Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen
Sie benennen mindestens eine Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat
Erforderliche Unterlagen:
Ausgefüllter Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17
Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
Weitere Informationen:
Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle unter Abgabe der bisherigen Prüfbescheinigung
Die Fahrberechtigung auf Grund der Prüfbescheinigung (B17) gilt nur in Deutschland und Österreich
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren mit 17
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Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Tel. (0921) 728-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Tel. (0921) 728-142
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden dafür erhoben, um über die Erteilung einer Fahrerlaubnis entscheiden zu können. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. Erteilung einer Fahrerlaubnis | Landkreis Bayreuth. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verarbeitet. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Kraftfahrtbundesamt (Verkehrszentralregister, Fahrerlaubnisregister), Bundesdruckerei, TÜV/DEKRA (Prüfauftrag), örtl.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun? Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - BayernPortal. "
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Die auflösende Bedienung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Inhaber der erstmalig erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr, den Fachkundenachweis nachreichen muss, sobald der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis von der obersten Landesbehörde bestimmt wurden. Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 08. Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug - BayernPortal. 04. 2022. aktualisiert.
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Sie können diese Leistung auch online beantragen. Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Achtung: Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung tatsächlich entgeltlich erfolgt. Beispiel: Der Fahrer eines Reisebüros, das seine Kunden als Extraservice mit einem Pkw "kostenlos" zum Flughafen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, weil dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, also Werbung für das Reisebüro, steckt. Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es u. Antrag auf erteilung einer fahrerlaubnis bayern münchen. a. nicht für Kraftfahrzeug, mit Ausnahme von Taxi und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist, sowie Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist und der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.
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Diese wird dann von uns direkt an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Kontakte Mainaschaff Telefon: 06021/394-700
Telefax: 06021/394-746
Ansprechpartner Mainaschaff Alzenau Telefon: 06021/394-800
Telefax: 06021/394-911
Ansprechpartner Alzenau Wunschkennzeichen Reservieren Sie sich hier Ihr Wunsch-Kennzeichen: Wunschkennzeichen Anfahrt Die Zulassungsstellen des Landkreises befinden sich in Mainaschaff (Am Glockenturm 6) und Alzenau (Siemensstr. 2). Anfahrt Veranstaltungen Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt. Veranstaltungen