aber auch mal um 20 Prozent verteuert. «Ich kenne Fälle, in denen Menschen mehr als 1000 Euro monatlich zahlen müssen», sagt Peschken. Für die Versicherten kann aber selbst eine moderate Teuerung im Rentenalter ein Problem werden. Auch bei Selbstständigen, die oft nur wenig für das Alter vorsorgen. Denn die Beitragshöhe nimmt keine Rücksicht auf den Verdienst. Das Problem ist: Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, kommt da nur schwer wieder raus. Wer sich also privat versichern möchte, sollte keine Kinder planen und ein dauerhaft hohes Einkommen oder Vermögen haben – so lassen sich auch die hohen Beiträge im Alter noch finanzieren. Für alle anderen ist die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel besser geeignet. «Wer auf gewisse Leistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung nicht verzichten möchte, kann dafür private Zusatzversicherungen abschließen», rät Peschken.
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Dafür muss man das Prinzip der PKV kennen: Für jedes Risiko ermitteln die Versicherer einen Einzelbeitrag. Das bedeutet, dass jede versicherte Person einen eigenen Beitrag bezahlen muss - auch Kinder und Ehepartner, die selbst nichts verdienen. Wie viel die Krankenversicherung kostet, berechnet sich nicht nur nach dem konkreten Leistungsumfang des Tarifs, sondern auch nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wer also wenige Leistungen versichert und jung und gesund ist, zahlt weniger. "Für Familien rechnet sich das nicht", sagt Peschken. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert, das ist günstiger. Besonders aufpassen müssen Paare, wenn ein Partner nichts mehr verdient, etwa in der Elternzeit. Denn: "Auch dann fordert die private Krankenversicherung Beiträge", sagt Peschken. So kann es finanziell schon mal eng werden. Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum Teil besser
Bei den Leistungen kann die private Krankenversicherung den Leistungskatalog der gesetzlichen schlagen.
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«Für Familien rechnet sich das nicht», sagt Peschken. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert, das ist günstiger. Besonders aufpassen müssen Paare, wenn ein Partner nichts mehr verdient, etwa in der Elternzeit. Denn: « Auch dann fordert die
private Krankenversicherung Beiträge », sagt Peschken. So kann es finanziell schon mal eng werden. Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum Teil besser
Bei den Leistungen kann die private Krankenversicherung den Leistungskatalog der gesetzlichen schlagen. «Wer bessere Leistungen haben will, muss aber auch viel zahlen», sagt Peschken. Günstiger ist die PKV also nicht unbedingt. Und:
«Die gesetzliche Krankenversicherung ist viel besser als ihr Ruf. In Teilbereichen leistet sie sogar deutlich mehr als die privaten Anbieter. »
Das gilt zum Beispiel beim Kinderkrankengeld, denn das bezahlt die PKV nicht. Auch wenn die Beiträge anfangs oft sehr günstig sind, mit der Zeit steigen sie. «Da laufen im Alter viele ins Messer», sagt Böhne.
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Entscheidend ist, dass das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Sie liegt aktuell bei 64. 350 Euro brutto im Jahr. Dazu zählen regelmäßige Sonderzahlungen wie Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Rutscht ein Angestellter mit seinem Verdienst auch nur einen Euro unter diese Grenze, darf er nicht mehr in der privaten Schiene bleiben und wird sofort versicherungspflichtig in der GKV. Auch die Kinder dürfen mit zurück in die beitragsfreie Familienversicherung. Die Gehaltsreduzierung muss nicht einmal sehr lang durchgehalten werden. Gehalt reduzieren? Paradox, aber manchmal spielt das Arbeitnehmern in die Karten. | Bild: Zacharie Scheurer, dpa
Rein rechtlich betrachtet könnte ein Tag unter der JAEG schon reichen, um den privaten Vertrag beim Versicherer zu kündigen, wie Kaja Keller erläutert, Arbeitsrechtsexpertin bei Gansel-Rechtsanwälte in Berlin. Doch viele Kassen machen dann Ärger. "Eine Verdienstreduzierung von mehr als drei Monaten müsste aber ausreichen, um zurück in die Kasse zu kommen", so Landorff.
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Für die Versicherten kann aber selbst eine moderate Teuerung im Rentenalter ein Problem werden. Auch bei Selbstständigen, die oft nur wenig für das Alter vorsorgen. Denn die Beitragshöhe nimmt keine Rücksicht auf den Verdienst. Rückkehr ins gesetzliche System ist nur schwer möglich
"Wer weniger zahlen möchte, muss dann die Leistungen kürzen oder die Selbstbeteiligung hochfahren. Das ist aber im Alter, wenn man auf die Versicherung besonders angewiesen ist, sehr ungünstig ", so Böhne. In der gesetzlichen Krankenversicherung sinken dagegen die Beiträge bei niedrigem Einkommen. Das Problem ist: Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, kommt da nur schwer wieder raus. "Besonders ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in das gesetzliche System nahezu unmöglich. Das ist vielen nicht bewusst, wenn sie einen Vertrag unterschreiben", sagt Böhne. Wer sich also im Alter seine Beiträge nicht mehr leisten kann, sitzt dennoch in der PKV fest. Und wer vorher zurück möchte, braucht eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Das ist rein theoretisch möglich, weil man auch bei Bezug von Elterngeld in einem gewissen Umfang beruflich tätig sein darf, ohne dass man den Anspruch auf Elterngeld verliert. Wer also während dieser Zeit beispielsweise einen Minijob hat, hat dennoch ein Anrecht auf die Beitragsbefreiung und muss bezüglich seiner gesetzlichen Krankenversicherung keine Nachteile befürchten. Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr! Jetzt kostenlos Informieren. Pflichtversichert in gesetzlicher Krankenkasse
Prinzipiell gilt, dass gesetzlich Krankenversicherte auch in der Elternzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bleiben. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich beim Versicherten um einen Arbeiter oder Angestellten handelt. Das Versicherungsverhältnis bleibt auch während der Elternzeit bestehen, verändert werden lediglich die Beiträge, die normalerweise wegfallen, so lange man Elterngeld bezieht und nicht zu viel dazu verdient. In der Krankenversicherung freiwillig gesetzlich krankenversichert
Bezüglich freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es spezielle Regelungen.