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Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung. Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer. Grundsteuergesetz (GrStG)
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15. 02., 15. 05., 15. 08. und 15. 11. oder jährlich zum 01. 07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.