20. 02. 2017 ·Fachbeitrag ·Beratungshilfe von Dipl. -Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner, Konstanz, stellv. Landesvorsitzender des BDR (Baden-Württemberg) und Lehrbeauftragter | Außergerichtliche Schuldenbereinigungen auf der Grundlage eines Planes gemäß § 305 InsO spielen in der Praxis eine bedeutende Rolle. Fraglich ist hierbei regelmäßig, in welcher Höhe ein hiermit befasster Anwalt abrechnen kann. Das OLG Stuttgart hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dieser Thematik befasst. | Sachverhalt Im Fall des OLG Stuttgart wurde ein sog. "Fast-Nullplan" erstellt ( 12. 9. 16, 8 W 291/16, Abruf-Nr. 191620). Außergerichtliche schuldenbereinigung gebühren rpg world. Dabei bot die Schuldnerin trotz ihres unter der Pfändungsfreigrenze liegenden Arbeitseinkommens an, ihre Schulden über sechs Jahre monatlich i. H. v. 50 EUR zu tilgen. Die gesamte Schuldenlast betrug knapp 50. 000 EUR (= Tilgungsquote von 7, 21 Prozent). Die Schuldnerin teilte des Weiteren mit, sie könne höhere Beträge zahlen, sofern sich ihre Einkommensverhältnisse innerhalb der genannten sechs Jahre ändern sollten.
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Mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan können Sie eine drohende Insolvenz abwenden. Schuldenabbau durch außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenbereinigung
Für hoch verschuldete bzw. zahlungsunfähige Personen sieht der Gesetzgeber die Privatinsolvenz als gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor. Diese kann jedoch erst dann beantragt werden, wenn der Schuldner einen außergerichtlichen Versuch unternommen hat, mit seinen Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Zu diesem Zwecke übermittelt er ihnen ein Zahlungsangebot in Form eines Vergleichs. Dieser Vergleich – auch als Schuldenbereinigungsplan bezeichnet – unterliegt keinen genaueren gesetzlichen Vorgaben. Schuldner sind in der Gestaltung also mehr oder weniger frei. Wichtig ist jedoch, dass der Plan sämtliche Gläubiger, ihre Forderungen und eine präzise Übersicht der finanziellen Verhältnisse des Schuldners beinhaltet. Einkommenssituation und etwaige Unterhaltspflichten müssen angegeben werden. Außergerichtliche schuldenbereinigung gebühren rvg anlage. Einen weiteren Bestandteil des Plans bildet der Vorschlag zum Abbau der Schulden.
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[1] Rz. 2 Soll lediglich auftragsgemäß eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans ( § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) erfolgen, entsteht die Beratungsgebühr VV 2502 in Höhe von 77 EUR. Zur Abgrenzung zwischen Beratung und Vertretung siehe VV 2502 Rdn 4. II. Verbraucherinsolvenz Rz. 3 § 305 Abs. Einigungsgebühr | Beratungshilfemandate richtig abrechnen. 1 InsO regelt die Voraussetzungen des Antrags eines Schuldners auf Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens. Diesem Antrag ist nach Nr. 1 eine Bescheinigung beizufügen, die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt ist und aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist. [2] Unter einem Plan ist schon dem Wortlaut nach eine zusammenfassende, die Einzelheiten integrierende und ergebnisorientierte Gesamtdarstellung eines Komplexes zu verstehen.
2504 bis 2507 RVG -VV findet ihre Rechtfertigung in dem zusätzlichen Aufwand, ein vom Anwalt erstelltes Bereinigungskonzept über eine beratende Tätigkeit für den Rechtsuchenden hinaus nach außen durch Verhandlungen zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans mit einer sich steigernden Anzahl von Gläubigern abzustimmen (Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. 2500-2508 RVG -VV Rn. 40, m. ). Daraus lässt sich schließen, dass die Gebühren nach Nr. 2404 ff. RVG -VV den Mehraufwand abdecken sollen, der mit der Erstellung eines wenigstens ernsthaft eine Verhandlungsbasis bietenden Bereinigungskonzepts und dessen Vertretung gegenüber den Gläubigern verbunden ist (OLG Bamberg, a. ). Diesen Anforderungen wird ein starrer, weil aus Gläubigersicht perspektivloser Nullplan nicht gerecht. Dieser zielt regelmäßig nur darauf ab, die Eröffnungsvoraussetzung nach § 305 Abs. 1 Nr. Beratungshilfe für die außergerichtliche Schuldenbereinigung - und der "Fast-Nullplan" | Rechtslupe. 1 InsO zu erfüllen. Ein ernsthaftes Bemühen um eine einvernehmliche Lösung wird nicht erkennbar.