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Stadt Leuna Einwohnermeldeamt Frankfurt
Wohnungsgeberbestätigung
Bei der An-, Um- und Abmeldung (Abmeldung ins Ausland) ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Diese Bescheinigung vom Vermieter bestätigt, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind. Wer in ein Eigenheim zieht, hat eine Selbsterklärung über den Bezug eines Eigenheimes vorzulegen. Eine amtliche Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt bzw. finden Sie diese im rechten Bereich dieser Seite als Download. Erforderliche Unterlagen
Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
eine vollständig ausgefüllte und vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung bzw. die Selbsterklärung über den Bezug eines Eigenheims
persönliche Vorsprache oder die schriftliche Bevollmächtigung einer anderen Person incl. der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung und einer Kopie des Personalausweises
Alle genannten Meldeangelegenheiten sind gebührenfrei. Hinweise:
Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle in Merseburg um! Meldepflicht. Denken Sie an die Ummeldungen von Strom, Telefon, Kabelfernsehen, GEZ usw.!
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.