Paulchens Ideenkiste - erstellt von Bärbel Lange 28. 01. 2020 Besuch aus Madagaskar Die Klasse 10 der PMS hat bei einem Filmwettbewerb des Vereins Madagaskar und Wir e. V. den ersten Preis gewonnen. Heute wurde er eingelöst. Dazu besuchte uns der madagassische Künstler Hasina Samoelinanja. Er nahm uns mit auf eine virtuelle Reise nach Madagaskar und begeisterte Schüler*innen und Lehrer*innen der Schule gleichermaßen. Leine Zeitung, 30. Januar 2020 20. -23. 2018 " Wir waren im Verkehrtherumland. Wir, das sind Klasse 6 und 9 sowie Karo, Christof und Gundel. Wir haben bei dem Projekt Raumforscher mitgemacht. Wir haben Musik gemacht, Theater gespielt und Kunst gemacht. Paul moor schule kusel. Wir haben Masken gebaut, mit Küchenutensilien Musik gemacht und uns eine Geschichte für das Theater ausgedacht. Alles nach dem Motto: "Alles auf dem Kopf, Kopf, Kopf, Kopf, Kopf! " Das waren unsere schönsten Momente: - die Masken zu zeigen, die wir selbst gebaut haben - auf der Bühne zu stehen - die Titanic zu bewegen - Rückwärts mit der Eisenbahn zu fahren" Klasse 9 Vier Tage lang durchkämmten die Theaterpädagogin Gundel Gebauer, der Musikproduzent Christof Littmann und die Kunstpädagogin Karoline Bauer die Räume der Paul-Moor-Schule, um sie spielerisch-kreativ zu erforschen.
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- Flexibler Unterrichtseinsatz: Flexi-Konto und Abbau von Plusstunden | Philologenverband Niedersachsen PHVN
Paul Moor Schule Mönchengladbach
Die Erweiterung der Grundschule in Bersenbrück vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Schülerzahlen ist seit einiger Zeit Thema in der… Artikel lesen Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude – und so warten wir nun schon zwei Jahre darauf, unser großes Jubiläum stolz zu feiern! Nun ist es… Artikel lesen Mit drei neuen Gokarts flitzen die Schüler*innen der Paul-Moor-Schule seit kurzem über die Pausenhöfe an den drei Standorten in Bersenbrück und… Artikel lesen Seit dem Krieg in der Ukraine tauchen auch bei den Schüler*innen der Paul-Moor-Schule immer mehr Fragen und auch Ängste auf. Die gewisse Ohnmacht, die… Artikel lesen Seit dem 02. Februar 2022 gelten aktualisierte Corona-Regelungen für das Land Niedersachsen, u. Paul-Moor-Schule | Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg. a. zur Verkürzung der Isolations- und Quarantänezeit. … Artikel lesen Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schüler, *innen,
anbei leite ich Ihnen den aktuellen Brief des Kultusministers Tonne weiter. Dieser… Artikel lesen Die Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück (HpH) sucht einen Weg, Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf auch in Zeiten der Corona-Pandemie bei… Artikel lesen Vier Schüler*innen der Paul-Moor-Schule feierten vor wenigen Wochen im Oktober ihre Konfirmation und sagten "Ja" zum christlichen Glauben.
