Ich packe meine Bibliothek aus
Eine Rede über das Sammeln
Von:
Walter Benjamin
Gesprochen von:
Kurt Lieck
Spieldauer: 22 Min. Ungekürztes
Walter Benjamin erzählt in seiner Rede über seine Sammelleidenschaft für Bücher. Nach jedem Umzug packt er seine Bibliothek aus. Hier stößt er auf die Verschiedenartigkeit in der Schrift, der Aufmachung und des Inhalts der Bücher. Regie: Julius Albert Flach
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Ich Packe Meine Bibliothek Aus Der
Dieser Essay ist das Begleitwerk zu meiner gleichlautenden Performance. Im Frühjahr 2022 werde ich einer mehrstündigen Video-Performance rund 500 Werke meiner Bibliothek auspacken - ja
ausstellen. Die Performance geht der Frage nach, wenn Bücher einem die Welt erschließen können, kann eine Bibliothek dann einen Leser erschließen. Wer bin ich und wenn ja, wie würde es meine
Bibliothek erzählen? Als am 27. 04. 1931 in der Südwestdeutschen Rundfunk Zeitung Walter Benjamins Vortrag "Ich packe meine Bibliothek
aus" gesendet wurde, war Benjamin bereits zwei Jahre lang aus der gemeinsamen Wohnung mit seiner Frau Dora ausgezogen. Man kann durchaus vermuten, dass Benjamin rund um diese Zeit tatsächlich
erst anfing seine Bibliothek im wahrsten Sinne des Wortes auszupacken. Auf den ersten Blick klingt diese Sachlage nicht unbedingt nach einem leidenschaftlichen Bibliophilen. Alles verstreut,
verpackt und kaum zugänglich im Sinne eines Wissensarchivs. Für Benjamin zeigt sich aber anhand dieser Büchersammlung im Transit zur Bibliothek ein ganz anderer Charakter des Buchmenschens: Der des Sammlers.
Ich Packe Meine Bibliothek Aus Dem
Veranstaltungen Pulsierend Ausstellungskalender Details
Lesung,
Sonstiges
"Ich packe meine Bibliothek aus"
Gothaer Gespräche zur Buchkultur
Diese Veranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe
375 Jahre Forschungsbibliothek Gotha. Wann:
Mittwoch, 13. 07. 2022
18. 15 Uhr
Preis:
frei
Veranstalter:
Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt
Telefon: 0361-7375558
Wo:
Schloss Friedenstein - Spiegelsaal
Schlossplatz 1
99867 Gotha
Link:
Gast: Alberto Manguel (Lissabon)
Moderator: Andreas Platthaus (Leipzig/Frankfurt am Main)
Organisation: Dr. Guido Naschert
Spiegelsaal, Schloss Friedenstein
Eine Veranstaltung des Freundeskreises der Forschungsbibliothek Gotha e. V. in Kooperation mit der Literarischen Gesellschaft e. im Rahmen des Bibliotheksjubiläums der Forschungsbibliothek Gotha
Alberto Manguel (Jg. 1948) ist ein Weltbürger. In mehreren Sprachen zu Hause, wirkte er u. a. in Buenos Aires, Paris, Mailand, London und Toronto als Verlagslektor, Literaturdozent und Übersetzer. Sein in alle Weltsprachen übersetztes Buch "Eine Geschichte des Lesens" wurde 1998 mit dem Prix Medicis ausgezeichnet.
Jeweils ein Buch wird vorgestellt und durchdacht – bis die Bibliothek weiterzieht, um fester Bestandteil der Ausstellung der documenta 14 zu werden. Zusätzlich zu den Abendveranstaltungen ist die Bibliothek bis Ende Februar 2017 jeden Dienstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr für Interessierte geöffnet. Die documenta 14 ist eine Erfahrung, die sich ausbreitet, indem sie Wissen versammelt und körperlich erlebbar macht. (Pressemitteilung)
Hiervon ist das Gericht im Entscheidungsfall aufgrund eines Sachverständigengutachtens ausgegangen. Unerhebliche Beeinträchtigung bei Zweigüberwuchs Hinsichtlich des Überwuchses von Zweigen enthält das NRG keine Vorschriften; insoweit gilt § 910 BGB. Im Rahmen dieser Vorschrift genügt jede Beeinträchtung; allerdings sind auch hier unerhebliche Beeinträchtigungen nicht zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigung In Betracht kommt insbesondere eine durch den Überwuchs verursachte Beschattung des Grundstücks oder eine Beeinträchtigung durch abfallende Nadeln. Beides hat das Gericht aufgrund der tatsächlichen Umstände verneint. OLG Karlsruhe, Urteil v. 27. 910 bgb wesentliche beeinträchtigung 5. 5. 2014, 12 U 168/13, GE 2015 S. 253
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910 Bgb Wesentliche Beeinträchtigung 10
NRGBW § 24; BGB § 910
Nach § 24 Abs. 2 NRGBW ist die Beseitigung von Baumwurzeln bei Grundstücken in Innerortslage nur zulässig, wenn durch die Wurzeln die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall, wenn das betroffene Grundstück wegen des Überwuchses weder als Zier- noch als Nutzgarten zu verwenden ist. Hinsichtlich des Überwuchses von Zweigen enthält das NRGBW keine Vorschriften; insoweit gilt § 910 BGB. Im Rahmen dieser Vorschrift genügt jede Beeinträchtigung; allerdings sind auch hier unerhebliche Beeinträchtigungen nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion) A und B sind die jeweiligen Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke. Auf dem Grundstück des A steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine aus 21 Fichten bestehende Baumreihe. Urteil > 3 O 140/10 | LG Dortmund - Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste < kostenlose-urteile.de. Die Bäume haben eine Höhe von ca. 16 Meter; ihre Zweige und Wurzeln wachsen über die Grundstücksgrenze. Zwischen den Parteien ist streitig, ob B das Recht zusteht, die überhängenden Zweige und den Überwuchs der Wurzeln zu beschneiden.
910 Bgb Wesentliche Beeintraechtigung
§ 910 BGB: Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Nach Meinung des Landgerichts geht es im § 910 BGB ausschließlich um Beeinträchtigungen, die direkt von den überhängenden Ästen verursacht würden. Damit würde aber nicht der im vorliegenden Fall von dem Baum verursachte erhöhte Nadel- und Zapfenfall abgedeckt. Hier handele es sich eine Form des Laubfalls, der wesentlich und ortsunüblich sein müsse (§ 906 BGB). 910 bgb wesentliche beeinträchtigung ne. An der Ortsunüblichkeit fehle es jedoch im vorliegenden Fall. § 906 BGB: Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
910 Bgb Wesentliche Beeinträchtigung Ne
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben. (2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. 910 bgb wesentliche beeinträchtigung w. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. (3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.
910 Bgb Wesentliche Beeinträchtigung W
(1) 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. 2 Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
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