Da Gehörschutz nicht in allen jagdlichen Situationen geeignet scheint, ist es daher nun möglich aus diesen Gründen und zur Reduzierung der Umweltbelastung ein persönliches Interesse und damit ein Bedürfniss aufzuzeigen. Antragsstellung und praktische Umsetzung
Erste Vorraussetzung für eine Antragstellung ist ein gültiger Jagdschein. Da Schalldämpfer waffenrechtlich Schusswaffen gleichgestellt sind, bedarf es zum Führen von Jagdwaffen lediglich ein Jagdscheines. Ein Waffenschein ist daher zur Beantragung einer Genehmigung zum Führen eines Schalldämpfers nicht erforderlich. Lediglich ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist von Nöten. Schalldämpfer niedersachsen jagd auf. Diesen Eintrag muss man demzufolge beantragen. Einen Musterantrag finden Sie unter folgendem Link. Damit steht dann einem Voreintrag nichts mehr im Wege. Wichtig dabei ist, dass mindestens eine Langwaffe auf der Waffenbesitzkarte eingetragen sein muss, die Schalldämpfergeeignet ist. Ist dies nicht der Fall wird der Antrag negativ beschieden werden. Daher sollte man im Zweifel nochmals mit seinem Büchsenmacher Rücksprache halten, in wie fern ein Mündungsgewinde nachgerüstet werden kann, oder ob es nicht sinnvoll ist eine bereits für Schalldämpfer konzipierte Waffe zu erwerben.
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Geändert wurden also im Grunde die Richtlinien zur Beantragung. Nach eine Prüfung beim Bundeskriminalamt wurden keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit festgestellt, die durch eine stärkere Verfügbarkeit von Schalldämpfern hervorgerufen werden könnten. Das Bayrische Staatsministerium ließ nun mitteilen, dass alle Jagdbehörden nun gestellte Anträge aufgrund des Gesundheitsschutzes genehmigen sollten, soweit damit ein persönliches Interesse regelmäßig bekundet wird und die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse vorliegen. Das Ministerium stellt weiterhin fest, dass Schalldämpfer nur für Jagdlangwaffen genehmigungsfähig sind, und hier auch keine kriminaltechnischen Bedenken vorliegen. Das persönliche Interesse liegt nun bei jedem Jäger zum Schutz der Gesundheit vor. Jagd in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Da der Schussknall um bis zu 30 Dezibel durch einen Schalldämpfer verringert werden kann, ist es möglich die gesetzliche Lärmemissionsgrenze von 137 dB einzuhalten. Medizinisch verringert sich dadurch die Gefahr eines bleibenden Gehörschadens.
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Wer einen Schalli hat darf ihn nutzen. Ob Du als Niedersachse einen bekommst steht auf einem anderen Blatt. Das ist wieder so ein SB dingend, der eine stempelt, der andere nicht. #10
Mein Nachbar letzte Woche auf einer Drückjagd (in Niedersachsen) hatte einen Schalldämpfer, er kam aus SH wenn ich mich richtig erinnere. Schalldämpfer niedersachsen jagd shop. Ich gönne es jedem, empfinde es aber als absolutes Unding, das ich keinen bekomme. Ich möchte nur mein Gehör so gut es geht schützen...
#11
Heidjer,
Du sagst es, aber es scheint wohl an unserem Innenminsiter zu liegen, der möchte das nicht.....
Remy
#13
Wo ist hier die Antwort auf meine Frage? Mag ja sein, dass ich Klappen vor den Augen habe, finden tu ich es nicht. Dort müsste ein sachliches Verbot für die SD-Nutzung stehen. Tut es aber nicht. Einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf es nicht. In DE gilt im Wesentlichen: Erlaubt ist, was nicht verboten ist...
#14
Waffenrecht ist Bundesrecht, Schalldämper per se kann also kein Land verbieten weil nach WaffG erlaubt, nur eben deren Nutzung nicht erlauben und/oder Erwerb nicht genehmigen.
Nutria pflanzen sich über das ganze Jahr fort, eine Bejagung von Elterntieren ist also notwendig. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast betonte allerdings, das nicht die gezielte Jagd auf Elterntiere im Vordergrund steht, sondern die Rechtssicherheit für die Jagdausübungsberechtigten. Uwe Dorendorf, CDU Jagdexperte und Landtagsabgeordneter für Niedersachsen, sieht die Änderungen als notwendig an: "Der Tierschutz und besonders der Schutz von Elterntieren hat im Jagdrecht zu Recht einen hohen Stellenwert. Allerdings leben 1, 6 Millionen Niedersachsen in unmittelbarer Nähe unserer niedersächsischen Deiche mit 6. 600 km 2 Fläche. Der Schutz dieser Deiche muss daher für uns eine hohe Priorität haben. Daher ist die Änderung des Jagdgesetzes in Bezug auf die Bejagung von Nutrias folgerichtig und mehr als notwendig. Gesetzeslage Waffenrecht – Roedale. " Drucksacke 18/1931 Landtag Niedersachsen