Eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines ihm zustehenden Weisungsrechts, ohne die vorherige Durchführung eines BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX vornehmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob die Versetzung eines über längere Zeiträume erkrankten Arbeitnehmers der vorherigen Durchführung eines BEM bedurfte. Exkurs:
Der Arbeitgeber ist nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, um die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten zu überwinden und auch zukünftig zu vermeiden. Sinn und Zweck ist es, den Arbeitsplatz des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers zu erhalten. Die Verpflichtung zur Durchführung entsteht dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krankheitsbedingt gefehlt hat. Innerbetriebliche versetzung aus gesundheitlichen gründen softwarefirma. Die Durchführung eines BEM ist Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitgebers. In der entsprechenden Entscheidung des BAG (BAG, Urteil vom 18.
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Und hier kommt der Clou:
Als BRM hast Du nach §15 KSchG einen absoluten (! ) Kündigungsschutz, der im Grunde nur bei massivsten Verhaltensfehlern Deinerseits wirksam ausgehebelt werden kann. In Deinem Falle ist der AG anstatt der zu erwartenden personenbedingten Kündigung verpflichtet (! ) Dir die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen indem er Dir einen anderen Arbeitsplatz anbietet, schlimmstenfalls indem er einen anderen AN wegversetzt oder sogar kündigt! Dazu gibt es keinen §§, das ergibt sich aus der Situation das Du nicht gekündigt werden darfst. Siehe entsprechende Kommentare. Checkliste: Versetzung - Beteiligung des Betriebsrats | W.A.F.. Evtl wäre zu prüfen ob Deine Aufgabe dahingehend geändert wird, das Du die unmöglich gewordenen Tätigkeiten nicht mehr auszuführen brauchst. Sofern diese einen eher geringen Teil Deiner Tätigkeit ausmachen kann der AG ohne größeren Aufwand einen anderen AN anweisen, Dir dabei zur Hand zu gehen. Das ist zumutbar. Alternativ könnte er Dich auch auf Deinem Arbeitsplatz belassen, von der Arbeit freistellen und weiterbeschäftigen.
Hierbei seien alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Das BAG hat mit seiner Entscheidung festgestellt, dass die Durchführung eines BEM keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Versetzung darstellt. Auch im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung stellt die Durchführung eines BEM im Grunde genommen keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung dar. In ihren bisherigen Entscheidungen hatten die Gerichte die Ansprüche bezüglich des BEM grundsätzlich erhöht. Wurde die Durchführung eines BEM im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung nicht vorgenommen, erhöhte dies die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers, weil der Arbeitgeber darzulegen hat, dass die Kündigung verhältnismäßig ist. Hierbei ist insbesondere nachzuweisen, dass die Durchführung eines BEM unterlassen werden konnte. Versetzung im Job: Was Arbeitgeber entscheiden dürfen - Deutsche Anwaltauskunft. Ein solcher Nachweis ist nahezu unmöglich. Der Ausspruch einer wirksamen Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen wird daher ohne die vorherige Durchführung eines BEM fast nie gelingen.