Es sind keine Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Ausführung des Vorhabens erforderlich. Ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, sollte beim Fachdienst Stadtplanung und Grünflächen erfragt werden. Obwohl bei diesen Verfahren keine Genehmigung erteilt wird, sind dennoch durch einen Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur) bestimmte Bauvorlagen einzureichen. Weitere Informationen:
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO)
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und die keine Sonderbauten sind Für diese Vorhaben ist in der Regel ein Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur) erforderlich. Dieser sollte zusammen mit dem Fachdienst Bauordnung gegebenenfalls notwendige Vorabstimmungen treffen. Bauamt pirna öffnungszeiten. Baugenehmigungsverfahren (§ 64 SächsBO)
Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die Sonderbauten sind (z.
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