Angegliedert sind unserer Schule noch drei Gruppen der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie ein sonderpädagogischer Hort. Unsere Schule ist seit 1. November 2016 eine familienfreundliche Schule. Unsere Schule | Paul-Moor-Schule. Denn nur ein Miteinander aller Beteiligten fördert erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit. Zielgruppe
Zielgruppe der familienfreundlichen Schule sind – natürlich neben den Schüler:innen –
die Eltern und Familien
die Lehrer:innen
die pädagogischen Fachkräfte an der Schule (Jugendsozialarbeit an Schulen, Mitarbeiter der Ganztags- und Mittagsbetreuung etc. )
die pädagogischen Mitarbeiter:innen kooperierender Einrichtungen (Kinderhorte etc. )
Ehrenamtliche (Elternlotsen für schulische Bildung, Hausaufgabenbetreuung) und
Mitarbeiter:innen der Kooperationspartner außerhalb der Schule. Im Zusammenwirken soll den Schüler:innen bestmögliche Bildung, Förderung der Begabungen und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
§ 3 Außenstellen
1 Mit Genehmigung der
Schulbehörde kann eine Schule eine Außenstelle führen. 2 Die Genehmigung wird erteilt, wenn
die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen trotz der
räumlichen Trennung ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen
können,
ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot
gewährleistet ist,
ausreichend große Klassen und Lerngruppen gewährleistet
bleiben und
die Außenstelle für Schülerinnen und Schüler
unter zumutbaren Bedingungen erreichbar ist. § 4 Größe der Schulen und
von Teilen von Schulen
(1) Für die Größe der Schulen
und von Teilen von Schulen gelten die folgenden Anforderungen:
Schulform
Zahl der Klassen und Lerngruppen je Schuljahrgang (Zahl
der Züge)
Ausnahmen
mindestens
höchstens 1)
Spalte
1
2
3
4
Nr.
Grundschule
1 Eine Schule, die nicht einzügig
geführt werden kann, darf fortgeführt werden, wenn andernfalls die
Schulwege wesentlich ungünstiger würden. 2 In diesem Fall
soll sie eine ständige pädagogische. und organisatorische
Zusammenarbeit (§ 25 Abs. Flexibler unterrichtseinsatz niedersachsen. 1 und 2 NSchG) mit einer benachbarten Schule
vereinbaren.
Flexibler Unterrichtseinsatz: Flexi-Konto Und Abbau Von Plusstunden | Philologenverband Niedersachsen Phvn
Landesschulbehörde unterstreicht Auffassung des Philologenverbandes Ganz im Sinne unseres ständigen Einsatzes für die Belange der Lehrkräfte hat die Landesschulbehörde sich jetzt schriftlich an die Schulleiter gewandt und sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der sog. "flexible Unterrichtseinsatz" in voller Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu handhaben ist – so wie wir das seit Jahren fordern und angemahnt haben. Denn zu kaum einem anderen Thema des beruflichen Alltags wenden sich Mitglieder so häufig an den Philologenverband mit der Bitte um Rechtsberatung und ggf. Rechtsschutz, und in kaum einem anderen Bereich stellen wir so häufig Verstöße gegen die Rechtsvorschriften zu Lasten der Lehrkräfte fest. Im Einzelnen heißt es in dieser Verfügung vom 9. Flexibler Unterrichtseinsatz: Flexi-Konto und Abbau von Plusstunden | Philologenverband Niedersachsen PHVN. Januar 2017 u. a. wörtlich:
"In Bezug auf die Handhabung des flexiblen Unterrichtseinsatzes nach § 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule bitte ich verstärkt darauf zu achten, dass die Verordnungsgrenze des § 4 Abs. ArbZVO-Schule für Mehr- oder Minderzeiten in Höhe von 40 Stunden am Ende eines Schulhalbjahres nur in begründeten, nicht anders abwendbaren Ausnahmefällen überschritten werden darf.
Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO)
Aufgrund des § 106 Abs. 8 Satz 1 des Niedersächsischen
Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 ( S. 137),
zuletzt geändert durch Gesetz vom vember 2010 ( S. 517), wird
verordnet:
§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Verordnung bestimmt für die allgemein bildenden
öffentlichen Schulen Anforderungen an Schulstandorte, Voraussetzungen
für Außenstellen, Anforderungen an die Größe von Schulen
und Teilen von Schulen sowie Anforderungen an Einzugsbereiche. § 2 Schulstandorte
(1) 1 Schulstandorte für Schulen in den Sekundarbereichen
I und II können nur Grund-, Mittel- und Oberzentren sein. 2 Schulstandorte für Schulen im Sekundarbereich I können
auch Zentrale Orte sein. (2) Ausnahmen von Absatz 1 sind
zulässig, wenn besondere regionale Umstände dies rechtfertigen,
insbesondere wenn dadurch
ein Gebäudebestand sinnvoll genutzt werden kann,
wesentlich günstigere Schulwege entstehen oder
eine wesentlich günstigere regionale Verteilung von
Bildungsangeboten erzielt werden kann.