Shop
Akademie
Service & Support
News
02. 10. 2021
Kindesunterhalt
Bild: Haufe Online Redaktion
Wer zahlt die Geige, wer den Unterricht? Sonder- und Mehrbedarf des Kindes wird schnell zum Thema
Beim Kindesunterhalt kämpfen getrennten lebende Eltern oft erbittert. Gerade außer der Reihe anfallende Kosten sind ein potenzieller Streitpunkt. Bei besonderen Anlässen oder Zusatzkosten wie etwa Klassenfahrt oder im Unterricht verwendete IT-Geräte stellt sich die Frage, ob sie die Ansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil erhöhen. Wichtig ist dabei auch, ob es sich um Mehrbedarf oder Sonderbedarf handelt. Die Bedarfssätze der Unterhaltstabellen umfassen den Elementarbedarf von Kindern. Daneben kann noch ein Mehrbedarf und/oder Sonderbedarf entstehen, der gesondert geltend gemacht werden muss. Umgangsrecht Fahrtkosten. Das führt oft zu Diskussionen über Aufwendungen für Flötenunterricht, Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht. Mehrbedarf zum Unterhalt Der Mehrbedarf des Kindes ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb in den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht erfasst ist (BGH, Urteil v. 26.
- Unterhalt fahrtkosten zum kind in die
Unterhalt Fahrtkosten Zum Kind In Die
Gemäß Ziffer 10. 2. 1 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ( OLG) können berufsbedingte Aufwendungen bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens pauschal mit 5% des Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden. Werden höhere Aufwendungen geltend gemacht oder liegt ein Mangelfall vor, sind sämtliche Aufwendungen konkret darzulegen und nachzuweisen. Unterhalt fahrtkosten zum kind in die. Streitigkeiten entstehen oft im Hinblick auf die Frage, ob Fahrtkosten in tatsächlich angefallener Höhe vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen in Abzug gebracht werden können. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH) besteht sowohl auf Seiten des Unterhaltspflichtigen, als auch auf Seiten des Unterhaltsberechtigten unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte die billigeren öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, soweit die Arbeitsstätte mit einem solchen erreichbar ist. Grundsätzlich können daher Fahrtkosten nicht in Abzug gebracht werden.
Wrde dies aber nicht ber die Unterhaltszahlungen machen, weil ich die Gefahr sehen wrde dass er dann weniger zahlt UND aufgrund der Distanz den Umgang nicht wahrnimmt. Ich wrde ihm vorschlagen das Kind z. B. zu bringen oder bei Umgang das entsprechende Geld wieder an ihn auszuzahlen. LG Sabine
von SEAGLD am 26. 2014
da Du die Entfernung schaffst, knnte er eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes ber das Jugendamt oder den Anwalt einfordern. Unterhalt: Mehrbedarf und Sonderbedarf | Recht | Haufe. Er mte dann darlegen wie oft er vom Umgang Gebrauch macht und was fr einen Mehraufwand er durch den Umzug (z. Fahrtkosten, bernachtungskosten) hat. Dann wird in vielen Fllen bei Gericht entschieden, dass er weniger Kindesunterhalt zahlen muss. Von sich aus darf er einen betitelten Kindesunterhalt jedoch nicht krzen. Er htte die weitere Mglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, damit die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben. von EvaMaria1977 am 26. 2014
Natrlich darf er das nicht abziehen. Aber wenn Du die Entfernung schaffst dann gehe ich davon aus, dass Du ihm auch den Mehraufwand ersetzt.