Weitere Informationen zur Meisterausbildung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Bei Vollzeitlehrgängen empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Lehrganges den Versicherungsschutz Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären. Unfallversicherung Teilnehmer/-innen an Lehrgängen sind in der Regel über das BTZ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ausnahmen bilden Teilnehmer, die bereits selbstständig sind beziehungsweise auf Veranlassung ihres Arbeitgebers am Kurs teilnehmen. Diese Teilnehmer sind über die eigene Berufsgenossenschaft bzw.
Maler lackierer meisterprüfung kosten. die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert. Hinweis zur Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Weitere Informationen zur Bildungszeit finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter folgendem Link: Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gern!