Es kam daher zur Indizierung. [1] Daraufhin wurde das Erscheinen eingestellt. Das Magazin, das von der Hanseatic Buch- und Presseerzeugnisse GmbH herausgegeben wurde, stand tatsächlich in keinem Bezug zur FKK-Bewegung. Vertrieb über E-Bay
2002 kam es zu einer erheblichen Kritik an eBay, da Jung und Frei auch über diese Internet-Plattform vertrieben wurde. Da die Gefahr bestand, dass es sich im Extremfall um den Vertrieb strafbarer Kinderpornografie handelte, nahm E-Bay entsprechende Angebote aus dem Programm. [2]
Literatur
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (Hrsg. ): Neue Medien, neue Gefahren?!. Böhlau, Köln u. a. 1998 (darin Reiner Laschet: Kinderpornographie. Amazon.de : jung und frei magazin. Entstehung, Vertrieb und Bekämpfungsstrategien. Eine aktuelle Bestandsaufnahme aus kriminalpolizeilicher Sicht, S. 79–86, bes. S. 84f. ; Bundesprüfstelle: Entscheidung zu sogenannten FKK-Heften ["Jung und Frei" Nrn. 107, 108 und 109], S. 87–108), ISBN 3-412-06497-1. Einzelnachweise
↑ Wilfried Schneider, Entwicklung der Spruchpraxis …, Vortrag gehalten auf der Jahrestagung der Bundesprüfstelle 2000, BPjS-aktuell, Heft 4/2001
↑ Heise Online vom 27. Januar 2002
Jung Und Frei Zeitschrift Tv
Da die BPjS bereits erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen war holte es ein Gutachten durch Prof. Dr. Horst Scarbath ein. Dieser kam zum Schluss, dass Jung und Frei, sowie Sonnenfreunde Sonderhefte trotz der Hervorhebung des Genitalbereiches und die Wahl entsprechender Kameraperspektiven nicht sozialethisch desorientierend oder kinderpornografisch seien. Es würde lediglich die Freikörperkultur dargestellt. Die Indizierung wurde daher erneut abgelehnt. Durch zunehmenden öffentlichen Druck kam es 1996 zur erneuten Prüfung. Jung und frei zeitschrift der. Nach eingehender Analyse der Abbildungen in den Heften kam der Prüfungsausschuss zu dem Schluss, dass keineswegs eine Darstellung der Freikörperkultur erfolge. Vielmehr würden Kinder und Jugendliche zu sexuellen Anschauungsobjekten degradiert. Der Jugendschutz umfasse auch den Schutz vor sexuellen Übergriffen durch Pädophile, zu denen diese Hefte animieren würden. Die Kunstfreiheit stünde dem nicht entgegen, da es sich nach der Rechtsprechung – im Gegensatz noch zu der Annahme Professor Scarbaths – nicht um Kunst handele.
Das Heft im A4-Format hatte im Umschlag jeweils einen Umfang von 64 Seiten, von denen etwa 40 Seiten farbig und der Rest schwarz/weiß bedruckt waren. Ab September 1996 war das Heft durchgehend farbig. Der hauptsächliche Teil der Fläche bestand aus Bildern wie oben beschrieben, in der Mitte war jeweils ein großes farbiges, doppelseitiges Bild. Darunter gab es einfache Kurzgeschichten, soziale Thematiken, einfache Reiseinformationen und Reiseberichte, Spielvorschläge, Leserbriefe oder Berichte aus dem "FKK-Bereich". Jung und frei zeitschrift tv. Es gab eine französische Schwesterausgabe namens Jeunes & Naturels (auch Jeunes et Naturels geschrieben), die zumindest vom Bildmaterial identisch war. Indizierung
Bereits 1986 wurde die Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beantragt und zunächst abgelehnt. Nach erneuten Anträgen durch Jugendämter kam es 1992 zu einer erneuten Prüfung. Zeitgleich zur Prüfung fand das Verfahren, dass zur sogenannten Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führte statt.