Freie Stellen in Ihrem Unternehmen können Sie mit Bewerbern/innen jeder Nationalität Sie Fachkräfte aus dem Ausland finden und diese einstellen möchten, gibt es jedoch je nach Herkunft bestimmte Regelungen. Fachkräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten) brauchen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, das in der Deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt werden muss. SOL & CSOL: Arbeiten in Australien als qualifizierter Arbeiter. Für den Erhalt des Visums zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikation in der Regel die Voraussetzung. Personen aus der Europäischen Union und den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen keinen Aufenthaltstitel, weder zur Einreise noch zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum einreisen, müssen dann aber einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen und benötigen hierfür in der Regel auch einen anerkannten Abschluss.
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[7] Das Arbeitgeber unabhängige Skilled Work Regional (Provisional) (subclass 491) Visum [8] erfordert die Nominierung durch einen australischen Bundesstaat. Des Weiteren gibt es verschiedene andere Visa, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Position in "Regional Australia" durch einen australischen Arbeitgebers erfordern. Eines davon ist das Skilled Employer Sponsored Regional (Provisional) (subclass 494) Visum. [9]
Eine andere Möglichkeit bieten die Arbeitgeber gesponserten Visa für Arbeitgeber ansässig in Regionen mit einem Designated Area Migration Agreement (DAMA) [10] Eine Auflistung der Regionen mit DAMA findet man auf der Homepage des Department of Home Affairs [11]. Temporary Skill Shortage (TSS) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das TSS (subclass 482) Visum [12] ersetzt seit April 2017 das Temporary Work (Skilled) (subclass 457) Visum [13]. Fachkräfte visum australienne. Dieses Visum ermöglicht Unternehmen Fachkräfte aus dem Ausland nach Australien zu holen. Die Berufserfahrung des zu sponsernden Arbeitnehmers muss eine Besetzung der freien Stelle zulassen.
Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit das Permanent Residence (Skilled Regional) Visa (subclass 191) zu beantragen, was letztlich die freie Wohnortswahl in ganz Australien (inklusive der Ballungsräume Sydney, Melbourne, Perth, Brisbane und Gold Coast) erlauben wird. Länder für die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland – Die wichtigsten Info. Die derzeit noch bestehenden Visum-Optionen subclass 489 (temporär) und 187 (permanent) entfallen zum 16. 2019. Australien Auswanderer können sich im Rahmen unserer Seminare ausführlich informieren:
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