Warum bekomme ich als Landwirt keine Grundrente: Ausschluss aus der Grundrente
Selbstständige Landwirte sind von dem Anspruch auf Grundrente ausgeschlossen. Sie haben nur dann Anspruch auf die Grundrente, wenn sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rente nachweisen können. Die Beitragszeiten in der SVLfG zählen grundsätzlich nicht als anrechenbare Grundrentenzeiten. Landwirtschaftliche Alterskasse anrechenbar | Ihre Vorsorge. Das Grundrentengesetz bestimmt, dass versicherungspflichtige selbstständige Landwirte keinen Anspruch auf die Grundrente haben, wenn sie in der landwirtschaftlichen Alterskasse versichert sind. Und keine 33 Jahre Grundrentenzeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. - -
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Der Grund liegt darin, dass die landwirtschaftliche Alterskasse den selbstständigen Landwirt mit einkommensunabhängigen Pflichtbeiträgen absichert. Die SVLfG war nach dem Willen des Gesetzgebers für die Landwirte nie als einzige Altersvorsorge gedacht.
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Zur Versicherungsfreiheit bzw. Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag siehe unter Versicherungsfreiheit. Für Ehegatten von ehemaligen Landwirten sowie für Personen, die zuletzt als Landwirt versichert waren und die nicht mehr versicherungspflichtig sind, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung. Der monatliche Beitrag wird jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Er beträgt im Jahr 2022 für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte jeweils 270 € (neue Bundesländer: 260 €) und für mitarbeitende Familienangehörige 135 € (neue Bundesländer: 130 €). Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Familien – SVLFG übernimmt jetzt Kosten für Beratung - LANDBERATUNG. Versicherungspflichtige Landwirte und ihre Ehegatten erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag, wenn das Einkommen des landwirtschaftlichen Unternehmers und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten je 23. 688 € (zusammen somit 47. 366 €) nicht übersteigt. Ab dem 1. April 2021 wurden die bisherigen Einkommensgrenzen auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht und damit dynamisch ausgestaltet.
Meine Beratungsleistungen umfassen auch den Bereich der gesetzlichen Alterssicherung für Land- und Forstwirtschaft. Insbesondere dann, wenn auch Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Sozialversicherungssystemen zu erwarten sind und Hinzuverdienstgrenzen gelten wie z. Wartezeit Landwirtschaftl. Alterskasse | Ihre Vorsorge. B. beim Betrieb von Photovoltaikanlagen Miet- und Pachteinnahmen Nebenerwerbsland- oder Forstwirtschaft "zurückbehaltenen" Betriebsanlagen gilt es rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Nutzen Sie meine jahrzehntelange Erfahrung.