2 des G 41 ausgeführt: "Eine besondere Absturzgefahr besteht insbesondere bei Brücken, Masten, Türme, Schornsteine oder mit ihnen vergleichbaren Betriebsarten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten, sofern eine durchgehende Sicherung (technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz nicht gewährleistet ist. " "Versicherte mit Tätigkeiten, die nur mit persönlicher Schutzausrüstung durchgehend gegen Absturz gesichert sind, können auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersucht werden (§ 11 ArbSchG). DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsor... | Schriften | arbeitssicherheit.de. Auch bei kurzzeitigen oder gelegentlichen Arbeiten mit Absturzgefahr kann auf arbeitsmedizinische Untersuchungen nicht verzichtet werden. "(). Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber letztlich ermitteln, ob die Beschäftigten an der konkreten Arbeitsstelle Tätigkeiten ausüben, die im Anhang der ArbMedVV aufgeführt sind, und somit eine Exposition möglich ist, die den Expositionsbedingungen im Anhang ArbmedVV entspricht. Hierbei sollte er sich von seinem Betriebsarzt beraten lassen.
Dguv Information 250-453 - Handlungsanleitung Für Die Arbeitsmedizinische Vorsor... | Schriften | Arbeitssicherheit.De
Wichtiger Hinweis: Um die Zuordnung der Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu den entsprechenden DGUV Grundsätzen klarer erkenntlich zu machen, wurde die derzeitige Nummerierung der Handlungsanleitungen geändert. Weitere Informationen hierzu >>
Diese Schrift wird demnächst in Anpassung an die ArbMedVV vom 18. 12. 2008 (zuletzt geändert am 12. G46 untersuchung inhalt. 7. 2019) überarbeitet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Jörg Schönenborn, Telefon: +49 30 13001-4558, E-Mail:.
Biomonitoring, Sehtest
G 11
Schwefelwasserstoff
Blutentnahme, EKG
G 12
Phosphor (weiß)
G 13
Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)
Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, EKG
G 14
Trichlorethen (Trichlorethylen)
G 15
Chrom-VI-Verbindungen
Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion, Röntgen Lunge und Nasennebenhöhlen
G 16
Arsen oder seine Verbindungen
G 17
Tetrachlorethen
G 18
1, 1, 2, 2-Tetrachlorethan oder Perchlorethan
G 19
Dimethylformamid
Blutentnahme, ggf. Biomonitoring,
G 20
Lärm
Hörtest
G 21
Kälte
Urinuntersuchung
G 22
Säureschäden der Zähne
G 23
obstruktive Atemwegserkrankungen
Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge
G 24
Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)
G 25
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
ggf. Blutentnahme, Hörtest, Sehtest, ggf. Perimetrie
G 26
Atemschutzgeräte
Blutentnahme, Lungenfunktion, ggf. Röntgen Lunge, oder Belastungs-EKG, Hörtest, Sehtest
G 27
Isocyanate
Blutentnahme, ggf. Biomonitoring, Lungenfunktion, Röntgen Lunge
G 28
Monochlormethan (Chlormehan, Methylchlorid)
G 29
Xylol / Toluol
G 30
Hitze
Belastungs-EKG, ggf.