Um einen Überblick über die im Rahmen dieser Allgemeinverfügung hergestellten und importierten Mengen an Desinfektionsmitteln zu bekommen, ist es vorgesehen, dass die Hersteller bzw. Importeure der Mittel monatlich die entsprechenden Mengen bei der BAuA unter Verwendung eines elektronischen Formulars melden. Diese Meldung wird ab dem 07. 10. 2020 über die Internetseite des Helpdesks möglich sein.
- BAuA - Meldungen - Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Desinfektionsmittel umfüllen
- Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln – brennpunkt.hygiene
Baua - Meldungen - Allgemeinverfügung Zu Händedesinfektionsmitteln - Bundesanstalt Für Arbeitsschutz Und Arbeitsmedizin
Da es sich bei Hände- und Hautdesinfektionsmitteln um Arzneimittel handelt, fällt das Umfüllen arzneimittelrechtlich unter den Begriff der Arzneimittelherstellung (§ 4 Abs. 14 AMG). Soweit der Anwender z. B. das Händedesinfektionsmittel von einem Großgebinde in ein kleineres Spenderbehältnis für den Eigenbedarf umfüllt, fehlt es an dem Tatbestandsmerkmal der Abgabe an andere. Denn nach der Legaldefinition des § 13 Abs. 1 S. Desinfektionsmittel umfüllen. 3 AMG liegt eine Abgabe an andere vor, wenn die Person, die das Arzneimittel herstellt, eine andere ist, als die, die es anwendet. Wenn im Einwirkungsbereich des Anwenders unter dessen Verantwortung sein Personal das umgefüllte Produkt anwendet, liegt keine Abgabe an andere vor, da der Praxisinhaber die ausschließliche Verfügungsgewalt über das Arzneimittel hat. •Im Ergebnis ist also auch in der Arzt- und Zahnarztpraxis das Umfüllen aus Großgebinden in Spenderbehältnisse arzneimittelrechtlich zulässig. Zu beachten sind jedoch verschiedene hygienische Regeln: •Der Nachfüllvorgang darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden und ist zu dokumentieren.
Desinfektionsmittel Umfüllen
Wir gehen davon aus, dass in einem Altenheim oder auch Krankenhaus diese Vorgaben nicht erfüllt sind. Für diese Einrichtungen entfällt ein Um- oder Nachfüllen von Händedesinfektionsmittel! Auch wenn eine Apotheke in der Einrichtung vorhanden sein sollte, die technischen Anforderungen sind im Normalbetrieb nicht erfüllbar. Einige Einrichtungen sehen die Befüllung der Desinfektionsspender nicht als einen Herstellvorgang nach AMG, sondern analog der Zuteilung im Sinne der Medikamentenverteilung. BAuA - Meldungen - Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Beim Befüllen der Flaschen und Gebinde, insbesondere von Spendern liegt nach Ansicht der meisten Überwachungsbehörden keine Zuteilung vor, da eine Zuteilung immer personengebunden erfolgen sollte. Insbesondere bei Spendern in verschiedenen Arbeitsbereichen ist das nicht der Fall. Eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Portionierung erfolgt hier sicherlich auf keinen Fall. Zusätzlich hat die Anwendung eines zugeteilten Arzneimittels zeitnah zu erfolgen. Befüllte Spender und Flaschen werden allerdings über einen längeren Zeitraum verbraucht.
Umfüllen Von Händedesinfektionsmitteln – Brennpunkt.Hygiene
SARS-CoV-2
Die WHO hat zwei einfache Rezepturen für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln parat. Doch hierzulande schiebt die Biozidverordnung dem einen Riegel vor. Jetzt reagieren erste Bundesländer, um die Rezeptur-Herstellung doch zu ermöglichen. Veröffentlicht: 04. 03. 2020, 14:27 Uhr
Neu-Isenburg. Auch Händedesinfektionsmittel werden derzeit knapp. Die WHO hat einfach herzustellende Rezepturen für Desinfektionslösungen parat. Doch die EU-Biozidverordnung steht dem entgegen. Bislang. Denn nun sollen zumindest Apotheker die Rezepturen selbst herstellen dürfen. Und Ärzte? Vorgeprescht waren Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit Ausnahmeregelung. Sie beziehen sich aber nur auf Apotheken, über die Ärzte ihren Bedarf anmelden können. Umfüllen von Händedesinfektionsmitteln – brennpunkt.hygiene. Die Eigenherstellung in der Arztpraxis ist nicht erwähnt worden. Anders in Hessen: Hier bestätigte das Sozialministerium der "Ärzte Zeitung", dass sowohl Apotheken berechtigt sind, Rezepturen und auch Defekturen (in größerem Maßstab) von Händedesinfektionsmitteln durchzuführen.
Sollte es zu Augenkontakt mit Händedesinfektionsmitteln gekommen sein, sind die Augen bei geöffneter Lidspalte mehrere Minuten mit fließendem Wasser zu spülen. Anschließend sollte bei Bedarf ein Augenarzt kontaktiert werden. Das könnte Sie noch interessieren:
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