Zahnunfall – was nun? Sie fallen hin, Sie beißen auf einen Obstkern oder stoßen unglücklich mit jemandem zusammen und müssen anschließend feststellen, dass ein Stück vom Zahn abgebrochen oder der Zahn ausgeschlagen ist. In diesem Fall sollten Sie Ruhe bewahren und überlegt handeln, denn oft kann der Zahn oder das Zahnstück wieder befestigt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Backen- oder Schneidezahn handelt. Kontaktieren Sie im Anschluß umgehend Ihren Zahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst. Erste Hilfe, Aufbewahrung und Maßnahmen Die Zahnrettungsbox Sollte der Zahn inklusive Wurzel abgebrochen sein, bewahren Sie diesen in einer Zahnrettungsbox auf und transportieren ihn darin direkt zum Zahnarzt. Sollten Sie keine besitzen, erhalten Sie eine solche Box in einer Apotheke oder in Ihrer Zahnarztpraxis. Isotone Kochsalzlösungen und H-Milch Sollten Sie über keine Zahnrettungsbox für Ihren abgebrochenen Zahn verfügen, können Sie auch zu isotonen Kochsalzlösungen oder H-Milch greifen.
Zahn Ausgeschlagen Haftpflicht In English
# 2
Antwort vom 9. 2004 | 21:20
das ist mit Sicherheit auch eine Sache der Auslegung, ich stand damals hinter der Person, die mit dem Schläger nach hinten gestoßen hat und mir dabei den Zahn ausgeschlagen hat. Ohne den gezielten Stoß mit dem Schlägerende, wäre mein Zahn heute noch intakt. # 3
Antwort vom 9. 2004 | 21:21
# 4
Antwort vom 10. 2004 | 16:17
Von Status: Praktikant (538 Beiträge, 64x hilfreich)
Ich meine mich entsinnen zu können, dass bei Sportverletzungen keine Haftpflicht bezahlt da das zum Risiko gehört, gebrochenes Bein beim Fussball zum Beispiel. Warst du damals in einem Verband oder war das einfach nur so auf dem See gespielt? war der Schlag beabsichtigt? Gruss
miniway
# 5
Antwort vom 10. 2004 | 16:32
Von Status: Lehrling (1709 Beiträge, 401x hilfreich)
>>Ohne den gezielten Stoß mit dem Schlägerende, wäre mein Zahn heute noch intakt. <<
Gezielter Stoß? Erfolgte der Stoß absichtlich? Dann zahlt die Haftpflichtversicherung sowieso nicht. Vorsatz ist nicht versichert! # 6
Antwort vom 10.
Zahn Ausgeschlagen Haftpflicht Full
Natürlich stellt sich hier auch unweigerlich die Kostenfrage, die der
Zahnarzt natürlich an den Patienten richten wird. Grund dafür ist, weil der Zahnarzt ja erfahren
möchte, wie er bezahlt wird. Dabei besteht hier aus Sicht des Zahnarztes keine Zweifel: Die Kosten
dafür trägt die GKV im Rahmen der Grundsicherung für Zahnbehandlungen. Allerdings geht der Zahn
nicht einfach so anzukleben, weil er meist verschluckt oder ausgespuckt oder einfach verloren
wurde. Der Zahnarzt muss dabei zunächst die Diagnose stellen, und zwar ob der Zahn durch eine
Resektion der Zahnwurzel, durch zu poröse Zähne oder dadurch abgebrochen ist, weil es sich um
einen toten Zahn handelt. 97% sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr bezuschussen sollte. Werbung
Doch auch starker Zahnfleischrückgang kann dafür verantwortlich sein,
dass ein Zahn abbricht. Meist rührt ein abgebrochener Zahn auch von einem Sport- oder Autounfall
her oder ob der Zahn vielleicht durch das Trinken an einer Flasche abgebrochen ist.
Dabei sollte man jedoch genau die Konditionen vergleichen, denn oft wird nur ein fester Anteil an den Zahnarztkosten übernommen, etwa durch eine Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse. Insbesondere bei hochwertigen Versorgungen wie einem Implantat oder auch bei der Zahnvorsorge übernehmen die Versicherungen nur einen Teil der Kosten oder schließen diese Leistungen komplett aus. Und grundsätzlich ist es bei einer Zahnzusatzversicherung so, dass der Patient zunächst finanziell in Vorleistung geht, also als Rechnungsempfänger die Zahnarztrechnung erhält und begleichen muss. Diese Rechnung kann dann bei der Versicherung eingereicht werden, die den Versicherungsanteil auf das Konto des Patienten überweist. Dieses Verfahren ähnelt dem der privaten Krankenversicherungen, denn auch hier muss der Patient zunächst die Rechnung selber bezahlen und kann sich das Geld ganz oder teilweise von der Krankenversicherung zurückholen. Sonderfall Betriebshaftpflicht
Auch wenn sich die private Haftpflichtversicherung nur in wenigen Sonderfällen an den Kosten für eine Zahnbehandlung beteiligt, gibt es dennoch Aussichten auf Geld von einer Haftpflichtversicherung: Der Betriebshaftpflicht des Zahnarztes.