E. /mg)
Olivenöl 10-20
Polidocanol 3-5
Polyhexanid-Lösung 20% 0, 2
Prednisolonacetat 0, 4
Salicylsäure 2-10
Triamcinolonacetonid 0, 025-0, 1
Tricolsan 2-3
gereiniges Wasser (s. Permethrin 25 % Rezepturkonzentrat InfectoPharm® • InfectoPharm ● Wissen wirkt.. o. ) Sonstige Angaben
Hersteller "Ichtyol-Gesellschaft; Cordes, Hermanni & Co (Gmbh & Co) KG
Pharmazentralnummern (PZN)
07245176 50g
04644094 250g
01062983 1000g
07287878 4000g
Prüfanweisung
Die Prüfanweisung für Unguentum cordes kann unter dem unten aufgeführten Link heruntergeladen werden:
Link zum pdf oder unter
Downloads
Ein Kompendium mit den meist verwendeten Rezepturgrundlagen und deren Zusammensetzung kann in unserem Download-Center kostenfrei heruntergeladen werden. Download Center
Prüfanweisung erhältlich unter Login erforderlich (mit Doccheck möglich)
Unguentum Cordes ® ist eine Salbe der Ichtyol-Gesellschaft Cordes, Hermanni & Co (GmbH& Co. Kinderärzte stützen sich auf die Rezepturempfehlungen der Folia Ichthyolica
Quellen
Herstellerangaben Stand 03/2015
- Permethrin 25 % Rezepturkonzentrat InfectoPharm® • InfectoPharm ● Wissen wirkt.
Permethrin 25 % Rezepturkonzentrat Infectopharm® &Bull; Infectopharm ● Wissen Wirkt.
Abrechnung der Rezepturgrundlagen mit den Krankenkasse Die Preisberechnung von Rezepturen wird im § 5 Arzneimittelpreisverordnung geregelt. Bei der Abgabe einer Zubereitung aus mehreren Stoffen darf unter anderem auf den Apothekeneinkaufspreis für Stoffe und erforderliche Verpackung ein von Festzuschlag von 90% erhoben werden, dazu kommen dann noch der Rezepturzuschlag und die Umsatzsteuer. Dermatikagrundlagen werden bei der Preisberechnung zu den Rezepturgrundstoffen gezählt, Ausgangsbasis zur Berechnung ist dabei laut Hilfstaxe der Einkaufspreis der üblichen Abpackung. Für häufig vorkommende Salbengrundlagen wie Basiscreme DAC oder Wollwachsalkoholsalbe DAB sind dabei übliche Packungsgrößen in der Hilfstaxe aufgeführt. Die Hilfstaxe entstand auf der Grundlage eines Vertrags über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband. Bei seltener benötigen Grundlagen, die nicht in der Hilfstaxe zu finden sind, kann die Apotheke die kleinste zur Herstellung benötigte und erhältliche Packungsgröße abrechnen und muss somit eine eventuell entsorgende Restmenge nicht aus eigener Tasche bezahlen.
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