Kenntnisse im Strahlenschutz (ZÄP)
Das Zahnärztliche Personal ist laut §48 i. V. m. § 49 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verpflichtet, regelmäßig die Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren. Entsprechende Kurse bietet zum Beispiel das Fortbildungsinstitut der BLZK, die eazf, an. Röntgen / Strahlenschutz : Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen. Fachkunde Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
Zahnärzte, die Schädelübersichtsaufnahmen anwenden wollen, müssen die Fachkunde Schädelübersichts-aufnahmen und Spezialprojektionen (Fachkunde 2) separat in entsprechenden Kursen erwerben. Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde Handaufnahmen (Fachkunde 3). Der Kurs richtet sich vorerst ausschliesslich an Zahnärzte, die bereits in der Praxis oder im Rahmen der Weiterbildungen Kieferorthopädie die Sachkunde erworben haben. Weitergehende Techniken - Beispiel DVT
Um nach dem erfolgreich absolvierten Kurs ein DVT-Gerät bei der zuständigen Behörde anzumelden, wird eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Stelle benötigt.
- Röntgen / Strahlenschutz : Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen
Röntgen / Strahlenschutz : Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen
Gemäß der aktuell gültigen Fassung der Gebührenordnung der LZK BW wird eine Gebühr i. H. von 30, 00 € bei Zweitausstellung und bei Erstausstellung der Fachkundebescheinigung für Nicht-Kammermitglieder erhoben. Prüfung und Bescheinigung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz Zur Prüfung der im Ausland erworbenen Fachkunde im Strahlenschutz sind bitte ausschließlich die nebenstehende Checkliste und Antragsformular der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg zu verwenden. Aktualisierung der Fachkunde Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden. Bei Fragen zu den durch die Bezirkszahnärztekammern angebotenen Aktualisierungskursen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Bezirkszahnärztekammer. Bei Nichteinhaltung der Aktualisierungsfrist prüft die LZK BW eine mögliche Fortgeltung der Fachkunde im Strahlenschutz.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Kursveranstaltung aktualisiert werden. Für den Anwendungsbereich der Strahlenschutzverordnung gilt dies seit dem 1. August 2001 und für den Anwendungsbereich der Röntgenverordnung seit dem 1. Juli 2002. Alle Personen, die zuvor die Fachkunde erworben haben, müssen innerhalb bestimmter Fristen einen ersten Aktualisierungskurs absolviert haben. Dafür wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:
nach der Röntgenverordnung:
Aktualisierung bis zum 01. 07. 2004 bei Erwerb der Fachkunde vor 1973
Aktualisierung bis zum 01. 2005 bei Erwerb zwischen 1973 und 1987
Aktualisierung bis zum 01. 2007 bei Erwerb nach 1987
nach der Strahlenschutzverordnung:
Aktualisierung bis zum 01. 08. 2003 bei Erwerb der Fachkunde vor 1976
Aktualisierung bis zum 01. 2004 bei Erwerb zwischen 1976 und 1989
Aktualisierung bis zum 01. 2006 bei Erwerb nach 1989
Diese Übergangsfristen für die erstmaligen Aktualisierungen sind aber inzwischen abgelaufen.