Ein Schöffe (von althochdeutsch sceffino oder scaffin, der Anordnende; mittelhochdeutsch Scheffe oder Schepfe [1]) oder Schöppe war im hohen und späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit eine Person, die mit Aufgaben in der Rechtsprechung, aber auch – da damals rechtsprechende und exekutive Gewalt nicht getrennt waren – mit Verwaltungsaufgaben betraut war. Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Entstehung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ursprünglich waren Streitschlichtung und Rechtsfindung Angelegenheit des gesamten Dorfes oder einer gesamten Region. An den dazu regelmäßig stattfindenden Versammlungen ( Thing) mussten alle volljährigen Männer teilnehmen. Mit der zunehmenden sozialen Ausdifferenzierung fiel es einigen schwerer als anderen, dem nachzukommen. Amtsgericht Siegburg: Historie. Dies führte auch zu einer Ausdifferenzierung derjenigen, die an den Versammlungen tatsächlich teilnahmen. Der Begriff "Schöffe" / sceffino tritt seit dem Ende des 8. Jahrhunderts auf und ersetzte den in der Sache Gleiches bezeichnenden Begriff "rachineburgius".
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Letztlich ging die Entwicklung dahin, dass die Schöffen ihre alten Funktionen beibehielten, zugleich aber auch den Rat verkörperten.
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Diese
Versammlung wurde von den Abordnungen aller Gemeinden des Amtes besucht. Der Hauptzweck dieser Versammlung war, dem Herrn und der Gerichtsgemeinde
ihre Rechte zu weisen und den Landbrief zu verlesen, in dem die Rechte
und Privilegien erklärt wurden. Die Lage der Gerichtsstätte in der Mitte des Amtes
Krickenbeck war auch für andersartige Tagungen günstig. Im Dezember
1465 wurden die Ritterschaft, Landschöffen und Geschworenen des Amtes
Krickenbeck " op de Gheyr " geladen, möglicherweise um Herzog
Adolf von Geldern zu huldigen. Im Jahre 1485 versammelten sich Ritterschaft
und Lehnsleute des Amtes Krickenbeck in Hinsbeck und erklärten die
Rechte der Lehns- und Leibgewinngüter. 1570 kamen auch die Viersener
Schöffen und Geschworenen zu " de Geer ", als ein neuer Amtmann
vereidigt wurde. Schöffengericht im mittelalter video. Früheres Aussehen der Gerichtsstätte
Die Hinsbecker Heide war im Mittelalter, anders als
heute, eine große wüste Fläche, bewachsen mit Heidesträuchern und
kleinen Büschen. Der Bevölkerung ohne eigenes Land war zu der
Zeit erlaubt ihre Schweine und Schafe zur Mast in die Wälder zu führen.
Der Hinsbecker Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) sicherte sich Zuschussgelder und ließ die Landschaftsarchitektin Maja Kohte planen. Weil es "unser Anliegen war, die Erinnerung an diesen Ort wach zu halten", mussten etliche Bäume und Sträucher gerodet werden. Dort, wo früher vielleicht einmal das Blut von Verurteilten geflossen war, hatte die Natur längst wieder alles überdeckt. Eigentlich sind zwei Stätten der Rechtsprechung wieder erstanden. Zum einen die Schöffenschlucht westlich der Kaiserallee, von der Jugendherberge Vierlinden in Richtung Schloss Krickenbeck. Von ihr ist nicht viel übrig, weil sie verfüllt wurde, als ein Westwall-Bunker im Zweiten Weltkrieg entstand. Das Schöffengericht, aus Grundbesitzern gebildet, verhandelte alle Fälle und fällte Urteile. Landgericht Geer. Wenn es sich nicht "weise" genug fand, gab es den Fall ab an das Landgericht "op de geer", das aus dem Landschultheiß und jeweils zwei Schöffen aus den Gemeinden bestand. Es war auch zuständig für Widersprüche gegen Urteile des Schöffengerichts und für Streitigkeiten zwischen den Gemeinden.