Mehr lesen 10. 01. 2022 3 Min Lesezeit Winterdienst bei vermieteten Objekten: Deine Vermieterpflichten
Wenn der erste Schnee fällt, hast Du als Vermieter für sichere und begehbare Zuwege zu Deinem Haus zu sorgen. Die Räum- und Streupflicht ist eine verankerte Verkehrssicherungspflicht, um Unfällen bei Schnee und... Mehr lesen 10. 2022 3 Min Lesezeit Autark mit einer Solaranlage mit Speicher Energiepreise hier – Ökosteuer da. Das Thema Energie begleitet uns immer und überall. Auch die Politik nennt die Wörter Energiewende und Klimawandel. Wenn Du nun mit dem Gedanken spielst, eine Solaranlage mit Speich... 2022 3 Min Lesezeit Zwangsversteigerungen über das Amtsgericht Wenn Du mit dem Gedanken spielst, eine Immobilie zu ersteigern, dann kannst Du Dich zuerst beim Gericht erkunden. Zwangsversteigerungen finden immer beim Amtsgericht statt. Du kannst aber auch erst einmal in einschlägig... 2022 3 Min Lesezeit Winterdienst auf eigene Kosten So schön Schnee auch sein kann, aber mit den ersten Flocken kommt die Verantwortung der Räumpflicht.
19, 90 €
Steuerlich absetzbar
Mietnebenkostenabrechnungen für Ein- & Mehrfamilienhäuser
In diesem Video klären wir die Grundlagen der Betriebskostenabrechnung und helfen Dir dabei, rechtssichere Abrechnungen zu erstellen. Das Video richtet sich primär an Eigentümer vermieteter Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dauer: 1:23 h
Referent: Alexander Granaß, Rechtsanwalt und Notar
Mehr lesen
Augen auf beim Immobilienkauf - Ankauf und Vertrag
Immobilien kaufen leicht gemacht: Lerne mit Anwalt Alexander Granaß Immobilien souverän zu erwerben und Fallstricke zu vermeiden. Dauer: 1:20 h
Schäden & Kleinstschäden
Rechtsanwalt Alexander Granaß erläutert richtiges Vorgehen für Vermieter bei Mängeln und Schäden an Mietobjekten! Du möchtest auf dem neusten Stand bleiben? Unser Newsletter
Neueste Artikel
Lese unsere neuesten Artikel auf
Wenn der erste Schnee fällt, hast Du als Vermieter für sichere und begehbare Zuwege zu Deinem Haus zu sorgen. Mehr lesen
ist mehr als nur eine Plattform für die Immobilienverwaltung
Werde Teil unserer Vermieter Community.
Mustervertrag Privatverkauf
Für einen Privatverkauf braucht man eigentlich keinen "Mustervertrag" im klassischen Sinne. Denn nach deutschem Recht, kann die "Vorlage" für solche Musterverträge auch mündlich ausfallen, wenn sie rechtsgültig sein soll. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen man besser einen Vertrag nutzt, wenn man privat etwas verkaufen möchte. Zu den Situationen, in denen man sicher keinen Mustervertrag braucht, um einen Privatverkauf abzuwickeln, gehört sicher der "Flohmarkt". Den einzigen "Vertrag" den man hier abschließen muss, ist höchstens die "Standmiete", die man mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer vereinbaren muss. Je nach dem was man verkaufen möchte, hat man es auch nicht immer mit einem privaten Käufer zu tun. Hier wird man in der Regel vom "Vertragspartner" einen "Mustervertrag" vorgelegt bekommen. Aber wie bei allen Verträgen, sollte man sich natürlich auch diese möglichst gründlich durchlesen, bevor man sie unterschreibt. Besonders wenn mit der Unterschrift auch der "Empfang" der Kaufsumme bestätigt werden soll, sollte man unbedingt auch darauf bestehen, dass man noch vor der Unterschrift, das Geld ausgehändigt bekommt!!!
Dieser sichert die Kauf- oder Verkaufsabsichten zwischen den jeweiligen Vertragspartnern zu. A chtung: Wenn Sie ein Haus verkaufen ist ein Vorvertrag nur dann von rechtlicher Bedeutung, wenn auch dieser notariell beglaubigt wird. Zwar kann kein Vertragspartner zum Kauf oder Verkauf gezwungen werden, aber es können in einem solchen Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, falls ein Vertragspartner von dem Kauf zurücktritt. Und selbst wenn Sie für den Hausverkauf den Vertrag beim Notar unterzeichnet haben, hat noch kein Eigentümerwechsel stattgefunden. Dieser erfolgt erst, wenn der Eintrag im Grundbuch geändert wird. Jene Grundbucheintragung beauftragt der Notar in der Regel unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Um sich auch hier absichern zu können, bedarf es einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch für den Käufer. Dieser "reserviert" sich dadurch die Immobilie im Grundbuch, sodass der vorherige Eigentümer das Haus nicht anderweitig verkaufen oder beleihen kann. Für Sie als Verkäufer ergibt sich aus der Auflassungsvormerkung jedoch kein Vorteil.
Mit einem schriftlich abgefassten Kaufvertrag besiegeln Sie den Verkauf Ihrer Liegenschaft. Alle zuvor im Kaufangebot oder mündlich getroffenen Vereinbarungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Makler in Ihrer Nähe suchen Wir arbeiten mit einer Vielzahl von kompetenten & von Kunden empfohlenen Maklern in jeder Region Österreichs zusammen. 1. Wer erstellt den Kaufvertrag beim Liegenschaftsverkauf? Beim Verkauf einer Liegenschaft ist in Österreich ein schriftlicher Vertrag abzuschließen. Dieses Formerfordernis dient dem Schutz aller Vertragsparteien und stellt sicher, dass alle Vereinbarungen klar und eindeutig festgehalten sind. Grundsätzlich steht es dem Verkäufer und Käufer frei, den Kaufvertrag selbst zu erstellen. Der Kaufvertrag wird erst mit der öffentlichen Beglaubigung gültig. Dazu wenden sich die Vertragsparteien an einen Notar bzw. an das zuständige Bezirksgericht. Hinweis von immoverkauf24:
Durch Unterzeichnung und Beglaubigung des Kaufvertrags sowie die Kaufpreiszahlung geht die Liegenschaft noch nicht an den neuen Eigentümer über.