Die Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt heute, am 31. Mai 2017, in Kraft. In der Richtlinie werden die Voraussetzungen für eine Förderung von Beratungsangeboten gemäß des durch das Bundesteilhabegesetz ( BTHG) neugefassten § 32 SGB IX konkretisiert. Dazu hat die Bundesbehindertenbeauftragte kritisch Stellung bezogen. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, begrüßt in einer Pressemitteilung, dass mit der Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung eine wichtige Forderung der Menschen mit Behinderungen umgesetzt wurde. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) | Förderung & Unterstützung | Menschen mit Behinderung | Soziales | Leben in der Region Hannover. "Im Bundesteilhabegesetz wurde eine Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen mit (und auch mit drohenden) Behinderungen ein unabhängiges Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nutzen können. Kompetente Beratung ist zentral für ein selbstbestimmtes Leben", so Bentele. Sie betont jedoch auch, dass bei der Antragsbewilligung die Unabhängigkeit des Anbieters zentrales Kriterium bleiben muss: "Ich sehe es kritisch, dass die Richtlinie die Möglichkeit vorsieht, dass auch Leistungserbringer Zuwendungsempfänger sein können, wenn dies für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Beratungsangeboten als erforderlich angesehen wird.
Unabhängige Teilhabeberatung Förderrichtlinie Markthochlauf Nip2
Mit der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der EUTB ® ab dem Jahr 2023 um. Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung umgestellt auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Mio. € zur Verfügung (§32 SGB IX). Frderrichtlinie zur Teilhabeberatung - ueberaus.de. Die Änderungen tragen insbesondere den Belangen kleinerer Träger der Beratungsangebote Rechnung. Die Aufstockung des Finanzrahmens ermöglicht u. a. Verbesserungen im Bereich der Erstausstattung von Beratungsangeboten sowie der Finanzierung von Sprachdolmetschern und der Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) werden Menschen mit Behinderungen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt. Die EUTB® leistet einen unverzichtbaren Anteil für das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Unabhängige Teilhabeberatung Förderrichtlinie Übergangs Und Küstengewässer
In der Regel strebt das Peer Counseling die Selbstbestimmung und unabhängige Lebensführung des Ratsuchenden an; es soll Selbsthilfekompetenzen sowie das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl des Klienten stärken. Hinzu kommt häufig eine politische Dimension der Interessenvertretung behinderter/chronisch kranker Menschen mit dem Anspruch der Gleichberechtigung und Anerkennung. Unabhängige teilhabeberatung förderrichtlinie übergangs und küstengewässer. Die eigene Betroffenheit ist eine unablässige Voraussetzung für die Arbeit als Peer CounselorIn; es existieren jedoch keine einheitlichen Qualifizierungsstandards. Die Bandbreite der Qualifizierung reicht aktuell von der qualifizierten Laienhilfe bis zu Angeboten durch Mitarbeiter mit einer Ausbildung oder einem Studium, häufig im Bereich der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder ähnlichen Berufsfeldern. Zum Teil sind Peer CounselorInnen in Festanstellung und Vollzeit tätig, zum Teil ehrenamtlich in begrenztem Umfang. Etablierte Anbieter von Peer Counseling setzen sich für eine Qualifizierung und damit verbundene Professionalisierung der Beratertätigkeit ein.
Unabhängige Teilhabeberatung Förderrichtlinie Digitalpakt
Seit dem 01. 01. 2018 ist die Akademie Himmelreich offiziell Träger der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) nach § 32 SGB IX im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg. Die zentrale Beratungs-Stelle in Freiburg steht ab dem 02. 05. 2018 für alle ratsuchende Menschen mit Behinderung und deren Angehörige offen. Hier finden Sie uns: Bugginger Straße 87 in 79114 Freiburg im Stadtteil Weingarten. Unsere dezentrale Beratung im Landkreis findet regelmäßig an unterschiedlichen Orten im Landkreis statt. Orte, Zeiten und Ansprechpersonen finden Sie hier (bitte klicken). Wie läuft die Teilhabe-Beratung ab? Sie bestimmen selbst: Wir unterstützen Sie, damit Sie eigene Entscheidungen treffen können. Gemeinsam überlegen wir, welche Unterstützung am besten zu Ihnen passt. Unabhängige teilhabeberatung förderrichtlinie wiederaufbau. Unsere Teilhabe-Beratung ist unabhängig. Das bedeutet: Wir gehören nicht zu einem Amt, das Teilhabe-Leistungen bezahlt. Oder zu einer Firma, die Teilhabe-Leistungen anbieten. Wir beraten Sie zusätzlich zum Angebot anderer Beratungs-Stellen.
Unabhängige Teilhabeberatung Förderrichtlinie Für Brennstoffzellen
Die mit großem Erfolg gestarteten Beratungsangebote besitzen für die Ratsuchenden eine hohe Anziehungskraft. Förderrichtlinie für die 'Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung' veröffentlicht. Das niedrigschwellige Angebot und dessen Qualität konnte sich in der bestehenden Beratungslandschaft gewinnbringend etablieren. Die Rechtsverordnung zur Weiterführung der EUTB® wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, um eine lückenlose Beratung der Ratsuchenden in den Beratungsangeboten der EUTB® zu gewährleisten.
Unabhängige Teilhabeberatung Förderrichtlinie Wiederaufbau
In einem solchen Fall muss das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung organisatorisch, finanziell und wirtschaftlich unabhängig von den Bereichen der Leistungserbringung des Anbieters sein. Darüber hinaus sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme der öffentlichen Leistungs- bzw. Rehabilitationsträger) mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt.
Die Bundesmittel für die Zuschüsse zur EUTB werden ab dem Jahr 2023 auf 65 Millionen Euro festgesetzt. Sie für Administration, Vernetzung, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsangebote vorgesehen. Zuständig ist das BMAS. Das BMAS erlässt eine Rechtsordnung, um die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB nach dem Jahr 2022 zu bestimmen. Die zunächst vorgesehene Befristung bis zum 31. 2022 entfällt. Quellen Bundesregierung: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz, BTHG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 66 am 29. 2016 Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz, BTHG vom 22. 06. 2016, auf:; Jordan/Wansing: Peer Counseling: Eine unabhängige Beratungsform von und für Menschen mit Beeinträchtigungen – Teil 1: Konzept und Umsetzung; Beitrag D32-2016 unter; 11. 08. 2016; Unabhängige Patientenberatung Deutschland, auf:; Abrufdatum: 18.