Amt der Kärntner Landesregierung (Hrsg. ) (
2013): Richtschnur zur ordnungsgemäßen Verbringung von Oberflächenwässern – Für
das Bundesland Kärnten. Klagenfurt, Österreich, 13 S.
Amt der NÖ Landesregierung (Hrsg. ) (2010): Leitfaden für Gemeinden - Naturnahe Oberflächenentwässerung für Siedlungsgebiete. St. Pölten, Österreich. 31
S.
Amt der Oö. Landesregierung (Hrsg. ) (2008): Beseitigung
von Dach-, Parkplatz- und Straßenwässern – Leitfaden. Linz, Österreich. 25 S.
Amt der Tiroler Landesregierung
(Hrsg. )(2005). Leitfaden der Tiroler
Siedlungswasserwirtschaft – Entsorgung von Oberflächenwässern. Innsbruck, Österreich. 14 S.
Amt der Vorarlberger Landesregierung
(Hrsg. Online-Schalter – Gemeinde Glattfelden. )(2007): Oberflächenentwässerung - Leitfaden zum Umgang
mit Niederschlagswässern aus Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen. Bregenz, Österreich. 28 S.
Amt für Gewässerschutz und Wasserbau
(1996): Die Versickerung von Regenabwasser auf der
Liegenschaft. Zürcher Umweltpraxis: 20 – 24. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Zürich
(2006): Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung.
- Bau und Liegenschaften – Gemeinde Glattfelden
- Online-Schalter – Gemeinde Glattfelden
Bau Und Liegenschaften – Gemeinde Glattfelden
bei Kleinkläranlagen). Bau und Liegenschaften – Gemeinde Glattfelden. Die Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Gewässerschutzes ist zuständig für die Bewilligung bei der Versickerung von Regen- und Sickerwasser:
in provisorischen Grundwasserschutzzonen und in provisorischen Grundwasserschutzarealen (ohne Reglemente)
Richtlinie und Praxishilfe
Regenwasserbewirtschaftung
Mit der vorliegenden Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung wird den Gemeinden und Städten ein Einstieg in den zeitgemässen Umgang mit Regenwasser auf Liegenschaften geboten. Als Planungs- und Beurteilungsinstrument ist diese Richtlinie und Praxishilfe für kommunale Baubehörden, Branchenorganisationen und private Fachpersonen gedacht – also für diejenigen, die Vollzugsaufgaben des Gewässerschutzes wahrnehmen. Sie löst die seit 2005 bestehende Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserentsorgung des AWEL ab. Folgende Richtlinie für die Regenwasserentsorgung enthält Anleitungen und Praxisbeispiele für Baubehörden, Planer und Fachleute:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Online-Schalter – Gemeinde Glattfelden
Zuständigkeiten
Gemeinden
Die Gemeinden sind zuständig bei:
Wohn-, Büro- und Dienstleistungsbauten
Bagatellfällen aus Industrie- und Gewerbe
Betrieben, die in Branchenlösungen eingebunden sind (zur Zeit nur Auto-, Transport- und Malergewerbe sowie Zahnarztpraxen)
landwirtschaftlichen Bauten
Wegen, Erschliessungs- und Sammelstrassen der Gemeinden
Bei rechtsgültig ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen ist die Zuständigkeit im Schutzzonenreglement geregelt. In der Weiteren Grundwasserschutzzone (Zone S3) ist für die oben aufgeführten Objekte in der Regel die Gemeinde für die Bewilligung zuständig. Kanton
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Die AWEL-Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe ist zuständig für die Bewilligung von Versickerungen von Regen- und Sickerwasser:
aus umweltrelevanten Betrieben
aus gemeindeeigenen, umweltrelevanten Betrieben
aus Spezialfällen. AWEL, Abteilung Gewässerschutz
Die Sektion Siedlungsentwässerung des Gewässerschutzes ist zuständig für die Bewilligung bei der Versickerung von Regen- und Sickerwasser:
bei übergeordneten Infrastrukturanlagen (Verbindungs-, Hauptverkehrs- und Hochleistungsstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen)
in Grundwasserschutzzonen und in Grundwasserschutzarealen (mit Reglementen)
im Bereich von belasteten Standorten
und für für die Versickerung von verschmutztem Abwasser (Bsp.
Dienstleistungen
Hauseigentümerverband
Solarkataster
Beschreibung Bau und Liegenschaften
Hauptaufgaben Bau
Richt- und Nutzungsplanung
Vollzug Bau- und Planungsrecht
Baubewilligungsverfahren
Quartierpläne, Gestaltungspläne
Heimat- und Naturschutz
Fluglärm und Verkehrsimmissionen
Umwelt- und Klimaschutz
Energiefragen
Vermessung
Reklame- und Plakatbewilligungen
Feuerungsbewilligungen
Liftbewilligungen
Hauptaufgaben Liegenschaften
Die Liegenschaftenabteilung ist für die administrative Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften (ohne Schulliegenschaften) und Grundstücke besorgt. Für den betrieblichen Unterhalt der Liegenschaften und die Hauswartung ist die Abteilung Infrastruktur zuständig. Verwaltung und Vermietung Liegenschaften, Wohnungen und Parkplätzen
Verpachtung von Grundstücken
Online-Schalter