Ideen un Dekore
Teilen Sie Ideen für die Inneneinrichtung, indem Sie Ihr Zuhause mit Farben, Möbeln und Accessoires dekorieren, und zeigen Sie Ihren einzigartigen Stil! Holen Sie sich die beste Wohnkultur und perfekte Wohnakzente.
- Doppelhaushälfte Dach Baurecht
- DHH: Wer hat für den Dachanschluss zu zahlen?
- 2 Reihenhäuser: gemeinsame Dachentwässerung - wie trennen?
Doppelhaushälfte Dach Baurecht
Und, dein Nachbar will sicherlich nicht, dass es bei ihm hineinregenet. Ihr habt eure Pflicht und Schuldigkeit getan, und ihm bleibt es nunmehr selbst überlassen seine Hälfte ebenfalls entsprechend zu modernisieren, sodass die Gleichheit wieder hergestellt wird. Und was er MEINT in bezug auf Stabilität ist seine Sache. # 2
Antwort vom 1. 2007 | 19:06
Von Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2852x hilfreich)
Nett wäre aber unter Umständen gewesen, wenn ihr ihn vorher gefragt hättet, ob ihr nicht gemeinsam das Dach machen wollt (Kostenersparnis). Und jetzt eine ganz andere Frage - habt ihr eine Teilungserklärung, in der etwas zum Thema Dach steht? Unter Umständen hättest du nämlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung gebraucht, um das Dach neu zu machen. # 3
Antwort vom 1. 2007 | 19:53
@ sika
wenn es so wäre, ist es reichlich spät wenn der Nachbar erst nach Fertigstellung damit ankommt. Soll ich mit einem Laien in Bezug auf die Gestaltung eines Bleistreifens diskutieren. Blödsinn. Doppelhaushälfte Dach Baurecht. Eine Fachfirma hat einen solchen Anschluss nach den Regeln der Baukunst, und den einschlägigen zu erstellen.
Dhh: Wer Hat Für Den Dachanschluss Zu Zahlen?
Die Kläger tragen vor, die Dachrinne des Beklagten werde nicht gereinigt, so dass es bereits zweimal zu Verstopfungen des Fallrohrs gekommen sei. Aufgrund der Undichtigkeit des Anschlusses werde bei Regenfällen die Hausfront der Kläger durchnässt und es bestünde erhöhte Glatteisgefahr. Die Kläger trugen zunächst vor, sie hätten dem Beklagten gestattet, eine Verbindung beider Dachrinnen herzustellen, wobei der Rückbau unverzüglich erfolgen sollte. DHH: Wer hat für den Dachanschluss zu zahlen?. Der Beklagte sei vom Voreigentümer auf diesen Umstand hingewiesen worden und auf die Tatsache, dass im Anwesen B. Straße 63 ein eigenes Fallrohr in der Hauswand eingebaut ist. Im Rahmen ihrer persönlichen Anhörung erklärten die Kläger, der Anschluss der Dachrinne des Beklagten an das Regenfallrohr der Kläger sei durch die Voreigentümer erfolgt. Inwieweit und in welcher Form eine Vereinbarung zwischen den Voreigentümern getroffen worden sei, wüssten sie nicht. Die Kläger beantragen, den Beklagten zu verurteilen, die Dachrinne seines Hausanwesens B. zu trennen und an sein eigenes Fallrohr anzuschließen.
2 Reihenhäuser: Gemeinsame Dachentwässerung - Wie Trennen?
Frage vom 1. 7. 2007 | 15:04
Von Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Doppelhaushälfte Dach
Im tiefsten Münsterland (NRW) wurde eine 60 Jahre alte DHH gekauft und derzeit modernisiert. Ich habe das Dach von einer Fachfirma dämmen und neu eindecken lassen. Nun beschwert sich der DHH-Nachbar über den unschönen Bleistreifen zwischen den beiden Dächern, der ihm nicht gefällt und seiner Meinung nach nicht "stabil" wirkt. Hätte ich den Nachbarn vorher um sein Einverständnis fragen müssen und hat der Nachbar ein Mitspracherecht bei der Wahl und Verarbeitung des Bleistreifens?? # 1
Antwort vom 1. 2007 | 17:55
Von Status: Praktikant (533 Beiträge, 139x hilfreich)
Zuerst würde ich ihm erklären, dass die Arbeiten nach den Regeln der Baukunst ausgeführt worden sind. Eine Modernisierung war in euren Augen unumgänglich, um das Haus euren Vorstellungen entsprechend nutzen zu können. 2 Reihenhäuser: gemeinsame Dachentwässerung - wie trennen?. Da der Anschluss an das alte Gebäude nach durchaus üblichen Maßstäben erfolgte, ist eine andere Lösung nicht möglich gewesen.
Den Schallschutz ihres Daches können Sie ohne zusätzliche "massive" Maßnahmen nicht weiter verbessern. und was ist mit brandschutz???? Moin,
muß die Trennwand als Brandwand oder Brandwandähnlich ausgeführt werden? Dann sollte der Archi auch die Dämmung der Mauerkronen nicht vergessen. Das Ganze sollte dann im Falle einer Brandwand auch rauchdicht sein. Grüße
stefan ibold
Brandschutz
Puah, dazu kann ich echt nix sagen... Soweit ich das verstanden hatte, sollte das mit dem Blech ja gerade wegen der Vorgaben des Brandschutzbeauftragten gemacht werden. Schalltechnisch hat es eh keinen (positiven) effekt, eher einen negativen wg. Schallbrücke. Mit was dämmt man denn die Mauerkrone? Mineralfaser, oder? Ist ja auch zwischen den Häusern. Muß das dann nicht Winddicht sein? Also MiFa unter die Guttex bzw. USB? Mit Schallschutz meinte ich auch nicht den Weg Schall von außen nach innen sondern:
Der Nachbar hat an der Trennwand sein Bad, wir haben dort unser Schlafzimmer. Wenn er jetzt zB duscht geht der Schall in seine Rigips/Lattung/Sparren/Dachlattung/Dachsteine und auf diesem Wege wieder in mein Schlafzimmer.