Behandlungsfehler
Seit 40 Jahren gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Sie zählt zu den Wegbereitern der außergerichtlichen Einigung zwischen Patienten und Ärzten im Streit über Behandlungsfehler. Veröffentlicht: 16. 05. 2017, 05:41 Uhr
Mehr als 100. 000 Behandlungsfälle hat die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern seit Gründung 1977 bearbeitet. Zuletzt, berichtete Professor Axel Ekkernkamp, konnten in 91 Prozent der bearbeiteten Fälle gerichtliche Prozesse vermieden werden. "Wir sind also ein enormes Stück weiter gekommen", betonte der Direktor und Geschäftsführer des Unfallkrankenhauses Berlin anlässlich des 40. Jubiläums der Schlichtungsstelle während einer Feierstunde in Berlin. Schlichtungsstelle | Landesärztekammer Thüringen. 1975 wurde erstmals bei der Landesärztekammer Bayern eine Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen eingerichtet. Es folgten zwei Jahre später die der norddeutschen Ärztekammern und die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
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Der Antragssteller/Patient muss sich einmal auf dem Portal registrieren und ist dann stets über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden, zum Beispiel, wann ein Gutachten eingeholt wird oder wie es ausgefallen ist. Auch Stellungnahmen werden online erbeten. Dafür braucht der Patient allerdings einen Computer mit Internetanbindung und einen Scanner. Denn die Behandlungsunterlagen müssen - sofern sie nicht schon elektronisch vorliegen - gesannt und hochgeladen werden. Alternative: Medizinischer Dienst der Krankenkasse
Ein anderer Weg führt über die Krankenkassen. BGH stärkt Patientenrechte: Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsverfahren bei Ärztekammern. Diese kann den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. Wie das funktioniert, erklärt die Verbraucherzentrale. Aber: Hier darf der Behandlungsfehler nur drei Jahre zurückliegen.
Nach ihren Worten arbeiten die Versicherungen gut mit: "Meistens wird reguliert. " Sie wies darauf hin, dass die Versicherer die Verfahrenspauschale zahlen und zudem die Gutachterkosten tragen, "die erklecklich sein können". OLG-Richter Thurn verdeutlichte in seinem Überblick zur Arzthaftung, wann es für Ärzte brenzlig wird: wenn ein Behandlungsfehler vorliegt oder der Arzt durch fehlerhafte Aufklärung das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzt und dadurch die Gesundheit des Patienten geschädigt wird. Fehler bei Befunderhebung führen schnell zur Haftung
Den Behandlungsfehler muss in der Regel der Patient nachweisen. Beweislastumkehr tritt jedoch ein, wenn der Arzt nicht nachweisen kann, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Schlichtungsstelle ärztekammer erfahrungen sollten bereits ende. "Extrem gefährlich" sind nach Thurns Worten Befunderhebungsfehler, sie führten besonders schnell zur Haftung. Hätte die Befunderhebung zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt, tritt ebenfalls Beweislastumkehr ein. Aufklärung - bitte nicht nur am Telefon!