B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsstättenverordnung (AStV)), baurechtliche Bestimmungen der Länder (z. Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik) sowie Feuerpolizeigesetze der Länder. Wenn die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, so finden sich diesbezügliche Regelungen zusätzlich in den Vertragsbedingungen, diese sind Teil der Versicherungspolizze. Hinweise dazu enthalten auch die "Besonderen Bedingungen für die Feuerversicherung" –. Im Allgemeinen wird empfohlen, die Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes mit dem Versicherer abzustimmen. Inhaltsverzeichnis:
1 Hinweise zur Anwendung dieser TRVB
2 Allgemeines
2. Bestellung Brandschutzbeauftragter Vorlage - Know-NOW Vorlagen. 1 Zweck der Richtlinie
2. 2 Organisation des Brandschutzes
2. 3 Sondernutzungen
3 Begriffsbestimmungen
4 Anwendung
5 Brandschutzorganisation
5. 1 Brandschutzbeauftragter (BSB und BSB-Stellvertreter)
5. 2 Brandschutzwarte (BSW)
5. 3 Brandschutzgruppe (BSG)
5. 4 Interventionsdienst (IVD)
5. 5 Rechte und Aufgaben der Mitglieder der Brandschutzorganisation
5.
DGUV Information 205-003, 2 Bestellung von Brandschutzbeauftragten
2 Bestellung von Brandschutzbeauftragten
2. 1 Schriftliche Bestellung und Aufgabenbertragung
Hinweis
Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Bercksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. In dieser Bestellung sind der Zustndigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen (siehe Musterbestellungsschreiben, Anlage 1). Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten umfasst auch die zur Aufgabenerfllung erforderliche Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten. Zu den Rahmenbedingungen gehren z. B. Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen sowie Zutritt zu allen betreffenden Liegenschaften und Rumen. Brandschutzbeauftragten sind die zur Erfllung der bertragenen Aufgaben (s. Brandschutzbeauftragter bestellung formular 2. Kapitel 3) erforderliche Arbeitszeit, bentigte Informationen und Arbeitsmittel zur Verfgung zu stellen sowie Fortbildungen (s. Kapitel 8) zu ermglichen.
Mit diesen Informationen fällt es Ihnen leicht, eine kompetente Person zu finden, die sich um den Brandschutz kümmert. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die genannten Aspekte und Informationen auf den jeweiligen Fall und das jeweilige Unternehmen angepasst werden müssen. Sorgen Sie für optimalen Brandschutz in Ihrem Unternehmen und verwenden Sie die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten Vorlage.
(2) Die Bestellung von Personen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer/innen zuständig sind, befreit die Arbeitgeber/innen nicht von ihrer Verantwortung nach § 25 Abs. 1 bis 3 ASchG. Hinweis: § 44a in der Fassung der Verordnung BGBl. 256/2009 tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz
§ 45.
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Brandschutzbeauftragter Bestellung Formulario De Contacto
Werden bei einer solchen Übung Mängel der Alarmeinrichtung festgestellt, ist die Übung nach höchstens drei Monaten zu wiederholen. (6) Alle Arbeitnehmer/innen, die in jenen Bereichen beschäftigt werden, in denen die den erhöhten Brandschutz begründenden Verhältnisse vorliegen, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.
Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. Diese gesetzliche Verpflichtung ist erfüllt, wenn für die Arbeitsstätte: ein Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart bestellt ist oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist oder nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eine freiwillige Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist oder eine Brandschutzgruppe nach der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben ist. Ist das nicht der Fall, müssen für die Arbeitsstätte Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung benannt werden. Diese müssen mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut und in der Lage sein, folgende Veranlassungen treffen zu können: Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr zu alarmieren, im Fall von Alarm nach Anweisung des Arbeitgebers zu kontrollieren, ob alle Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlassen haben, die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden, soweit dies zur Sicherung der Flucht von Arbeitnehmer unbedingt notwendig ist.