Expertenstandard chronische Wunden – die Umsetzung
Die Umsetzung der Expertenstandards ist für Einrichtungen der ambulanten/stationären Altenpflege verbindlich. Es ist Aufgabe der Einrichtung, aus dem Expertenstandard chronische Wunden heraus, Verfahrensanweisung(en) zu entwickeln, die sich an den eigenen Gegebenheiten orientieren und gleichzeitig die gesetzliche Rahmenbedingung erfüllen. Gleichermaßen hat die Einrichtung dafür Sorge zu tragen, dass ein Wundexperte, sowie die erforderlichen Materialien zu Wund-Assessment und Dokumentation zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass erforderliche Hilfs- und Verbandmittel bereit gestellt werden, ebenso wie Materialien, die für eine qualifizierte Beratung, Schulung und Anleitung notwendig sind. Auch müssen aufwendige Wundversorgungen personell adäquat geplant sein. Hier ist es wichtig zu betonen, dass der Expertenstandard chronische Wunden lediglich vorgibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wie diese erfüllt und umgesetzt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Einrichtung.
Expertenstandard Chronische Wunden 2020 Online
Angehörige zur Wundversorgung an (häufig in häuslicher Pflegesituation)
beurteilt regelmäßig (alle ein bis zwei Wochen) die lokale Wundsituation – in Zusammenarbeit mit dem Wundexperten
überprüft regelmäßig (spätestens alle vier Wochen) die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen
Eine Zusammenfassung
Der Expertenstandard chronische Wunde legt großen Wert auf die fachliche Qualifikation der Pflegekräfte, aber mindestens ebenso viel, auf die Einbeziehung der betroffenen Personen bzw. deren Angehörige. Hier ist die Formulierung "Hilfe zur Selbsthilfe" durchaus angebracht. Der Expertenstandard chronische Wunden liefert keine konkreten Handlungs- und Verfahrensanweisungen im Umgang mit Wunden. Er beschreibt vielmehr, welche Voraussetzungen die Einrichtungen, aber auch die Pflegefachkräfte erfüllen müssen, um eine erfolgreiche Wundbehandlung überhaupt durchführen zu können. Aus diesen Voraussetzungen muss jede Einrichtung individuelle Verfahrensanweisungen und Standards entwickeln, die auf die eigenen Gegebenheiten abgestimmt sind.
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Daher muss eine Einrichtung nicht zwangsweise über Mitarbeiter mit der Qualifikation "Wundtherapeut/-Manager" verfügen. Eine Kooperation mit entsprechenden Anbietern genügt. Dennoch gibt es einige Punkte, die für eine Einrichtung, im Hinblick auf die Qualifikation der Pflegefachkräfte, von Bedeutung sind. Gemäß dem Expertenstandard chronische Wunden soll die Pflegefachkraft mit folgenden Kompetenzen ausgestattet sein:
aktuelles Wissen und kommunikative Kompetenz zur Identifizierung von Menschen mit chronischen Wunden
aktuelles Wissen zur Behandlung von wundbedingter Einschränkungen
aktuelles Wissen zur Planung, Durchführung und Evaluation krankheitsspezifischer Maßnahmen
aktuelles Wissen zur Wundbehandlung, Prophylaxe und Hautschutz
Kompetenz zur Beratung
Kompetenz Heilungsverlauf zu beurteilen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Pflegefachkraft ihre Aufgaben qualitativ gut bearbeiten.
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Das DNQP hat im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 Abs. 1 SGB XI einen Expertenstandard "Erhaltung und Förderung der Mobilität" entwickelt und im Juni 2014 an den GKV-Spitzenverband übergeben. Die Aktualisierung des Expertenstandards erfolgte ab 2019 ebenfalls durch das DNQP im Auftrag der Vertragsparteien. Der aktualisierte Entwurf des Expertenstandards wurde der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e. V. übergeben und ist auf der Homepage des Qualitätsausschusses verfügbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei weiteren Fragen zum Expertenstandardentwurf "Erhaltung und Förderung der Mobilität" wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege. Informationen zum Entwicklungs- und Aktualisierungsprozess finden Sie auf DNQP-Homepage unter bisherige Projekte.
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