Hallo, ich habe eine Frage zur Verwaltung einer Pfändung bei folgendem Sachverhalt: Aufgrund einer rückwirkenden Änderung der ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers ist dessen Nettogehalt unter die Pfändungsfreigrenze gekommen. Die zuvor abgezogenen und abgeführten Pfändungsbeträge wurden für den betroffenen Zeitraum vom Gläubiger zurückgefordert und auch zurückgezahlt - und anschließend dem Arbeitnehmer erstattet. Im Lohnprogramm (LuG) kommt weiterhin jeden Monat der Hinweis, dass eine Überzahlung vorliegen soll, welche in Folgemonaten (soweit rechtlich möglich) mit neu anfallenden Pfändungen verrechnet werden soll. Das wäre aber ja so nicht zulässig. Wie kann ich in LuG erfassen, a) dass diese Überzahlung bereits erledigt ist und b) wie hoch nunmehr wieder der Restschuldbetrag für künftige Pfändungen ist? Über die Historie der Pfändung habe ich es schon versucht, aber nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Pfändung rueckwirkend korrigieren . Wäre toll, wenn ich hier in der Community wieder Hilfe bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus Christine Theis
NachtrÄGliche SteuerklassenÄNderung: Wann MÖGlich?
Letzteres träfe allerdings nur zu, wenn Kinder vorhanden sind. Steuerklassenwechsel bei Zweit- und Drittjobs
Welche Steuerklasse gilt bei einer uneindeutigen Arbeitssituation? Wenn neben einem steuerpflichtigen Hauptjob noch ein Zweit- oder Drittjob über der Minijobgrenze von 450 Euro ausgeübt wird, gilt für diesen automatisch die Steuerklasse 6, welche mit sehr hohen Abzügen verbunden ist. Wird ein Nebenjob aus irgendeinem Grund zum Hauptjob, lassen sich die Steuerklassen problemlos ändern. Eine entsprechende Meldung zur Änderung der Steuerklasse bei einem Jobwechsel müsste sowohl an die zuständigen Arbeitgeber als auch an das Finanzamt erfolgen. Pflichten des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen. Nachträgliche Änderungen der Steuerklasse sind auch hier nicht möglich. Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern werden jedoch über die Steuererklärung korrigiert. Was bringt eine Steuerklassenänderung tatsächlich? Der Steuerbürger verspricht sich viel von einer Änderung der Steuerklasse. Eine Änderung der Steuerklasse hat jedoch nicht mehr den tiefgreifenden Effekt, den beispielsweise eine Ehe noch vor ca.
Pflichten Des Arbeitgebers Bei Lohnpfändungen
Da Sie für das Jahr 2012 wahrscheinlich noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben haben, können Sie die Regelbesteuerung noch rückwirkend ab der Unternehmensgründung beim Finanzamt beantragen. Die Rechnungen, die Sie bereits geschrieben haben, sind dann zu korrigieren: Entweder aus dem bereits in Rechnung gestellten Betrag (Brutto) die USt raus rechnen oder die USt auf den in Rechnung gestellten Betrag (Netto) hinzu rechnen und von Ihren Mandanten nachfordern. In beiden Fällen müssen Sie die USt gesondert ausweisen. Quelle:
Dr. So kann der Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöht werden. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Januar 2013
So Kann Der Pfändungsfreibetrag Auf Ihrem P-Konto Erhöht Werden
Frage
Ich habe im November 2012 eine Kanzlei eröffnet und mich bei der Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Nun erwäge ich zur Umsatzsteuerpflicht zu wechseln. Könnte ich dies rückwirkend zum Zeitpunkt der Öffnung machen und dann alle Einnahmen und Ausgaben von November, Dezember und Januar versteuern? Wenn nicht, kann ich wenigstens jetzt gleich wechseln und dass dies rückwirkend ab dem 1. 1. 2013 erfolgt? Antwort
Ein Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung ist grundsätzlich möglich. Dies kann auch noch rückwirkend bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung beim Finanzamt formlos beantragt werden. Da die Umsatzsteuerjahreserklärung auch eine Steueranmeldung ist, ergeht diese unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nachträgliche Steuerklassenänderung: Wann möglich?. Die Umsatzsteuerfestsetzung kann bis zum Wegfall des Vorbehalts noch geändert und somit die Regelbesteuerung beantragt werden. Dieser Antrag ist für fünf Jahre bindend. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, noch ein Antrag auf IST-Versteuerung zu stellen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn sich der Arbeitgeber weigert, die entsprechenden Zuschüsse nachzuzahlen müssen Sie sich dennoch die Frage stelle, ob Sie die entsprechenden Zuschüsse auf gerichtlichem Wege einklagen wollen, oder im Interesse des Arbeitsverhältnisses darauf verzichten. Jedenfalls sollten Sie darauf bestehen, die Zuschüsse für die Zukunft von Ihrem Arbeitgeber erstattet zu bekommen. § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte
(1) Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß die Hälfte des Beitrags, der bei Anwendung des um 0, 9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre. Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet.
Mit diesem Vorpfändungsbescheid wird mitgeteilt, dass zum einen eine Pfändung unmittelbar bevorsteht und dass der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns oder des Gehalts sofort einbehalten muss. Den Vorbescheid kann der Gläubiger selbst, sein Anwalt oder der Gerichtsvollzieher ausstellen, die Zustellung muss allerdings durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Erfolgt dann innerhalb eines Monats der eigentliche Pfändungsbeschluss, zahlt der Arbeitgeber den einbehaltenen Lohn an den Gläubiger. Wird diese Frist von einem Monat nicht eingehalten, ist die Vorpfändung hinfällig und der einbehaltene Lohn wird an den Mitarbeiter ausgezahlt. Kann der Gläubiger Auskunft verlangen? Ja, er kann. Normalerweise weiß ein Gläubiger nicht, ob bei dem Mitarbeiter bereits andere Pfändungen vorliegen oder ob der Lohn für die Pfändung ausreicht. Allerdings steht dem Gläubiger in punkto "ob und wann" er mit der Zahlung rechnen kann, eine Auskunftspflicht des Arbeitgebers zu. Dabei wird der Arbeitgeber im Pfändungsbeschluss aufgefordert, die Drittschuldnererklärung abzugeben.