Die individuelle Regelstudienzeit entspricht der Regelstudienzeit verlängert um ein Semester für jedes Semester, in dem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Damit wird eine – automatische – entsprechende Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer um jeweils ein Semester, für das diese Voraussetzungen vorliegen, erreicht. Der Bayerische Landtag hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, die hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie erneut zu verlängern (sog. "Corona-Eilgesetz" III). Dieser Gesetzesbeschluss umfasst unter anderem, dass die o. g. Regelung auch auf das Wintersemester 2021/2022 erstreckt wird. Näheres erfahren Sie auf der Seite des Wissenschaftsministeriums. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n persönliche*n Sachbearbeiter*in im Amt für Ausbildungsförderung – schriftlich oder telefonisch. Telefonsprechzeiten: Montag: 08. 30 – 12. 30 und 13. 30 – 15. 00 Uhr Mittwoch: 08. 00 Uhr Donnerstag: 09. 00 – 12. Zuständigkeit Neu-Ulm | Studentenwerk Augsburg. 00 und 13. 00 – 16.
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Amt Für Ausbildungsförderung Ulm
Um Studierende und Beschäftigte möglichst gut zu schützen gelten beim Studentenwerk Augsburg derzeit folgende Regelungen: Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) Die allgemeinen Besuchszeiten entfallen, es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. b! st – Beratung im Studentenwerk Es finden keine offenen Sprechstunden statt. Für Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Hochschulgastronomie Die Öffnungszeiten der Mensen, Cafeterien und CafeBars finden Sie hier. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund! Alb-Donau-Kreis: BAföG - Ausbildungsförderung für Schüler. Wie wir mit unserem Essen umgehen, wirkt sich auf unser Klima aus: Für die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln benötigt es wertvolle Ressourcen wie Wasser, Ackerboden und Energie. Nach Ende der regulären Essensausgabe bieten wir in unseren Mensen einzelne Komponenten zum sehr günstigen Preis in Selbstbedienung an. Dabei gilt: Es wird nichts nachproduziert und es gibt nur Speisen, die wir nicht ohne Qualitätsverlust aufbewahren und weiterverarbeiten können.
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Das Online-Verfahren bietet viele Vorteile: es ist ein einfaches, schnelles und sicheres Verfahren die BAföG-Beantragung ist von Zuhause oder unterwegs möglich Zwischenspeichern ermöglicht Unterbrechungen weniger Aufwand beim Folgeantrag Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung der Angaben Hilfe-Einblendungen und Erläuterungen unterstützen beim richtigen Ausfüllen des Antrages Nachweise können hochgeladen werden der Bearbeitungsstatus kann jederzeit eingesehen werden Nutze diese Vorteile gleich und stelle deinen BAföG-Antrag online! Antragstellung über den neuen Antragsassistenten "BAFÖG DIGITAL" Nutzen Sie den neuen Antragsassistenten "BAföG Digital", der Sie bequem, einfach und schnell durch das System führt und Ihnen bei der Antragstellung hilft. Dienstleistung | Landratsamt Neu-Ulm. Es gibt zwei Nutzungsmöglichkeiten: 1. Nutzung mit Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel mit eID-Funktion zur Authenthifizierung (Online Ausweis)
Der Antrag kann hier vollständig digital und papierfrei erstellt werden. Hierzu brauchen Sie ein Laptop/Tablet, Ihren Ausweis + PIN, NFC-fähiges Smartphone, die Ausweis App2, mit denen Sie sich beim Portal "BAföG-Digital" anmelden müssen.
Selbstbedienung, nach Gewicht, je 100 Gramm: 0, 50 € (S) /0, 75 € (B) / 1, 00 € (G) Salad Bowl, vorportioniert, zum halben Preis: 1, 40 € (S) / 1, 95 € (B) / 2, 80 € (G) Beilagensalate, vorportioniert, zum halben Preis: 0, 45 € (S) / 0, 60 € (B) / 0, 90 € (G) (S) = Studierende / (B) = Beschäftigte / (G) = Gäste Zu diesen Zeiten bieten wir das Mittagsfinale an: Mensa an der Universität Augsburg: Fr 13. 35 – 13. 45 Uhr Mensa an der Hochschule Augsburg: Fr 13. 45 Uhr Mensa an der Hochschule Neu-Ulm: Fr 13. 45 Uhr Cafeteria an der HS Augsburg, Campus am Brunnenlech: Mo-Fr 13. Amt für ausbildungsförderung ulm. 50 – 14. 00 Uhr Mensa an der Hochschule Kempten: Mo-Fr 13. 00 Uhr
Die Förderungshöchstdauer für den Bezug von Ausbildungsförderung nach dem BAföG entspricht der Regelstudienzeit (§ 15a Abs. 1 BAföG). Nach den hochschulgesetzlichen Bestimmungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (s. Art. 99 Abs. 2 BayHSchG) gilt für die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende individuelle Regelstudienzeit.