Skeptisch werden hier wohl inzwischen die offiziellen Stellen, wenn ganz plötzlich eine Person, die im Einzugsgebiet einer beliebten Schule wohnt einwilligt, 5 Kinder aus anderen Einzugsgebieten nach der Schule und Hort zu betreuen. Rein freundschaftlich natürlich. Also man kennt sich natürlich seit Jahren usw. usw... Was ist denn Euer Grund? Vielleicht seit Ihr ja auch ähnliche ausnahmen wie die drei Familien - mit ganz ehrlich guten Gründen? Nicht böse gemeint, die Skepsis hat damit zu tun, dass hier viele Grundschulen immer weiter runtergezogen werden, weil jeder, der in der Lage ist einen Antrag zu stellen (sich damit auskennt, die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass man sich das auch traut, und der ggfs. Schulübertritt: So klappt's mit der Wunschschule - FOCUS Online. Geld für Fahrtkosten usw. hat) schaut, dass er woanders hinkommt. Und dieser Kreislauf sollte hier irgendwann durchbrochen werden - die Gründe werden angeblich sehr viel genauer überprüft, um Gestattungen nur noch zu gewähren, wenn die Gründe wirklich gut sind. Und nicht nur gut ausgedacht...
Viele Grüße
miau2
Schulübertritt: So Klappt's Mit Der Wunschschule - Focus Online
Wie kann die Aunahme zur Schule außerhalb des Schulbezirkes gerichtlich durchgesetzt werden? 5. Wie hoch sind die Anwaltskosten? Tip: Lesen Sie auch meinen Fachbeitrag zur Wahlfreiheit von Schulen mit eigenen Bildungsgängen. Denn wenn ein eigener Bildungsgang angeboten wird, steht der Weg zur Wunschschule ebenfalls offen. Die Schulbezirksregelungen sind geltendes Recht. Bei näherer Betrachtung können die Regeln verkrustet und überkommen erscheinen: Denn wer einen Arzt sucht, hat freie Arztwahl, wer einen Anwalt will, kann den Anwalt seiner Wahl beauftragen. Wer eine Universität besuchen will, kann sich selbst die Hochschule aussuchen. Wer sein Kind einschulen lassen muss, der bekommt: eine Pflichtschule. Serviceportal Zuständigkeitsfinder. Auf der anderen Seite bieten die Schulbezirke für Familien mit Kindern (insbesondere bei Umzügen) Planungssicherheit. Wer in dem Schulbezirk wohnt, bekommt dort seinen Schulplatz. Hauptargument der Schulverwaltung: Die Schulbezirksregelung diene dem Interesse der Schulverwaltung und der Planung von Schulen.
Serviceportal Zuständigkeitsfinder
Beratung: 75 € / halbe Stunde. Ich empfehle im Vorfeld dingend eine Beratung. Eine Klage zu gewinnen ist nicht einfach. Ohne eine gründliche Beratung lassen sich die Chancen nicht sicher taxieren. Vertretung:
Vertretung gegenüber Schule/Landesschulbehörde: ca. 600, 00 € Anwaltskosten. Vertretung bei Gericht: ca. 600, 00 € Anwaltskosten. Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren tätig, fallen zumindest 600, 00 € Anwaltskosten an (Grundpreis). Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes? | Schulrecht Niedersachsen - Tarneden Rechtsanwälte Hannover. Der Preis kann auch – je nach Fall – deutlich teurer ausfallen. Dies kann ich aber nur anhand eines Einzelfalles einschätzen. Hinzu kommen Gerichtskosten zumeist 178, 50 – 483, 00 €. Bei Obsiegen zahlt die Gegenseite die Kosten für das gerichtliche Verfahren. Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Schulrecht versichert, zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung evtl. alle oder einen Teil der Verfahrenskosten. Wenn sie Interesse haben, mailen Sie mir () oder rufen mich an (0511. 220 620 60, am besten werktags zwischen 10:00 – 12:00 und 15:00 – 17:00 Uhr).
Schulbesuch Außerhalb Des Schulbezirkes? | Schulrecht Niedersachsen - Tarneden Rechtsanwälte Hannover
Die aktuelle Situation in Niedersachsen (es fehlen viele Lehrer; viele Schulen sind voll; etliche Schulgebäude sind in schlechtem Zustand) wirft die meines Erachtens berechtigte Frage auf, was die Landesschulbehörde in den vergangenen Jahren getan hat. Die Schulbezirksregelungen sorgen dafür, dass es unter Schulen keinen Wettstreit gibt. Keine Schule muss sich um seine Schüler bemühen. Auch das kann man kritisch sehen. Auch hier lässt sich die Gegenansicht vertreten, dass der Leistungsdruck in der Grundschule noch nicht unbedingt nötig ist. Insgesamt sind die Schulbezirksregeln recht starr und gehen wenig auf die Wünsche der Schüler und Eltern ein. Ich denke, dass dort Reformbedarf besteht. Dennoch sind sie gegenwärtig geltendes Recht und als solches zu beachten. Seitenanfang
Nach dem niedersächsischen Schulrecht gibt es zwei verschiedene Fälle (vgl. § 63 NSchG). Der Antrag des Schülers zum Besuch der Wunschschule kann (Ermessensentscheidung) Erfolg haben bei einer unzumutbaren Härte oder wenn es aus pädagogische Gründen geboten ist.
Manchmal entscheiden aber auch ganz praktische Gründe. Als Alleinerziehender ist Peter Lemmers beispielsweise auf ein Ganztagsangebot für seine Tochter angewiesen. Wegen Überfüllung geschlossen Es war der Super-GAU für den berufstätigen Vater, als einige Wochen nach der Anmeldung seiner Tochter an einem Münchner Gymnasium das Ablehnungsschreiben im Briefkasten lag: "Ich war richtig von den Socken. " Er hatte sich sogar im Vorfeld bei der Schulleitung erkundigt, ob Gefahr bestünde, abgewiesen zu werden. Bei Schülern aus dem Stadtbereich war das noch nie vorgekommen. "Wir wohnen ja im Sprengel", sagte sich der Vater, kein Grund zur Sorge. Auch wenn es für weiterführende Schulen eigentlich keine Sprengelbindung gibt, bemühen viele Schulleiter einfachheitshalber den Schulweg als Kriterium, wenn aussortiert werden muss. Wie dieser sich allerdings bemisst, ist Auslegungssache: Oft gilt mehr oder weniger die Luftlinie vom Wohnort zur Schule. Manchmal grenzen auch bestimmte Straßenzüge das Einzugsgebiet ein.