Die Standsicherheit des Gebäudes im Brandfall muss für eine bestimmte Zeit gewährleistet sein. Zudem müssen Löschanlagen bzw. fest installierte Leitungen für die Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Brandschutz – Wissenswertes zu Arten und Schutzzielen. Gegebenenfalls sind auch Maßnahmen zur Rauchfreihaltung oder Entrauchung erforderlich. Die Maßnahmen können unterschiedlichen Brandschutzarten zugeordnet werden. Grundsätzlich unterscheidet man den vorbeugenden vom abwehrenden Brandschutz. nach oben
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes entgegenzuwirken. Dazu zählen bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische Maßnahmen.
Brandschutz – Wissenswertes Zu Arten Und Schutzzielen
Zusammenfassung und Fazit
Unter wirksamen Brandschutz sind die Konzepte zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zu verstehen. Der Musterbauordnung und den darauf basierenden Landesbauordnungen sind die gesetzlichen Regelungen zur Vorbeugung gegen einen Brand, ein Schadenfeuer, zu entnehmen. Die konkreten Maßnahmen dazu leiten sich aus den Schutzzielen 1 und 2 ab. Der abwehrende Brandschutz, vor allem mit dem Schutzziel 3 definiert, ist in den Feuerwehrgesetzen geregelt. Alle Brandschutzziele werden durch baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz realisiert. Die Konzepte greifen wie Zahnräder ineinander und helfen mit, Menschen, Tiere und Sachwerte vor den Auswirkungen von Bränden zu schützen.
Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen gliedern sich wiederum in zwei Hauptbereiche:
Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen: Hierzu zählen Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden. Sie dienen beispielsweise der Alarmierung und Branddetektion, aber auch der Brandlöschung, Entrauchung u. Ä.
Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung: Er umfasst alle baulichen oder anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen, die dazu dienen, die immer komplexer werdenden technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen bzw. -schäden zu schützen. Zu den typischen gebäudetechnischen Anlagen, die dem Brandschutz dienen, zählen z. B:
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675,
Feuerlöschanlagen (z. Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Wandhydranten u. ),
Anlagen zur Löschwasserrückhaltung,
maschinelle und natürliche Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232,
Rauchansaugsysteme (z. zur Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, in denen Leitungen verlegt wurden),
Brandschotts bzw. Brandschutzklappen für Bauteile mit Anforderungen an den Feuerwiderstand, die von Durchdringungen betroffen sind (z. durch Kabelanlagen, Rohre, Lüftungsleitungen u. ).