Vermeiden sollten Interessenten 08/15-Mails und solche, die nur aus zwei Sätzen bestehen. Eine formlose Nachricht à la "Rufen Sie mich an" hinterlässt einen schlechten Eindruck. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie die Mail von Ihrem Account losschicken oder das Mail-Formular von Immonet nutzen. Vergessen Sie nicht, am Anfang des Schreibens und im Betreff zu erwähnen, welche Immobilie Sie besichtigen möchten. Ministerpräsident Woidke will Milliardenhilfen für Schwedt. Beschreiben Sie kurz, warum die Wohnung Sie interessiert und was Sie anspricht. So weiß der Makler, dass Sie echtes Interesse haben und es sich lohnen kann, Sie zurückzurufen.
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Die angebotene Wohng sagt mir zu. Bitte raufen sie mich unter der.......... an um einen Termin zur Vertragsunterzeichnung zu verabreden. Mit freundlichem Gruß
Am Samstag dem 17. 04. 2010 hatte ich die Wohnung in.... besichtigt, ich habe mich entschlossen die Wohnung zu nehmem und bitte um einen Termin zur Unterschrift des Mietvertrags
Ich erwarte Ihre Antwort
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Der Fall, den JohnSchnee hier beschreibt, ist ja letztendlich ne ganz normale Kündigung eines Mietvertrages (mit der Besonderheit, dass der Einzug noch nicht erfolgte). Da gibt es nie eine Pflicht eines Vermieters, den Einzug eines Nachmieters schon vor Vertragsende möglich zu machen. Posted: 26 Jan 2014 20:24 Post subject:
Logisch, jetzt wo du's sagst. 44 neue Wohnungen in Absdorf - NÖN.at. Da bleibt wohl nur: Zahlen oder Nachmieter suchen, sofern der Vermieter das akzeptiert. *Sancho*
Moderator Joined: 15 Jul 2011 Posts: 10839 Location: Regensburg
Posted: 26 Jan 2014 20:50 Post subject:
Wenn Dein Kumpel schon für drei Monate zahlen muß, würde ich mir aber auch die Schlüssel aushändigen lassen. Evtl kann er das Ding ja temporär untervermieten. Posted: 27 Jan 2014 09:42 Post subject:
*Sancho* wrote:
Der Vermieter muss in diesem Fall aber mit der Untervermietung einverstanden sein. Zwar kann man, wenn der Vermieter zu Unrecht nicht einverstanden ist, das Mietverhältnis kündigen - aber eben wieder nur mit der 3-Monats-Frist -> bringt hier also nix.
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Guest
Posted: 25 Jan 2014 19:49 Post subject: Mietrecht: E-Mail-Zusage bindend? Hier laufen doch ein paar Rechtsexperten rum, wenn ich mich nicht irre...
Weiß zufällig jemand, ob eine Zusage zu einem Mietvertrag per E-Mail bindend ist? N Bekannter von mir hat wohl per Mail zugesagt, eine Wohnung zu beziehen, es sich dann aber anders überlegt. Jetzt hat er Post vom Anwalt des Vermieters, der drei Monatsmieten fordert. Back to top
Käviehn
Weltmeister Joined: 07 Jul 2003 Posts: 11892
Posted: 25 Jan 2014 20:25 Post subject:
Grundsätzlich ist sogar eine mündliche Zusage bindend. Die Frage ist nur die Beweisbarkeit. Bei ner Mail hat man ja nen Beweis, die Frage ist nur ob der Richter das anerkennt. Flucht nach Anhalt-Bitterfeld: Ein Drittel der Ukrainer ist in Bitterfeld-Wolfen untergekommen. Es soll da ältere konservative Genossen geben die das nicht anerkennen, da das ja auch hackbar ist oder wer anders die Mail geschrieben haben kann. Da wurde ich mich aber nicht drauf verlassen. Ich wurde aber mal prüfen ab wann die Wohnung wieder vermietet war, wenn die trotzdem direkt vermietet wurde ist ja kein Schaden entstanden.
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Dazu könnte gehören, dass er die Wohnung ausgeschrieben lässt und ggf. neu vermietet. Aber natürlich kann er sich auch gegen neue Mieter entscheiden. Sowas sind halt im Zweifel juristische Winkelzüge. Aber so tief bin ich da nicht drin, daher der Verweis auf thojacko. Wohnung zusagen email yahoo. Posted: 26 Jan 2014 19:47 Post subject:
Aus § 254 BGB ergibt sich grundsätzlich (! ) auch eine Schadensminderungspflicht des Vermieters - die meint Ihr oben wohl. Dies bedeutet, dass der Vermieter in Fällen, in denen ein Schaden vorliegt, diesen möglichst gering zu halten hat oder sonst dafür aufkommt. In diesem Fall aber liegt ja kein Schaden vor. Es existiert ein normaler Mietvertrag und bei dem Anspruch des Vermieters gegen den Mieter handelt es sich ja nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um den ganz normalen Anspruch auf Zahlung der Miete aus § 535 BGB, ergo einen vertraglichen Anspruch. Hier muss der Vermieter nichts zur Minderung unternehmen - wenn er möchte, kann er den Mietvertrag ganz normal "absitzen".
Gesucht: Zuverlässige Mieter Der erste Eindruck ist entscheidend: Geben Wohnungsinteressenten ein schlechtes Bild ab, lässt sich dieser Eindruck meist nicht mehr ausbügeln. Schließlich ist in vielen Städten die Nachfrage nach schönen Wohnungen groß – und damit auch die Konkurrenz. Vermieter suchen zuverlässige Mieter, die mit ihrem Eigentum pfleglich umgehen, die Miete pünktlich zahlen und mit denen der Austausch bei eventuellen Problemen leicht fällt. Wer solche Tugenden direkt vermittelt, wird leichter zur Besichtigung eingeladen. Wohnung zusagen email sign in. Sympathie ist dabei nicht zu unterschätzen: Bei vielen Bewerbern kann das persönliche Wohlwollen des Maklers den Ausschlag für eine Empfehlung an den Vermieter geben. Umgekehrt gilt: Sympathie ist zwar wichtig, sollte aber nicht zu Schmeicheleien führen. Begründen Sie, warum Sie sich für die Wohnung interessieren, aber bleiben Sie glaubwürdig. Erstkontakt: E-Mail oder Anruf? Ob die Kontaktaufnahme besser per Anruf oder E-Mail erfolgen soll, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.