Oder du kaufst ein komplettes Zugrohr mit Achse und setzt deinen Kasten drauf, dann tendiere ich aber zur vorherigen Zeile;-))
Gruß, Roland
#5
Vielleicht hilft Dir das weiter? Ich habe einen ungebremsten 750er für Haus & Garten, d. h. er wird für Grünschnitt, die neue IKEA-Schrankwand und ab und zu für etwa 400 KG Bauschutt o. ä. benutzt - und in bestimmten Fahrsituationen "schiebt" er den Jimny, klar. Letztens, mein Hänger war verliehen, mußte ich mir ums Eck' einen gebremsten, aber gewichtsmäßig immer noch "kleinen" Ersatz borgen - na ja, der "schob" den Jimny genauso Also, vielleicht liegt es nicht so sehr daran, was hinten dran hängt, sondern was vorne zieht?! #6
Danke für die Tipps. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Der Hänger ist zwar nur ein TPV aber er ist mit Riffelblech versehen, schwarz Pulverbeschichtet, etc. Ich würde beim Verkauf wahrscheinlich lange nicht das bekommen was er gekostet hat und er ist halt genauso gebaut wie ich ihn wollte
das mit dem Zugfahrzeug stimmt natürlich, am T5 merke ich nicht mal dass der Hänger dran ist
Ich hab' hier einen Anhängerbauer bei dem ich mal vorbeifahre und ihn frage, mal schauen was dabei rauskommt.
- Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?
Ups, Bist Du Ein Mensch? / Are You A Human?
TÜV überziehen: Die Konsequenzen Bei einem Monat Überziehung werden die meisten Polizisten noch ein Auge zudrücken. Danach kann es erst recht teuer werden. Wer mit einem abgelaufenen TÜV erwischt wird, muss mit Bußgeldern von 15 bis 60 Euro rechnen. Der Bußgeldkatalog stellt derzeit folgende Strafen auf:
Ab zwei Monaten Überziehung werden 15 Euro Strafgeld in Rechnung gestellt. Nach vier bis acht Monaten Überziehung werden 25 Euro fällig. Ab acht Monaten Überschreitung musst du mit 60 Euro Strafe rechnen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Auch wenn die Nachuntersuchung nicht eingehalten wird, ist mit einem Bußgeld von 15 Euro zu rechnen. Du siehst schnell: Es lohnt sich nicht, den TÜV zu überziehen. Um die Kosten für die Hauptuntersuchung für den Anhänger kommt niemand herum. Gebremsten anhänger mitführen. Die Gebühren für den TÜV sind übrigens keine Verhandlungssache. Das gilt auch für alle Bußgeldbescheide, die der Kontrolleur begründet ausstellt. Wer also von Anfang an pflichtbewusst und clever handeln möchte, lässt seinen Anhänger regelmäßig von der Prüfstelle checken.
Hat man sich auf Schnee erst einmal festgefahren, kann es bei einachsigen Anhängern von Vorteil sein, die schwersten Stücke zunächst einmal umzupacken. Bei frontgetriebenen Zugfahrzeugen werden diese am besten hinter der Trailerachse verstaut. So kann die Stützlast gesenkt werden, wodurch die Vorderachse stärker belastet wird und der Grip steigt. Bei Heckantrieblern hingegen muss eine kurzzeitige Erhöhung der Stützlast angestrebt werden, um die angetriebenen Räder fester auf den Untergrund zu pressen. Allerdings sollte die ursprüngliche Beladungssituation so schnell wie möglich wiederhergestellt werden, wenn sicheres Terrain erreicht ist. Auf vereisten Flächen hat sich übrigens auch das Ausstreuen von Sand vor den Antriebsrädern bewährt, um deren Haftung zu erhöhen, während sich bei starkem Schneefall Schaufel oder Spaten nützlich machen. Diese Utensilien sollte man deshalb im Winter immer mitführen. Eine weitere Möglichkeit bei Traktionsproblemen ist der Einsatz von Schneeketten am PKW.