3. Praktische Fortbildung 50 Ustd. Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen sowohl in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen statt. Jeder Hausbesuch ist zu dokumentieren und wird mit 30 Minuten angerechnet, davon 4 mit jeweils einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung, diese werden mit 6 Stunden auf die praktische Fortbildung angerechnet. Die Vorlagen zur Falldokumentation und Hausbesuchsprotokoll finden Sie im Download-Bereich. Dauer und Gliederung Der Stundenumfang richtet sich nach der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit:
Dauer der Berufstätigkeit Praktische Fortbildung
(Hausbesuche)
Dauer der
Berufstätigkeit
Theoretische
Fortbildung
Notfall-
Management
Praktische
Fortbildung (Hausbesuche)
weniger als 5 Jahre
200 Ustd. 50 Std. Nichtärztliche praxisassistentin sachsenhausen. weniger als 10 Jahre
170 Ustd. 30 Std. mehr als 10 Jahre
150 Ustd. 20 Std. Bei Nachweis über einen qualifizierten Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz und mindestens 4 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf innerhalb der letzten 10 Jahre, reduziert sich die theoretische Fortbildung auf 80 Ustd.
- Nichtärztliche praxisassistentin sachsen
- Nichtärztliche praxisassistentin sachsenhausen
Nichtärztliche Praxisassistentin Sachsen
NäPa-Qualifikationserfordernis
Wiederholung der Fortbildung Notfallmanagement Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch nichtärztliches Praxispersonal sowie zur Abrechnung dieser delegierten Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Delegations-Vereinbarung) müssen NäPa regelhaft alle drei Jahre eine Fortbildung in Notfallmanagement wiederholen. Mit Serviceschreiben vom 15. November 2020 informierten wir über die auf Bundesebene erlassene Sonderregelung zur Verlängerung der Einreichungsfrist für den Notfall-Refresher-Nachweis. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie wird diese Einreichungsfrist um 15 Monate verlängert, sofern die Dreijahresfrist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Mehr Medizinstudienplätze und Quote für Landärzte - 25.06.2019 - Sächsische Union. Juli 2020 bis 30. September 2021 endete bzw. endet. Das bedeutet für Sie: Die Dreijahresfrist zur Einreichung des Notfall-Refresher-Nachweises Ihrer NäPa endet... Zeitliche Auswirkung: vor Juli 2020 Keine Verlängerung - Einreichung des Nachweises nach drei Jahren ab bestandener (Ergänzungs-) Prüfung bzw. ab zuletzt absolviertem Notfall-Refresher-Kurs der NäPa zwischen 01.
Nichtärztliche Praxisassistentin Sachsenhausen
07. 2020 und 30. 09. 2021 Verlängerung der Dreijahresfrist - Einreichung des Nachweises nach vier Jahren und drei Monaten ab bestandener (Ergänzungs-) Prüfung bzw. ab zuletzt absolviertem Notfall-Refresher-Kurs der NäPa nach dem 30. 2021 Keine Verlängerung - Einreichung des Nachweises nach drei Jahren ab bestandener (Ergänzungs-) Prüfung bzw. Kabinett beschließt 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - sachsen.de. ab zuletzt absolviertem Notfall-Refresher-Kurs der NäPa Bitte überprüfen Sie das Zertifikat Ihrer NäPa auf die Fälligkeit des Nachweises für den Refresher-Kurs und senden Sie uns diesen zu (gern auch per Fax oder E-Mail). Sofern die Einreichungsfrist für den Refresher-Nachweis außerhalb der Frist vom 1. September 2021 endet, bitten wir Sie, den Nachweis so fristgerecht einzureichen, wie es Ihnen angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie möglich ist. Eine unterbliebene Auffrischung des Fortbildungskurses Notfallmanagement im Umfang von 20 Stunden (§ 7 Abs. 5 Satz 3 Anlage 8 BMV-Ä) alle drei Jahre führt in der Regel zu einem Widerruf der NäPa-Genehmigung.
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05. 11. 2015, 11:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) Staatsministerin Klepsch besucht Hausarztpraxis in Wurzen Sozialministerin Barbara Klepsch hat heute die Arztpraxis von Dr. Erik Bodendieck in Wurzen besucht. Nichtärztliche praxisassistentin sachsen aktuell. Schwerpunktthema des Besuches war der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistentinnen zur Entlastung des Hausarztes. Ob das Anlegen von Langzeit-Blutdruckmessungen, die Bestimmung von Laborwerten oder das Durchführen von Test – die speziell geschulten Schwestern übernehmen bei Hausbesuchen wichtige Tätigkeiten, die der Arzt an sie delegiert. »Bei Hausbesuchen entlasten diese speziell ausgebildeten Praxismitarbeiterinnen den Hausarzt. Sie sind dort für den Patienten zur Stelle, wo ein direkter Arztkontakt medizinisch nicht erforderlich ist. Damit bleibt für den Arzt mehr Zeit für die Betreuung von anderen Patienten in der Praxis«, erklärt Gesundheitsministerin Barbara Klepsch. Seit Anfang des Jahres können bestimmte Hilfeleistungen durch nichtärztliche Praxisassistenten flächendeckend erbracht und vergütet werden.