Die Kassenzulassung (genauer: "sozialrechtliche Zulassung") bezeichnet in Deutschland die Berechtigung eines Arztes, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnarztes sowie eines Physio- oder Ergotherapeuten sowie Podologen, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Die Kassenzulassung erfolgt in Deutschland durch einen Verwaltungsakt. In Österreich folgt die Berechtigung, als freiberuflicher Arzt an der ärztlichen Versorgung der Sozialversicherten teilzunehmen und die in einer Honorarordnung festgelegten Honorare direkt mit der Sozialversicherung abzurechnen, aufgrund eines privatrechtlichen Einzelvertrags des Arztes mit dem Träger der Krankenversicherung. Verkauf halbe kassenzulassung in brooklyn. Solche Ärzte werden Vertragsarzt oder Kassenarzt bezeichnet. [1] [2] [3] Die Zahl der Vertragsärzte und ihre örtliche Verteilung wird unter Berücksichtigung der Zahl der Anspruchsberechtigten im Einvernehmen zwischen der Österreichischen Ärztekammer, der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger durch Gesamtverträge festgesetzt.
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Die Zulassung ist vereinfacht gesagt das Recht, gesetzlich versicherte Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln und dies abzurechnen. Eben dieses Abrechnungsrecht will der Praxiserwerber bekommen - die Praxis kauft er notgedrungen mit, da man die Zulassung isoliert nicht verkaufen darf. Deshalb heißt das ganze auch "Praxiskauf" und nicht "Zulassungskauf". Gibt der Arzt seine Zulassung ab (man nennt das Zulassungsverzicht), so wird die Zulassung neu vergeben (dies nennt man Nachbesetzung). Verkauf halbe kassenzulassung in new york. Natürlich will der Arzt für seine Praxis/Zulassung einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen. Wie man einen solchen realisiert, erfahren Sie hier. Zudem will der Arzt auch eine planbare und reibungslose Übergabe. Es gibt grob gesagt zwei verschiedene Wege, die Zulassung abzugeben:
1. offenes Verfahren: Nachbesetzung an alle potentiellen Bewerber mit gewissen Risiken
Nach § 103 Abs. 3 a SGB V kann der Arzt auf seine Zulassung verzichten, der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen vereinigung schreibt die Zulassung aus und dann bewerbenj sich verschiedene Ärzte auf die Zulassung und schlußendlich erteilt der Zulassungsausschuss dem aus seiner Sicht geeignetsten Bewerber den Zuschlag.
Die Approbation wird von den zuständigen Landesbehörden des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Die kassenzugelassenen Ärzte werden auch als Vertragsarzt, Kassenarzt, bzw. Vertragszahnarzt oder Kassenzahnarzt bezeichnet. Die Psychotherapeuten Vertragspsychotherapeut oder Kassenpsychotherapeut. Versicherungsnachweis [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Versicherungsnachweis der Patienten dient die Krankenversichertenkarte bzw. der Elektronischen Gesundheitskarte beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten. Dieser rechnet über die KV bzw. KZV mit den Krankenkassen ab. Dabei werden antragspflichtige Leistungen (z. B. Psychotherapie, Zahnersatz) von nicht antragspflichtigen Leistungen (z. Strategien beim Verkauf der Arztpraxis - Tipps und Tricks. B. Behandlung einer Fraktur) unterschieden. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für den Arzt oder Psychotherapeuten stellt die Kassenzulassung in den meisten Fällen die wirtschaftliche Grundlage seiner Berufsausübung dar, weil sie zur Behandlung des weit überwiegenden Bevölkerungsanteils berechtigt, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.