Führt der Übergang von einem Produktionsbetrieb zu einer Grundstücksverpachtung dann nicht zum Untergang vortragsfähiger Gewerbeverluste, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Produktionsbetrieb nach Beendigung der Verpachtung wieder aufgenommen wird und demzufolge die Unternehmensidentität nicht endgültig weggefallen, sondern nur unterbrochen ist? Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 59/16 Normen: GewStG § 10a, GewStG § 2 Abs 4 Erledigt durch: Urteil vom 30. 10. Verrechnung Gewerbeverlustvortrag mit Einkommensteuer - Einkommensteuer - Buhl Software Forum. 2019, Zurückverweisung Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vortragsfähiger Gewerbeverlust 2010 Relatif
RA Delia Maria Palenker, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin
Das gewerbesteuerliche Schicksal vortragsfähiger Gewerbeverluste ist seit Längerem für die Konstellation umstritten, dass eine Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb in eine gewerbliche Personengesellschaft einbringt. Anfang des Jahres hat sich mit dem FG Baden-Württemberg erstmals auch die Rechtsprechung zu der Kontroverse geäußert (Urteil vom 30. 01. 2017 – 10 K 3703/14, EFG 2017 S. 1604 ff. ). Die aktuell gegen die Entscheidung beim BFH anhängige Revision (I R 35/17) verspricht in absehbarer Zeit höchstrichterliche Klärung für den Rechtsanwender. Verlustabzug nach § 10a GewStG? Wegfall gewerbesteuerlicher Verluste - Steuerberater Jens Preßler. Dreh- und Angelpunkt der praxisrelevanten Frage ist § 10a GewStG. Die Vorschrift ermöglicht den abschnittsübergreifenden Verlustabzug, indem der maßgebliche Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um die Gewerbeverluste aus vorangegangenen Perioden (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sog. Mindestbesteuerung) zu kürzen ist, soweit letztere nicht bereits abgezogen wurden.
Vortragsfähiger Gewerbeverlust 2017 Download
AW: Gewerbesteuererklärung 2018 - Konflikt Rechtsform / vortragsfähiger Gewerbeverlus
Die Zeile 99 MUSST Du leer lassen, denn damit beantwortest Du die Frage DEFINITIV falsch. Ich fülle auch nicht ein Feld mit der Frage Vorname mit gelb aus, nur weil es sein könnte, dass das Finanzamt möglicherweise unter Umständen vielleicht meine eventuelle Lieblingsfarbe benötigt und dafür auf Anhieb kein passendes Fragefeld finde... Ein sehr schönes Bild bzw. Vortragsfähiger gewerbeverlust 2012.html. ein amüsanter Vergleich, danke;-)
Wenn das Finanzamt natürlich mehrere Jahre lang die Antwort "gelb" beim Vornamen akzeptiert hat und bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr auch wieder dieses Feld vorausgefüllt wird, spricht zunächst ja eigentlich nichts dagegen, alles so zu belassen, denke ich. Zumal im Bescheid für das Jahr 2017 "Der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG" festgestellt wird. - - - Aktualisiert - - -
Im Jahr 2016 lautete die Zeilenerläuterung bei der damaligen Zeile 90 noch wie folgt:
Zum Ende des Erhebungszeitraums 2015 gesondert festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)
Dieser Eintrag ist ab 2017 ersatzlos entfallen!
Vortragsfähiger Gewerbeverlust 2012.Html
Vielen Dank! In der Erklärung für das Jahr 2017, erstellt und abgesendet am 27. 03. 2018, hieß es bei der Zeile 99:
"Übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG).
Vortragsfähiger Gewerbeverlust 2017 Excellence National Award
07. 2008
Beiträge: 6803
Zitat von Fahner
Beitrag anzeigen
und welche Rechtsform wurde gewählt? Die Frage ist nicht nach Art(e) der Gesellschaft! Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR! Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen. ELSTER ELektronische STeuer ERklärung. Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates. Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein! Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche. Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
hallo
habe wie oben beschrieben
in Zeile 09
Rechtsform des Unternehmens
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
eingetragen
Dabei seit: 14. 12. 2014
Hallo Zusammen, das gleiche Problem habe ich auch- gibt es dafür schon eine Lösung? Vortragsfähiger gewerbeverlust 2017 excellence national award. Dabei seit: 28. 04. 2020
Beiträge: 5
Ich habe das Gefühl bei dem Formular GEST 1A sind einige Dinge im argen; besonders im Hinblick auf die Rechtsform. So wird z. B. für GmbHs komischerweise auch der Freibetrag, der nur Personengesellschaften zusteht, einberechnet.
Ein Steuerpflichtiger, der den Verlustabzug in Anspruch nimmt, muss nach ständiger Rechtsprechung die Verluste allerdings zuvor in eigener Person erlitten haben – namentlich sowohl im Zeitpunkt der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (sog. Unternehmeridentität). Aus dem Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer wird als weiteres Kriterium die sog. Unternehmensidentität abgeleitet. Sie verlangt die Identität des im Anrechnungsjahr bestehenden Gewerbebetriebs mit dem Gewerbebetrieb des Verlustentstehungsjahrs, da eine Verlustberücksichtigung zwischen verschiedenen Gewerbebetrieben bzw. Steuerobjekten ausscheidet. Wird ein Betrieb in eine Personengesellschaft eingebracht, muss dieser nach einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung daher tatsächlich fortgeführt werden. Gewerbesteuer: Verluste aus vergangenem Geschäftsjahr - Recht-Finanzen. Wichtige Fortführungsparameter sind insoweit die Art der Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Arbeitnehmerschaft sowie Umfang und Zusammensetzung des Aktivvermögens.
891 EUR), indem es zu dem von der Steuerpflichtigen erklärten Gewerbeertrag (19. 730 EUR) nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG ein Viertel der Entgelte für Schulden in Gestalt von Zinsaufwendungen der Steuerpflichtigen (abzgl. des Freibetrags von 100. Vortragsfähiger gewerbeverlust 2010 relatif. 000 EUR) hinzurechnete. Der Einspruch, mit dem die Steuerpflichtige auf § 19 Abs. 1 GewStDV verwies, blieb erfolglos. Das FG Hamburg gab der dagegen gerichteten Klage statt. Entscheidung des BFH Die Revision des FA beim BFH blieb erfolglos. Zwar fehle es für die Anfechtung eines auf Null lautenden Steuerbescheids regelmäßig an der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer. Dies gelte aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpfe, etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bilde. Dies treffe hier zu, weil die der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen inhaltlich für den (Verlust)Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfalten.