Frage vom 28. 11. 2014 | 13:22
Von Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
AVR Caritas Jahressonderzahlung nach Kündigung
Hallo zusammen,
ich habe nun schon einige Stunden lang gesucht, bin aber leider immer noch nicht schlauer, darum habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe, dass man mir hier helfen kann. Frau X. hat zum 30. 09. 2014 bei ihrem alten Arbeitgeber (AVR-C) gekündigt und arbeitet nun wieder bei einem Arbeitgeber, der nach AVR Caritas bezahlt. Laut altem Dienstvertrag gehört sie zur Anlage 2 zu den AVR (Mitarbeiterin in der Krankenhausverwaltung). Von ihrem neuen Arbeitgeber hat sie mit dem Novembergehalt anteilig eine Jahressonderzahlung für die Monate Oktober bis Dezember erhalten. Meine Frage ist nun: Hat Frau X. Avr caritas jahressonderzahlung 2019. auch gegenüber ihrem alten Arbeitgeber noch Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung für die Monate Januar bis September? Nach meinem Verständnis gelten die Anlagen 31, 32 und 33 ja nicht für Frau X., weil sie unter Anlage 2 fällt. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man als Mitarbeiter, der von einem AVR-C-Arbeitgeber zum anderen AVR-C-Arbeitgeber wechselt, bei beiden Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung hat.
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Avr Caritas Jahressonderzahlung Anlage 33
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Avr Caritas Jahressonderzahlung Et
Der Anspruch nach Satz 1 beträgt ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der oder die Beschäftigte Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts hat. Als Monat gilt eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Kalendertagen. Voraussetzung ist, dass ein Wechsel von einem Dienstgeber im Bereich der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu einem anderen Dienstgeber im Bereich der Grundordnung, für den ein anderer arbeitsrechtlicher Regelungsbereich gilt (Wechsel in der Zuständigkeit der nach Art. 7 Grundordnung gebildeten Kommission) stattfindet. Avr caritas jahressonderzahlung anlage 33. Regional scheint es unterschiedliche AVR zu geben, die konnte ich jetzt nicht alle ansehen. Beschlüsse der AK-Regionalkommissionen
•Regionalkommission Nord
•Regionalkommission Ost
•Regionalkommission Nordrhein-Westfalen
•Regionalkommission Mitte
•Regionalkommission Baden-Württemberg
•Regionalkommission Bayern
Wie in jedem Tarifwerk richtet sich die Vergütung zunächst nach der Vergütungsgruppe oder auch Entgeltgruppe. Davon gibt es – je nach Tätigkeitsbereich – zwischen 6 und 12. Wie Mitarbeitende eingruppiert sind, hängt im Wesentlichen von der Aufgabe ab, die man bei den Maltesern übernimmt, und von Qualifikation sowie der Verantwortung. Rettungssanitäter sind zum Beispiel der Vergütungsgruppe 7 zugeordnet, die höher qualifizierten Notfallsanitäter in der Vergütungsgruppe 5c. Neben der Vergütungsgruppe entscheidet die so genannte Erfahrungsstufe über die Höhe des Gehalts. Grundsätzlich ist es so, dass neue Mitarbeitende in der Erfahrungsstufe 1 einer Vergütungsgruppe einsteigen und dann nach festen Zeiträumen hochgestuft werden. Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Für die Mitarbeitenden heißt das: das Gehalt steigt automatisch und planbar. Haben Mitarbeitende bereits einschlägige Vorerfahrungen aus vorherigen Tätigkeiten, die für ihre aktuelle Aufgabe relevant sind, können sie auch in einer höheren Erfahrungsstufe beginnen.