Wird dies nicht vor Eintritt des Erbfalls veranlasst, ist das jeweils geltende Hoferbenrecht relevant, so dass die Erbschaft des Bauernhofes mitunter nur einem einzigen Erben zugutekommt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Miterben vollkommen leer ausgehen, denn gemäß § 12 HöfeO stehen ihnen Abfindungszahlungen zu.
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Mit diesen vier Punkten lässt sich seiner Meinung nach viel Ärger ersparen: Erbengemeinschaft Durch Erbengemeinschaften gehen ganze Höfe und damit Existenzen zugrunde, deshalb sollte man sie tunlichst vermeiden. "Das ist ein eiserner Grundsatz", sagt Schopf, weil diese Konstellation im landwirtschaftlichen Umfeld noch brisanter sei, als bei privaten Erbschaften. Ein Beispiel: Der Mann einer Landwirtin starb ganz plötzlich, ein Testament gab es nicht. Daraufhin ging der Betrieb im Wert von 2, 4 Millionen Euro laut gesetzlicher Erbfolge an die Ehefrau, an die zwei leiblichen Kinder und an ein uneheliches Kind des Verstorbenen. Diese vier bildeten eine Erbengemeinschaft, wobei die Witwe die Hälfte des Betriebes erbte, an die Kinder ging je ein Sechstel. "Das uneheliche Kind fühlte sich schon immer benachteiligt und wollte nun Geld für seinen Anteil sehen", erzählt Schopf. Erbrechtsfallen in der Landwirtschaft. Das waren in diesem Fall 400 000 Euro. So viel Geld hatte die Witwe aber nicht. Die Folge: Sie musste Grundstücke verkaufen – und zwar annähernd doppelt so viele, wie für 400 000 Euro nötig gewesen wären, weil auch das Finanzamt einen erheblichen Teil der Erlöse verlangte.
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Ein bisschen Großzügigkeit lohnt sich also bei der Abfindung künftiger Pflichtteilsberechtigter. Mit der letzten Erbrechtsreform ist das Pflichtteilsrecht zugunsten der Übernehmer verändert worden. Der Wert des Betriebes - ob Ertrags- oder Verkehrswert - wird für die Berechnung der Pflichtteile linear abgeschrieben. Ein Jahr nach Zuwendung (=Hofübergabe) sind nur noch 90%, nach zwei Jahren nur noch 80% usw., nach neun Jahren nur noch 10% und nach zehn Jahren nichts mehr anzurechnen. Erbschaftssteuer landwirtschaft bayern.de. Früher waren 100% anzusetzen für zehn Jahre, und dann von einem Tag auf den anderen gar nichts mehr. Heute beginnt die lineare Abschreibung mit dem Tag der Übergabe. Das stärkt die Position des Übergebers gegenüber den Pflichtteilsberechtigten, sie zum Verzicht auf Gegenleistung zu verpflichten. Das gelingt aber auch nur, wenn man zeitig übergibt. Der 89-jährige Übergeber muss über Gestaltungsfragen nicht mehr nachdenken, denn er wird das Ergebnis meist nicht erleben. Nicht die verfrühte, aber die frühe Übergabe ist die Vorteilhafteste.
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"Das Vormundschaftsgericht bestimmt einen gesetzlichen Betreuer und der kommt in einem Drittel der Fälle nicht mal aus der Familie", sagt der Anwalt. Das Problem: Vermögen eines Betreuten darf per Gesetz nicht veräußert werden. "Das bedeutet unter anderem, dass der Hof nicht zu Lebzeiten an einen Nachfolger überschrieben werden kann", erklärt Schopf. Hinzu kommt der Kampf mit den Behörden: Pachtverträge, die länger als vier Jahre laufen sollen, müssen beim Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Außerdem will das Gericht jedes Jahr eine Bilanz des Betriebes sehen. Für die Kontrolle des Vermögens fallen auch noch jede Menge Gebühren an. Erbrecht für Landwirte in Bayern - Informationen der Kanzlei Kistler in München und Weilheim. "Das können schnell einige tausend Euro im Jahr sein", sagt Schopf. Sein Rat: "Vorsorgen und entsprechende Vollmachten formulieren. " Stefanie Backs
G. v. U. aus Feldafing
Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen. D. K. aus Augsburg
Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien
Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt. K. H. aus Marktsteft
Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Bauernhof vererben - Das Landgüterrecht des BGB. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht.