Nach dem Wortlaut des Tarifvertrages ist entscheidend, dass der Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an einen Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie überlassen wird. § 1 TV BZ ME regelt selbst, wann von einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie auszugehen ist. Als Kundenbetrieb in diesem Sinne gelten nur die Betriebe der aufgezählten Wirtschaftszweige einschließlich deren Hilfs- und Nebenbetriebe sowie die Betriebe artverwandter Industrien. Der Tarifvertrag stellt nicht auf die Tarifbindung des Kundenbetriebes ab, sondern vielmehr auf die tatsächlichen Verhältnisse, ob es sich also beispielsweise bei dem Einsatzbetrieb um eine Gießerei, Zieherei, Schlosserei oder um einen Betrieb handelt, der Stahlkonstruktionen, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffsbau usw. zum Gegenstand hat. Nach dem Wortlaut des Tarifvertrages entsteht der Anspruch auf den Branchenzuschlag folglich unabhängig von der Tarifbindung des Kundenbetriebes. Wäre die Firma M. Branchenzuschlag metall und elektro mit. ein Betrieb der genannten Wirtschaftszweige entstünde der Anspruch auch dann, wenn sie an einen branchenfremden Tarifvertrag, beispielsweise für die Kunststoff be- und verarbeitende Industrie oder an keinen Tarifvertrag gebunden wäre.
Die Bezahlung des vollen Prozentsatzes ist somit die einfachste Lösung. Aufwendige monatliche Vergleiche aller Entgeltbestandteile entfallen mit dieser Variante. Wünscht der Entleiher die Deckelung der 6. Branchenzuschlagsstufe, so ist im Gegensatz zu den vorherigen Stufen nur noch eine Deckelung auf Equal Pay möglich. Wie auch beim gesetzlichen Equal Pay nach 9 Monaten, ist für die Deckelung ein monatlicher Gesamtlohnvergleich aller Entgeltbestandteile erforderlich. Da der Branchenzuschlag zum einen je geleisteter Arbeitsstunde vergütet wird und zum anderen auch innerhalb der Zuschläge (Mehrarbeits-/Feiertags-/Nacht-/Sonntagszuschlag) als Grundentgelt enthalten ist, gibt es unterschiedliche Ansichten zur korrekten Umsetzung der Deckelung. Eine mögliche Lösung ist der Gesamtlohnvergleich mit einer **Equal Pay-Zulage, **wie er auch beim gesetzlichen Equal Pay angewendet wird. Neue Branchenzuschlagstarifverträge - Zeitarbeit und Recht. Eine ebenfalls gängige Lösung ist die Ermittlung eines monatlich variablen Branchenzuschlags. Dieser wird je geleisteter Arbeitsstunde und innerhalb der Zuschläge verrechnet.
Besonderheiten beim Gesamtlohnvergleich: IG-Metall
Wie auch beim gesetzlichen Equal Pay, wird die Vergütung des Zeitarbeitnehmers monatlich der Vergütung eines vergleichbaren Stammmitarbeiters mithilfe des Gesamtlohnvergleichs gegenüber gestellt. (Die drei Branchenzuschlagstarifverträge mit der IG Metall erlauben eine Anrechnung tariflicher Entgeltbestandteile des Zeitarbeiters nur auf **entsprechende **Vergütungsbestandteile der Einsatzbranche). Branchenzuschlag metall und elektro die. Diese Formulierung stellt eine weitere Herausforderung dar, da sie in der Praxis unterschiedlich ausgelegt wird. Wird sie wörtlich genommen, muss bei der IG Metall monatlich besonders detailliert geprüft werden, was im Gesamtlohnvergleich seitens des Zeitarbeitnehmers angerechnet werden darf. Bei den restlichen Branchenzuschlagstarifverträgen ist diese Einschränkung zur Anrechnung tariflicher Entgeltbestandteile nicht enthalten. Ein Gesamtlohnvergleich ist sinnvoll, weil vor allem bei uhrzeitabhängigen Zuschlägen (z. Nacht- und Schichtzuschlag) nicht auf einen Blick erkennbar ist, welche Bezahlung höher ist.
