Hier wird ebenfalls für einen Dritten ein Konto errichtet, jedoch vertritt derjenige, der mit der Bank verhandelt und den Vertrag unterzeichnet, den Dritten. Der Dritte wird Gläubiger gegenüber der Bank sowie Inhaber und Berechtigter des Kontos. Es kommt daher nicht die für das Konto zugunsten Dritter typische Dreiecksverhältnis zustande. Beispiel Herr Kienzle errichtet bei der X-Bank ein Konto für seine 17jährige Tochter Laura. Er gibt beim Vertragsschluss gegenüber der Bank ausdrücklich zu verstehen, dass er den Vertrag im Namen seiner Tochter abschließen will, das Konto auf Lauras Namen laufen und ihre Einzahlungen und Abhebungen verrechnet werden solllen. Hier wird Laura durch ihren Vater wirksam vertreten und wird selbst Vertragspartei gegenüber der Bank. Laura wird darüber hinaus Inhaberin des Kontos und Gläubigerin der Forderungen gegen die Bank. Bankvertragsrecht – Teil 07 – Das Bankkonto zu Gunsten Dritter. Zwischen Herrn Kienzle und der Bank besteht kein Rechtsverhältnis. Ein Wichtiger Fall des Kontos zugunsten Dritter ist der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall.
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Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.
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[48] 3. Rechtssituation nach dem Erbfall Nach dem Erbfall leistet die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft an den begünstigten Dritten, den Beschenkten. Für den Versprechenden (Bank/Versicherung) ist ausschließlich das Deckungsverhältnis maßgeblich, sodass demzufolge schuldbefreiend geleistet werden kann. [49] Fehlt es an dem Rechtsgrund zugunsten des zu Begünstigenden, kann die Bank bzw. die Versicherung dem vermeintlich zu Begünstigenden die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten. [50] Besteht für die Bereicherung des Begünstigten innerhalb des Valutaverhältnisses kein Rechtsgrund ("Causa"), kann der Erbe den vermeintlich Beschenkten auffordern, gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. Vertrag zugunsten dritter auf den todesfall fall door. 1 BGB dem Nachlass die erhaltene Versicherungsleistung zu... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
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Grundsätzlich ist ein Bankkonto auf den Namen desjenigen zu führen, der zugleich Gläubiger der auf dem Konto verbuchten Forderungen bzw. Schuldner der Verpflichtungen im Verhältnis zur Bank ist. Das Bankkonto wird also auf den Namen desjenigen geführt, dessen Verpflichtungen und Forderungen auf dem Bankkonto verrechnet werden und der über das Kontoguthaben verfügen kann. Hiervon kann dergestalt eine Ausnahme gemacht werden, dass ein Konto zugunsten eines Dritten eingerichtet wird. Dabei schließt ein Kunde mit der Bank einen Kontovertrag ab und lässt das Konto auf den Namen eines Dritten ausstellen, sodass der Dritte, der sogenannte Begünstigte, ein eigenes Forderungsrecht gegen die Bank erwirbt. Der Begünstigte und nicht der Konto-Ersteller, kann über das Kontoguthaben verfügen. Zerb 7/2014, Zuwendungen auf den Todesfall unter Lebende ... / 5. Sonderfall: das Sparbuch und der Vertrag zugunsten Dritter | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Diese Berechtigung des Dritten wird im Vertrag zwischen der Bank und dem Kontogründer festgelegt, der einen sogenannten Vertrag zu Gunsten Dritter darstellt. Ausnahmsweise ist hier also der gegenüber der Bank berechtigte Gläubiger nicht der Errichter des Kontos, der die Einzahlungen vornimmt, sondern ein Dritter.
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Sie kann daher über das Guthaben von diesem Zeitpunkt ab frei verfügen. Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Bankvertragsrecht" von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014,, ISBN 978-3-939384-32-8. Weiterlesen: zum vorhergehenden Teil des Buches zum folgenden Teil des Buches Links zu allen Beiträgen der Serie Kontakt: Stand: Dezember 2014 Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande. Claus Göhring GmbH & Co. KG Kempten (Allgäu) |. Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen. Über die Autoren: Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts.
Hierin kann grundsätzlich eine formfreie Abtretung der Einlageforderung gesehen werden. [11] Stellt er dabei klar, dass eine Verfügungsbefugnis erst ab seinem Tod greifen soll, handelt es sich in der Regel nach dem Willen des Erblassers um eine auf seinen Tod befristete Abtretung der Forderung, die eine Heilung des Formmangels nach § 518 BGB nach sich zieht. [12] Die Forderung des Erblassers gegen die Bank geht beim Eintritt der Befristung auf den Inhaber des Sparbuchs über. Die Einlagenforderung gehört dann nicht zum Nachlass. Wird das Sparbuch von vornherein auf den Namen des zukünftigen Begünstigten angelegt, so ist die Benennung des Dritten in der Regel so zu verstehen, dass der Einrichtende die Absicht hat, dem Dritten das Guthaben zukünftig zuzuwenden. Vertrag zugunsten dritter auf den todesfall fall video. Dies kann schenkweise unter Lebenden durch Abtretung unter Übergabe des Sparbuchs oder durch Vertrag zu Gunsten Dritter oder durch Vermächtnis erfolgen. Geht man von der wohl häufigsten Fallgestaltung des Vertrags zugunsten Dritter aus, ist für die Wirksamkeit des Valutaverhältnisses noch eine vertragliche Grundlage erforderlich.