V. (BDPK) Auf Zertifizierung der selbst ausgesuchten Klinik achten Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards behandelt. Die Rehakliniken an den beiden Standorten der Rehabilitations-Präventionszentren sind nach DIN ISO EN 9001:2015 und BAR QMS-Reha zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen. Reha Wunsch & Wahlrecht - Einspruch gegen Zuweisung. vorausgewählte Klinik-Liste In der Vergangenheit gab es immer wieder folgende Situation: Einzelne Krankenkassen haben Listen mit speziellen "Reha-Vertragskliniken" als Vorauswahl an die Sozialdienste der Krankenhäuser gegeben. Damit sollte dem Patienten vermutlich suggeriert werden, dass nur diese auf der Liste vorgegebenen Rehakliniken für die bevorstehende AHB-Rehabilitation ausgewählt werden können. Mit beiliegendem Schreiben informiert nun das Bundesversicherungsamt (welches zuständig für die Kontrolle der Krankenkassen ist), dass eine solche selektive Liste unzulässig ist.
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Sie wollen sich Ihre Reha-Klinik selbst aussuchen? Kein Problem. Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht. Das Wunsch- und Wahlrecht ist im § 8 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Wunsch und wahlrecht reha formular video. Dort steht:
§ 8 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (... ). Mit anderen Worten: Sie haben das Recht, sich eine geeignete Reha-Einrichtung selbst auszusuchen - egal, ob stationär oder ambulant. Die Kostenträger müssen den berechtigten Wünschen der Patienten entsprechen. Kriterien für eine geeignete Reha-Klinik
Die Klinik muss einen Versorgungsvertrag mit den Sozialversicherungen haben (z.
Wunsch- und Wahlrecht abgelehnt? Widerspruch einlegen Es ist möglich, dass Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen und Ihre Reha-Wunschklinik abgelehnt wird. In dem Fall kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Einige Anträge auf eine Wunschklinik werden beim "zweiten Anlauf" doch noch bewilligt. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Bekräftigen Sie beim Widerspruch schriftlich noch einmal die Gründe, die für Ihre Wunsch-Rehaklinik sprechen. Reha - Wunsch und Wahlrecht | MEDIAN Kliniken. Ihr Arzt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren. Auch wenn Ihre Reha insgesamt abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Musterbriefe für das Wunsch- und Wahlrecht Häufige Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht in der Reha Kann ich meine Rehaklinik frei wählen? Ja, sofern die Klinik zur Behandlung Ihrer Krankheit geeignet ist, nach gesetzlichen Standards zertifiziert ist und ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger besteht. Laut Ihres Wunsch- und Wahlrechts sollte ansonsten der Wahl Ihrer Rehaklinik entsprochen werden.
Ihr Arzt kann Ihnen helfen, den Widerspruch zu formulieren. Zum Musterformular "Widerspruch zur Ablehnung"
Musterbriefe für das Wunsch- und Wahlrecht Häufige Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht Ja, sofern die Klinik zur Behandlung Ihrer Krankheit geeignet ist, nach gesetzlichen Standards zertifiziert ist und ein Versorgungs- und Belegungsvertrag mit dem Kostenträger besteht. Laut Ihres Wunsch- und Wahlrechts sollte ansonsten der Wahl Ihrer Rehaklinik entsprochen werden. Wenn Sie mit der zugewiesenen Rehaklinik nicht einverstanden sind, sollten Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung einreichen. Wunsch und wahlrecht reha formular in excel. Ihrem Wunsch- und Wahlrecht kann auch im Nachhinein noch entsprochen werden. Zum Musterformular "Heilstättenänderung" Die Mehrkosten dürfen laut Sozialrecht kein Hindernis sein, wenn Ihrerseits "berechtigte Wünsche" vorliegen – vor allem medizinische Gründe. Der Kostenträger darf daher auch keine Zuzahlung von Ihnen für die teurere Einrichtung verlangen. Das spielt grundsätzlich keine Rolle. Es können aber medizinische oder persönliche Gründe für oder gegen einen Standort sprechen.
Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht, jede geeignete Rehabilitationsklinik auszuwählen. Vielleicht dauert es eine Weile, bis diese Information überall bekannt ist. Sollten Sie also vom Sozialdienst hören, dass Ihre Krankenkasse nur Rehamaßnahmen in in einer Liste aufgeführten, bestimmten Kliniken genehmigt, so ist das nicht richtig. Ein PDF dieses Schreibens finden Sie hier. Geforderte Zuzahlung für Wunschklinik nicht akzeptieren Ein Rehabilitationsträger (z. der Gesetzlichen Krankenversicherung, DRV) ist auch nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Rehaeinrichtung selber zahlen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. Wunsch- und Wahlrecht - Klinik Höhenried. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Reha über Krankenkasse: Wunschklinik nahezu immer möglich Ist für die bevorstehende Reha die gesetzliche Krankenversicherung zuständig (z. bei Nicht-Erwerbstätigen, Rentnern), dann gilt seit dem kürzlich verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Folgendes. Sie können eine Rehabilitationseinrichtung grundsätzlich frei wählen! Bei Kliniken mit Versorgungsvertrag (z. Wunsch und wahlrecht reha formular e. unsere Rehakliniken in Bad Bocklet und Bad Kissingen) gilt für die Kasse das "Sachleistungsprinzip", wonach auch vom Patienten keine Mehrkosten für die Wunschklinik eingefordert werden dürfen. Wenn Sie Ihren Wunsch (nach §8 SGB IX in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB V) angemessen begründen, können auch gar keine Mehrkosten von Ihnen verlangt werden. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie also immer, wenn sie berechtigte Gründe angeben. Mit diesem Schreiben können Sie gegen ungerechtfertigt geforderte Mehrkosten seitens der Krankenkassen vorgehen: Pressemitteilung des Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. (BDPK) zu diesem Thema: Widerspruch gegen zugewiesene Reha Kliniken Selbstverständlich ist es möglich einen Wechsel der zugewiesenen Rehaklinik zu fordern Wird dem Wunschrecht durch die Krankenkasse / der Rentenversicherung nicht entsprochen, so muss dies durch einen Bescheid begründet werden.