Ein Mensch, der über die Reling hängt, vergißt seine Allüren. ( unbekannt)
• Anmassung ist unsere eigentliche angeborene Krankheit. ( Michel de Montaigne)
• Beten ist ein Zeichen für Liebe, mich zu kennen ein Zeichen für guten Geschmack. ( unbekannt)
• Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz. ( unbekannt)
• Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Arroganz ist die peruecke geistiger kahlheit . Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht Bankrott gehen will. ( Cicero)
• Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein. ( unbekannt)
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- Eine neue Freiheit: "Denn die Arroganz ist die Perücke geistiger Kahlheit"
- Können auch intelligente Menschen arrogant sein? (Intelligenz, Arroganz)
- Antrag erlass grundsteuer denkmalschutz der landeshauptstadt dresden
Eine Neue Freiheit: "Denn Die Arroganz Ist Die Perücke Geistiger Kahlheit"
Hier stellt sich mir die entscheidende Frage: Bin ich bekloppt oder zu anspruchslos oder haben die Nörgler ne kleine Klatsche. Der Verdacht liegt nahe. Fränk, ich komm wieder, die Nummern der vielen Bilder jetzt hier zu nennen von tollen Menschen lohnt sich nicht. Wahrscheinlich sehen die respeklosen Kritiker auf dieser Seite aus wie Brad und Angelina. 29. 04. 2009 -- ela
heeeeerrrlich.... was für eine gequirlte scheiße hier abgelassen wird....
mensch es party heißt dann.. Können auch intelligente Menschen arrogant sein? (Intelligenz, Arroganz). ROCKT DAS HAUS..!! ist ja echt das unterste niveau was manche leute von sich über die andere abgeben... sieht mal zu, daß das wort "RESPEKT" wieder in eurem wortschatz ein platz hat...!!!
Können Auch Intelligente Menschen Arrogant Sein? (Intelligenz, Arroganz)
…ja, Mon_Ré B…da hast du recht…manch einer tut hier etwas, was er im "realen" Leben wahrscheinlich nicht mal zu träumen wagt…finde ich armseelig – scheint aber so zu sein…wobei im realen Leben wird, wie du sagst, hinter Arroganz die eigene Unsicherheit gut versteckt…Wenn ich weiß, was ich wert bin und das offen zeige, dann ist das ich mich jedoch für etwas besseres halte und die anderen als minderwertig ansehe und sie dies auch spüren lasse – ist das Arroganz. Ich mache auch nicht alles richtig und sicher mecker ich über gewisse Missstände, aber ich tue es offen und stelle mich nicht als non-plus-ultra dar… denn auch ich lerne heute noch dazu und bin dankbar für jede Kritik aber sie muss sachlich u konstruktiv sein und nicht abwertend und hinterhältig…deshalb finde ich es wichtig das man miteinander und nicht übereinander redet…liebe Grüße zurück… 🙂
Liebe Grüße Claudia
Zudem bitte ich:
Anfragen bezüglich Vollakt, SM, HC und ähnlichem bitte ich in Zukunft abzusehen. Solche Nachrichten werden sofort gelöscht und nicht beantwortet
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B. Berlin). Dieser formal eher unwichtig erscheinende Unterschied hat jedoch in der Praxis eine entscheidende Bedeutung – denn: Mitarbeiter der Finanzämter sind gehalten, Steuergesetze anzuwenden – egal was "hinten dabei herauskommt". Mitarbeiter kommunaler Steuerverwaltungen sind gehalten, den "Säckel zu füllen" - egal welcher Methoden sie sich bedienen. Antrag erlass grundsteuer denkmalschutz und. Zu den Methoden der letzteren Gruppe gehören leider immer wieder - und immer häufiger - sehr kreative, aber leider auch rechtswidrige Ablehnungen (Bescheide), wahrscheinlich in der Hoffnung erstellt, dass die Betroffenen nicht den Klageweg einschlagen. Und: Prozesse vor Verwaltungsgerichten sind langwierig und vor allem unberechenbar. Zudem stellen sich – auch auf permanenten Druck des Deutschen Städtetags im Hintergrund – Verwaltungsgerichte eher auf die Seite der finanziell "klammen" Kommunen – egal, was (städtebaulich) dabei herauskommt. Verfassungsmäßigkeit und Reformüberlegungen
Das Grundsteuergesetz ist aus diversen Gründen seit Jahren reformbedürftig.
Antrag Erlass Grundsteuer Denkmalschutz Der Landeshauptstadt Dresden
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen für einen Erlass der Grundsteuer nicht gegeben. Nach dem Grundsteuergesetz sei zwar die Grundsteuer zu erlassen für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liege, wenn die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten lägen. Die Erhaltung des Areals des Klägers liege aufgrund der Ausweisung als Denkmal im öffentlichen Interesse, allerdings übersteige der jährliche Rohertrag die ansatzfähigen Kosten. Denkmalschutz: Wann kann die Grundsteuer erlassen werden?………. | "Erfolg und Lebensqualität ist der Schlüssel für mehr Zufriedenheit!". Maßgeblich für den begehrten Erlass sei auch nicht das Engagement des Eigentümers für das denkmalgeschützte Objekt, sondern es komme vielmehr darauf an, ob durch die Denkmaleigenschaft bedingt besondere Kosten anfielen, die die erzielten Einnahmen überstiegen. Für den in Rede stehenden Grundsteuererlass müsse also die Ertraglosigkeit des Grundstücks gerade darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang bestehe und dass dem Grundstückseigentümer im öffentlichen Interesse Belastungen auferlegt würden, die ihn in seiner Verfügungsbefugnis über das Grundstück so sehr beschränkten, dass es unrentierlich sei.
Bei vermieteten oder eigengewerblich genutzten Immobilien ist im Ausnahmefall ein teilweiser Erlass der Grundsteuer auf Antrag möglich (§ 33 GrStG). Erforderlich ist, dass der normale Rohertrag der Immobilie um mehr als 50 Prozent gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Der Antrag ist jeweils bis zum 31. März für das Vorjahr zu stellen. Jüngst hat das Verwaltungsgericht Koblenz allerdings entschieden, dass allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer rechtfertigt (Urteil vom 21. 1. 2020, 5 K 760/). Der Sachverhalt: Die Klägerin erwarb Eigentum an vier bebauten Grundstücken in der Koblenzer Altstadt, auf denen denkmalgeschützte bauliche Anlagen stehen. In dem notariellen Kaufvertrag ist ein Sanierungsbedarf von ungefähr 12 Mio. Antrag erlass grundsteuer denkmalschutz der landeshauptstadt dresden. EUR festgehalten.