Kfz Bayern - Kfz-Mechatroniker/-in Teil 1 Spielerisch auf die Prüfung vorbereiten! Wie? Mit unserer App "Prüfungscoach" hast du als Auszubildende(r) im bayerischen Kfz-Gewerbe eine spannende Möglichkeit, dein Wissen zu testen! Mit der App "Kfz Bayern - Kfz-Mechatroniker/-in Teil 1" kannst du dich auf den ersten Teil der Gesellenprüfung in Bayern vorbereiten. Diese App wird dir kostenlos von den bayerischen Kfz-Innungen zur Verfügung gestellt. Gesellenprüfung Teil 1 (Zwischenprüfung) Augenoptik » be-optician.de. Bevor du die App nutzen kannst, musst du dich online mit deinem persönlichen Zugangscode anmelden. Diesen Zugangscode erhältst du vom Ausbilder in deinem Betrieb, wenn dieser Mitglied einer bayerischen Kfz-Innung ist. Andernfalls musst du die App über Vogel Business Media zum Preis von 5, 99 Euro kaufen. Nach der Anmeldung kannst du loslegen und 410 Quizfragen rund um den Prüfungsstoff beantworten. Pro Quiz-Durchgang werden je zehn zufällige Fragen aus den Bereichen - Messen/Prüfen/Diagnostizieren, - Warten/Prüfen und - Demontieren/Montieren gestellt.
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Kfz Bayern Gesellenprüfung Teil 1 2
Informationen zur Prüfung
Informationen zur Gesellenprüfung - Seite der Kfz-Innung München-Oberbayern
Prüfungsseite des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Bayern
Termine
GP Teil I Winter 2021/22 (Theorie)
Freitag, 03. Dezember 2021
GP Teil II Winter 2021/22 (Theorie)
Freitag, 26. November 2021
Die Prüfung beginnt jeweils um 8. 00 Uhr. Bitte rechtzeitig da sein, mindestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn. Weitere Themen und Termine hier: (Prüfungsseite des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Bayern)
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
(§ 45 Absatz 1 BBIG bzw. Kfz bayern gesellenprüfung teil 1 2. § 37 Absatz 1 HWO)
bzw. Abkürzung der Ausbildungszeit (§ 8 Absatz 1 BBIG bzw. § 27 b Absatz 1 HWO)
Der Unterschied zwischen "Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung" und "Abkürzung der Ausbildungszeit" ist auf der dritten Seite des Antrags (siehe weiter unten unter "Downloads") erklärt. Anträge auf vorzeitige Zulassung können für die Sommerprüfung/Winterprüfung bis spätestens Ende Januar/ Ende August gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei der
Kfz-Innung (Frau Kuchlbauer), bei der Handwerkskammer oder im Sekretariat der Berufsschule.
Anmeldetermine Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Betriebes zu erfolgen. Die Anmeldung für die Sommerprüfung ist bis spätestens 31. März, für die Winterprüfung bis spätestens 31. Oktober bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer bzw. Kreishandwerkerschaft/Innung) einzureichen. Zulassung zur Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung: Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. Gesellen- und Abschlussprüfungen - Handwerkskammer für Oberfranken. November und dem 30. April endet. Die übrigen Zulassungsvoraussetzungen nach § 36 Abs. 1 /§ 36 a Abs. 3 HWO bzw. § 43 Abs. 1/§ 44 Abs. 3 BBIG müssen ebenfalls erfüllt sein: Ablegen der Zwischenprüfungen bzw. Teilnahme am Teil 1 der Gesellen-/ Abschlussprüfung. Vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise wurden geführt. Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Oberfranken.