Gesetzliches Equal Pay
Seit Januar 2018 ist Equal Pay erstmals praxisrelevant. Der Grundsatz ist ebenso wie Equal Treatment im AÜG geregelt. Nach 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Kundenbetrieb erhalten Leiharbeiter eine gleichwertige Bezahlung wie Stammbeschäftigte (gesetzliches Equal Pay). Zu Letzten gehören alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers. Eine Unterbrechung liegt vor, wenn zwischen den Einsätzen** mehr als 3 Monate** liegen. In diesem Fall beginnt die Berechnung der Frist wieder bei null. Zum Arbeitsentgelt zählt jede Vergütung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses ( Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit). Branchenzuschlag metall und elektro 2020. Maßgebend sind alle auf der Lohnabrechnung des Vergleichsmitarbeiters ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile. Die Berechnung erfolgt i. d. R. anhand eines Gesamtlohnvergleichs, d. h. die Vergütung des Zeitarbeiters nach iGZ-/BAP-Tarifvertrag wird monatlich mit der Vergütung verglichen, die er direkt beim Kunden erhalten hätte. Ist die Bezahlung beim Kunden höher, wird diese für den Zeitarbeiter anhand einer Equal Pay-Zulage aufgefüllt.
Für die Zeit vor dem 1. April 2017 wird also der Betriebs‑, im Anschluss dann der Unternehmensbezug gewählt. 5. Unterbrechungszeiten: Anpassung an die neue gesetzliche Regelung
Die Unterbrechungsregelung (§ 2 Absatz 2 TV BZ ME) ist an die gesetzliche Regelung (vgl. § 8 Absatz 4 Satz 4 AÜG) angepasst worden. Bisher führte bereits eine Unterbrechung von drei Monaten zu einer Nullstellung der Einsatzdauer. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist dies künftig immer erst ab drei Monaten und einem Tag der Fall. 6. Branchenzuschläge in der Zeitarbeit | Witt Personalservice. Inkrafttreten und Anrechnung früherer Einsatzzeiten
Der neue TV BZ ME 2017 tritt rückwirkend zum 1. April 2017 in Kraft. Die bis zum 31. März 2017 bestehenden Einsatzzeiten werden anerkannt (vgl. jedoch die Ausnahme bei der Übergangsregelung bezüglich der 6. Stufe, die erst zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt). 7. Zusätzliche Besonderheiten beim TV BZ Chemie
Neue Branchenzuschläge in den Entgeltgruppen 6–9
Der TV BZ Chemie enthält erstmals Branchenzuschläge für die Entgeltgruppen 6–9.
Die vorherrschende Ansicht hierzu ist, dass Equal Pay per Definition erfüllt ist, sobald das Bruttoentgelt übereinstimmt. Dies befreit bei der Nettolohnberechnung nicht davon, die Andersartigkeit von Lohngruppen (Einmalbezüge, Lohnsteuer-/Sozialversicherungsfreiheit, Pfändbarkeit und BG-Pflicht) zu berücksichtigen und korrekt abzurechnen. Insbesondere zählen zu den Entgeltbestandteilen:
Grundvergütung (Stundenlohn/Gehalt)
Zuschläge für Mehrarbeit
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
ggf. Zuschläge für Arbeit am Samstag
sonstige Zuschläge (z. B. Schmutzzuschlag, Leistungszulage, Erschwerniszulage, Schichtzulage)
Sonderzahlung (z. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämie, Provision)
Arbeitgeberzuschüsse (z. vermögenswirksame Leistungen, Kantine, Gesundheitsförderung)
Sachbezüge (z. Firmenfahrzeug, Bahncard, Handy, Aktienoption) • Vergütung bei Unproduktivzeiten (z. Zeitarbeiter: Höherer Branchenzuschlag in der Metall- und Elektro-Industrie. Urlaub, Krankheit)
Tarifliches Equal Pay
Wird ein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet, so muss Equal Pay erst** nach 15 Monaten ununterbrochenen Einsatz **umgesetzt werden.
Auch Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und Zeitarbeitnehmer (w/m) im Ausland einsetzen, können der neuen Regelung unterliegen. Ab wann gelten die Branchenzuschläge? Schienenverkehr/Eisenbahn: 1. April 2013
Textil- und Bekleidungsindustrie: 1. April 2013
Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie: 1. April 2013
Papier, Pappe, kunststoffverarbeitende Industrie, Tapetenindustrie: 1. Mai 2013
Kali- und Steinsalzbergbau: 1. Juli 2014
Die Tarifverträge gelten - mit Ausnahme des Tarifvertrages für Kali- und Steinsalzbergbau - zunächst bis 31. Dezember 2017. Der Tarifvertrag für Kali- und Steinsalzbergbau gilt bis zum 30. 06. 2019. Wo bekommt man Auskunft zur Branchenzugehörigkeit? Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Branchenzugehörigkeit anzugeben. Welcher Branche das Unternehmen angehört, kann beispielsweise erfragt werden bei:
Agentur für Arbeit
Bürgerauskunft
Berufsgenossenschaft
Gewerbeamt
Gewerbezentralregister
Handwerkskammer
Unter welchen Bedingungen muss der Zuschlag gezahlt werden?