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Classic Data - Marktwert & Wiederbeschaffungswert
moin zusammen, nachdem ich nach einigem hin und her mit dem classic data bewertungspartner nun endlich mein gutachten in gewünschter ausführung bekomme, interessiert mich doch sehr, wie c. d. seine preise festlegt. vor allem, wenn immer von einem marktwert und wiederbeschaffungswert die rede ist. m. Alles nur geschätzt - Belmot - mannheimer. e. sind bei einigen fahrzeugen unter umständen beide werte nahezu identisch! außerdem finde ich die c. marktpreise leider in vielen fällen als viel zu niedrig eingestuft. das diese dann bei vielen leuten (gerade versicherungen) aber so hoch im kurs stehen, kann ich absolut nicht nachvollziehen, weil die preise schlichtweg FALSCH sind! liegt das vielleicht an dem verfahren, wie bei c. die preise ermittelt werden??? unverständliche grüsse, alex
RA-Wilke
Beitrag
von RA-Wilke » Di 11. Nov 2003, 10:16
Hallo Alex, Hallo Christoph, wie Classic Data Preise recherchiert und was der Unterschied zwischen Marktwert und Wiederbeschaffungswert ist, haben wir erst letzte Woche in einem anderen Beitrag sehr ausführlich erklärt, hier ist der Link: /images/Forum6/HTML/ ihn Euch mal durch, wenn dann noch Fragen offenbleiben, meldet Euch
Mr.
Oldtimer Marktwert Oder Wiederbeschaffungswert Definition
In die Restauration eines alten VW Käfers kann man problemlos mehr als 20. 000 Euro versenken – aber bekommt man
im Schadenfall diese Summe von der Oldtimerversicherung auch ersetzt? Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber
rechtlich unbedeutenden Begriffen wie Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die
Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:
Marktwert
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt
den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d. h. Oldtimer marktwert oder wiederbeschaffungswert in movie. bei einem An- oder Verkauf würde
zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es
handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel
vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein.
Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn
dieser durch die bei Oldtimern übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. Oldtimerversicherung | Kanzlei für Versicherungsrecht. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden. Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein
gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz
zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und
die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen
finden hingegen keine Berücksichtigung.