Laden Sie in unserem Formularcenter schnell und einfach alle Unterlagen herunter, die Sie für ihr Anliegen bei der Zulassungsstelle Überlingen benötigen. Informieren Sie sich zusätzlich in unserer FAQ-Sektion über Fragen, die bei Bürgern aus Überlingen im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung immer wieder vorkommen. Falls Fragen unbeantwortet bleiben, kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Was brauche ich, um mein Auto in Überlingen anzumelden?
Zulassungsstelle Überlingen Telefonnummer
KFZ-Kennzeichen –
Auto-Schilder,
Motorrad-Kennzeichen,
Traktor-Schild,
Fahrradträger-Kennzeichen,
Grüne-Kennzeichen,
usw. – kaufen: erst hier
Wunschkennzeichen bei Zulassungsstelle sichern. Anschrift:
Zulassungsstelle Überlingen
Rengoldshauser Str. 11
88662 Überlingen
» Wunsch-KFZ-Kennzeichen online reservieren
Telefonnummer:
07541-204-6500
Faxnummer:
07541-204-6590
E-Mail-Adresse:
Zulassungsstelle Überlingen Telefonnummer Online
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Kfz-Zulassung. Zulassungsstelle Überlingen Rengoldshauser Straße 11, 88662 Überlingen Kann ich mein altes Wunschkennzeichen für mein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung in Überlingen übernehmen? Ja, in der Regel ist dies möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Wunsch bei der Abmeldung ihres alten Fahrzeugs direkt an die Zulassungsstelle kommunizieren. Eine Ausnahme der Regel tritt ein, wenn Ihr Kennzeichen das Ortskürzel einer anderen Stadt besitzt. Dies ist z. der Fall, wenn Sie ihr Kennzeichen trotz einem Umzug aus einer anderen Stadt behalten haben. Es ist auch möglich das Wunschkennzeichen ihres Vorgängers bzw. des Verkäufers zu übernehmen. Die Bedingung ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Natürlich bedingt dies auch die Zustimmung des Vorgängers. Der Vorteil einer Kennzeichenmitnahme ist, dass die sich bei der Kfz-Zulassung Überlingen die Kosten für eine erneute Wunschkennzeichen-Reservierung und neue Kfz-Schilder sparen. Wie lange muss der TÜV für die Zulassung in Überlingen gültig sein?
SEPA-Lastschriftmandat - siehe Formulare Neue Kfz-Schilder mit Reservierungsbestätigung Fahrzeugpapiere Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher Fahrzeugbrief Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut. Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher Fahrzeugschein Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw. (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original – TÜV Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk. : HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich) COC – EG-Übereinstimmungserklärung Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.