Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten in den Pflichtfeldern ist nötig, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Alle weiteren personenbezogenen Angaben können Sie freiwillig tätigen, sie sind aber unter Umständen - je nach Art Ihrer Anfrage - zur Bearbeitung notwendig. Damit Ihre Fragen bei Bedarf ausführlich beantwortet und Ihnen ggfs. Sozialpsychiatrische Initiativen (SPI) | Ambulante Betreuung. Informationsmaterial übersandt werden kann, sollten Sie zusätzlich Ihre Postanschrift oder ggfs. Ihre Telefonnummer angeben. Ihr Vertrauen ist uns wichtig! Daher gehen wir sorgfältig mit Ihren Daten um und halten die Vorschriften des Datenschutzes ein. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Hinweise in der Datenschutzerklärung.
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Betreuung Psychisch Kranker Menschen
Ziel der psychiatrischen Betreuung im häuslichen Umfeld ist jedoch nicht, den Betroffenen möglichst viel abzunehmen, sondern sie im Alltag zu unterstützen und stationäre Aufenthalte zu verkürzen. Betreuung psychisch kranker zu hause. Durch die Unterstützung des psychiatrischen Pflegedienstes steigt zudem die Lebensqualität der Betroffenen. Die häusliche Pflege ermöglicht es den Betroffenen, trotz psychischer Erkrankung ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Die Betreuung durch den Pflegedienst für psychisch Kranke richtet sich in erster Linie nach der jeweiligen Bedarfssituation der Betroffenen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Aufgaben:
Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten
Professionelle Begleitung durch Krisen
Unterstützung im lebenspraktischen Bereich, wie zum Beispiel der Haushaltsführung
Erhalt aber auch Erlernen von sozialen Kompetenzen
Hilfe beim Erhalt der Mobilität, wie etwa die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Begleitung zu Arztbesuchen oder Therapiemaßnahmen
Gemeinsame Spaziergänge oder kleine Ausflüge
Ebenfalls eine Aufgabe des Pflegedienstes ist die Behandlungspflege.
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Aufnahmekriterien, Dauer und Ende der Betreuung
Eine Voraussetzung für die Betreuung durch den ambulanten Dienst ist das Vorliegen einer geistigen, seelischen und / oder körperlichen Beeinträchtigung und das Bewohnen einer eigenen Häuslichkeit. Weitere Aufnahmekriterien sind: ein konkreter Wunsch auf Betreuung seitens der KlientInnen bereits im Vorfeld findet ein persönliches Gespräch mit einem der MitarbeiterInnen statt eine gültige Kostenübernahmezusage durch den Kostenträger eine gesicherte Diagnose basierend auf aktuellen Arzt- und Klinikberichten Mitwirkungsbereitschaft eine akute Klinikbehandlung ist nicht notwendig Die endgültige Entscheidung, ob eine Aufnahme erfolgt, wird gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger und dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen. Betreuung psychisch kranker menschen. Mit allen KlientInnen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und ist nicht festgelegt.
Betreuung Psychisch Kranker Zu Hause
Hier spielt die Psychoedukation eine bedeutende Rolle, da über diese Formen der Erkrankung in der Gesellschaft immer noch zu wenig bekannt ist und Patienten und Angehörige – neben der Belastung durch die Krankheitsfolgen – auch noch mit Vorurteilen und Ablehnung zu kämpfen haben. Psychoedukation wird in Einzelgesprächen durchgeführt, in denen der Psychiater oder Psychotherapeut Patienten und Angehörigen die Ursachen, den Verlauf und die Therapie der Erkrankung erklärt. Hilfe für Betroffene und Angehörige bei psychischen Erkrankungen. Ziel ist dabei, Sicherheit im Umgang mit der Gabe der Medikamente zu vermitteln, die Selbsthilfemöglichkeiten zu stärken und sich anbahnende Verschlechterungen oder Krisen frühzeitig zu erkennen. Gute Erfahrungen macht man aber auch mit psychoedukativen Gruppen. Die meisten psychiatrischen Kliniken bieten diese mittlerweile regulär an und laden Angehörige dazu ein. Das Gruppenangebot wird teilweise auch nach der Klinikentlassung ambulant weitergeführt. Falls Psychoedukation bisher noch nicht stattgefunden hat, lohnt es sich immer, Ärzte oder Therapeuten nach entsprechenden Angeboten zu fragen.
Nachgefragt Rechtliche Betreuung Wie will ich leben? Welche medizinische Behandlung möchte ich? Was passiert mit meinem Geld? Rechtliche Betreuer unterstützen Erwachsene, die solche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Caritas-Referentin Barbara Dannhäuser erklärt, wem das Gericht diese vertrauensvolle Aufgabe überträgt und was Betreuer regeln dürfen. Wenn ein anderer für mich entscheidet. Wer braucht eine Rechtliche Betreuung? Diese Hilfe wurde für Erwachsene entwickelt, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Eine Rechtliche Betreuung können alte, behinderte oder psychisch kranke Menschen erhalten, die nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind Entscheidungen für sich zu treffen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, welche medizinische Behandlung sie wollen, wo und wie sie leben möchten oder was mit ihrem Vermögen passieren soll. Wie kommt man zu einer Rechtlichen Betreuung? Die Rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht angeregt oder beantragt werden. Das können die Betroffenen selbst tun, meist erledigen das aber Angehörige oder Mitarbeiter von Altenheimen, denen der Hilfebedarf auffällt.