Mit der MaKo 2020 müssen ab dem 01. 12. 2019 vor dem Versand von Netznutzungsrechnungen entsprechende Lieferscheine versendet werden. Lieferschein-Eingang
Eingehende MSCONS-Nachrichten mit Prüfkennziffer 13019 und BGM:270 werden als Lieferschein für Netznutzungsrechnungen interpretiert. Aus der EDI-Nachricht werden Geschäftsobjekte (EnergyAmount und EnergyAmountLineItem) erstellt und persistiert. Existieren im Lieferschein Energiemengen für Zeiträume, in denen der zugeordnete Vertrag nicht in Belieferung war, wird die MSCONS mit APERAK Z21("Vorgangsinterne Referenzierung fehlerhaft") abgelehnt. Anschließend wird der Prozess zur Verarbeitung von eingehenden Lieferscheinen () gestartet. Der Prozess beginnt mit der Validierung des Lieferscheins. Dazu wird weitestgehend die im Dokument "EDI@Energy Entscheidungsbaum-Diagramme / Für die Prozesse zur Marktkommunikation 2020" (Version 2. 0 vom 06. 05. 2019) im Kapitel 4. 1 "SD: Übermittlung des Lieferscheins zur Netznutzungsabrechnung" dargestellte Logik verwendet.
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Aber nicht nur neue Prozesse, sondern auch runderneuerte Formate wie die UTILMD führten vermeintlich zu sehr vielen Clearingfällen im Rahmen von Lieferantenwechseln. Ein Netzbetreiber aus Thüringen berichtet edna ebenfalls über grundsätzliche Probleme. So würde die Versendung der neu eingeführten Lieferscheine die gesamte Abrechnung blockieren. Abhilfe würde nur der verstärkte Personaleinsatz bringen. Aus einem Baden-Württembergischen Stadtwerk kommt die Info, erste Tests mit der MaKo 2020 seien eigentlich gut verlaufen. Aber schon am nächsten Tag seien Systemprobleme aufgetaucht – vor allem wenn es um die Massenverarbeitung der "Lieferscheine" ging. Man sei dort ebenfalls noch "schwer am Arbeiten und auf Fehlersuche bzw. –behebung". Insgesamt also ein durchwachsenes Meinungsbild und wohl eher harziger Start. Schreiben Sie uns, welche Erfahrungen Sie mit und während der Einführung der MaKo 2020 gemacht haben – wir freuen uns auf Ihren Beitrag.
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von | 18. 12. 2019 | News | Nicht alle haben den Start der MaKo 2020 als unproblematisch oder geräuschlos erlebt. So berichtet eines der edna-Mitgliedsunternehmen, dass viele wMSB nicht in der Lage gewesen seien, die Lastgangdaten der Messlokation an den zuständigen MSB der Marktlokation zu senden. Ein Problem, welches scheinbar nicht nur am 1. Dezember 2019 auftrat, sondern teilweise bis heute noch so zu sein scheint. Da der Datenversand am Anfang der Prozesskette steht, führte dies wiederum zu Schwierigkeiten in den Folgeprozessen – Lieferanten bekamen keine Lastgangdaten und die Bilanzierung auf Seiten des Netzbetreibers konnte nur unvollständig durchgeführt werden. MaKo 2020-Prozesse uneinheitlich gehandhabt Auch beim Kernthema der MaKo 2020, der sternförmigen Kommunikation kam zu Friktionen, da einige Lieferanten der Meinung sind, dass so mancher MSB der Marktlokation den sternförmigen Versand nicht beherrscht und von daher die Datenverteilung in alter Art und Weise über den VNB vorgenommen habe.
So sollen eventuelle Unklarheiten bereits früher geprüft und ausgeräumt werden. Bei der Rechnungsprüfung sind die Energiemengen dann bereits freigegeben und können automatisch durchlaufen. In der Zukunft kann dadurch ein höherer Automatisierungsgrad bei der Netznutzungsabrechnung erreicht werden. Aktuell verschiebt es die manuelle Prüflast allerdings bloß von der Rechnung zum Lieferschein. Wie bei den Stammdatenänderungen ist auch bei der Netznutzungsabrechnung eine Änderung der Prüfregeln zur Einführung der MaKo2020 notwendig. Daher ist die Downtime am 29. 11. 2019 zu beachten – das bestätigte Eingangsdatum entscheidet über die anzuwendende Prüfregel. In den nächsten Beiträgen zur MaKo2020 gehen wir auf neue Nachrichtenformate und weitere spannende Themen ein. Der erste Beitrag handelt hier von der konkreten Umstellung zum Dezember 2019. Der dritte Beitrag über neue Nachrichtenformate findet sich hier. Bis dahin lässt sich einiges aus dem BDEW-Grobkonzept und -Feinkonzept zur Einführung der MaKo2020 entnehmen.